Das stimmt nicht.
Laut Tierschutzgesetz muss man lediglich 90 min am Tag den Hund außerhalb des Zwingers beschäftigen.
Außerdem ist eine „sollte“ Aussage in Verbindung mit einem Gesetztes Text ne schlechte Kombination.
Denn eine Empfehlung hat keinen vorgaben Charakter.
Sonst dürfte keine Behörde Hunde halten.
Und mal ehrlich, dann dürfte keiner mehr Hunde halten.
Ein Hund ruht ca. 18 Stunden am Tag.
Solange der Hund gut ausgelastet wird, dann spielt die Zeit keine Rolle.
Dann dürfte niemand einen Hund halten! Ich möchte niemanden zu nahe treten, aber um einen Hund zu halten braucht man Geld, Geld muss verdient werden! Ergo Hund muss alleine bleiben! Einkaufen, Behörden Gänge oder andere Aktivitäten die bei jedem dazwischen kommen! Mitnehmen und draußen anbinden?Man schafft sich einen Hund zu zweit an ... Tod , Trennung .. wird dann der Hund weggegeben? Hundesitter? Nette Lösung neben dem kosten Faktor ist die Frage doch wo der Hund da landet... ergo bleibt nur eine gute Erziehung und Alleinsein antrainieren im gesunden Maß!