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Chrissi
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Anzahl der Antworten 38
zuletzt 13. Mai

Umziehen in ein anderes Bundesland

Hallo ihr Lieben, Ich interessiere mich sehr dafür wo & bis wann man in welchen Bundesländern man in die Hundeschule gehen muss, wo es Pflicht ist & wo nicht. Da evtl eine große Veränderung für meine Hunde und mich kommen könnte. In manchen Bundesländern bekommt man dann anscheinend einen Hundeführerschein, nachdem man die Hundeschule erfolgreich besucht hat. Freue mich über eure Erfahrungen 😊 Eure Chrissi
 
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Franziska
13. Mai 12:12
Ich persönlich finde auch nicht, dass Niedersachsen "echt krass" ist mit seinen Vorgaben. Natürlich ist der Kostenfaktor ein bisschen ärgerlich, aber ein Hund zu besitzen ist ja sowieso recht kostspielig, wenn man verantwortungsvoll einen Hund hält (Tierarztkosten, Futter, Hundeschule etc.). Die Vorgaben sind, meiner Meinung nach, klasse und helfen dabei Probleme mit Hunden oder Hundehaltern zu minimieren. Wenn du ein Ersthundebesitzer bist, musst du VOR der Anschaffung die theoretische Prüfung absolvieren. Das führt dazu, dass sich Hundeanfänger mit dem Thema Hund vorab intensiv befassen müssen und somit im besten Fall unüberlegte Spontankäufe verhindert werden. Innerhalb eines Jahres muss dann noch die praktische Prüfung erfolgen. Da wird dann getestet wie du als Hundeführer agierst und nicht wie gehorsam dein Hund ist. Du kannst sogar dich mit einem Hund testen lassen, der nicht dein eigener ist. Man will halt sehen, ob du vorausschauendes Verhalten zeigst, Rücksicht auf Menschen in deiner Umgebung nimmst und so weiter. Die beiden Prüfungen sind das Teuerste, im Schnitt, zumindest in meiner Region, zwischen 60-80 Euro pro Prüfungsteil. Wenn du nachweisen kannst, dass du in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen Hunde gehalten hast, dann geltest du als sachverständig und brauchst keine Prüfungen. Dies gilt auch wenn du die Hunde in einem anderen Bundesland gehalten hast. Hunde müssen zudem noch gechippt und haftpflichtversichert sein. Das gilt nicht nur zum Schutz des versicherten Hundehalters, sondern auch für Menschen oder andere Hunde, die durch deinen Hund zu schaden kommen sollten. Zu guter Letzt, bist du dann noch verpflichtet deinen Hund beim niedersächsischen Hunderegister anzumelden. Die günstigste Variante ist bequem über Internet und kostet ca. 17-18 Euro (Stand August 2021). Soweit ich weiß gibt es in ganz Niedersachsen keine Rasselisten und ich bin mir sicher, dass auch bei der Hundesteuer da keinen Unterschied gemacht wird. Zumindest in Kreis Cuxhaven kann ich das mit völliger Sicherheit sagen. Ob man diese ganzen Vorschriften als "Quatsch" oder "heftig" ansieht, mag jedem selbst überlassen sein. Aber ich persönlich bin froh über diese Maßnahmen und auch darüber, dass keine Hunderassen und deren Halter vorverurteilt werden.
Ja eben da geht es schon los mit dem Hundeführerschein. Theorie bevor du den Hund hast. Zwischen Theorie und praktische Prüfung darf nur 1 Jahr liegen. Dafür muss dein Hund aber mindestens 1 Jahr sein. Sicher man kann die Prüfung mit einem anderen Hund machen der super ausgebildet ist nur was sagt das aus das ich auch mit meinem Hund umgehen kann.... Versteht mich nicht falsch ich habe nichts gegen den Hundeführerschein, es scheint mir nur nicht ganz schlüssig.
 
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Chrissi
13. Mai 12:12
Die Hundesteuer wird von jeder Stadt/Landkreis eigenständig festgelegt. Bei uns sind einige Listenhunde grundsätzlich als gefährlich eingestuft, die Steuer beträgt dann 500 € per anno.
& das ist nun in Niedersachsen so, richtig?
 
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Chrissi
13. Mai 12:14
Ich persönlich finde auch nicht, dass Niedersachsen "echt krass" ist mit seinen Vorgaben. Natürlich ist der Kostenfaktor ein bisschen ärgerlich, aber ein Hund zu besitzen ist ja sowieso recht kostspielig, wenn man verantwortungsvoll einen Hund hält (Tierarztkosten, Futter, Hundeschule etc.). Die Vorgaben sind, meiner Meinung nach, klasse und helfen dabei Probleme mit Hunden oder Hundehaltern zu minimieren. Wenn du ein Ersthundebesitzer bist, musst du VOR der Anschaffung die theoretische Prüfung absolvieren. Das führt dazu, dass sich Hundeanfänger mit dem Thema Hund vorab intensiv befassen müssen und somit im besten Fall unüberlegte Spontankäufe verhindert werden. Innerhalb eines Jahres muss dann noch die praktische Prüfung erfolgen. Da wird dann getestet wie du als Hundeführer agierst und nicht wie gehorsam dein Hund ist. Du kannst sogar dich mit einem Hund testen lassen, der nicht dein eigener ist. Man will halt sehen, ob du vorausschauendes Verhalten zeigst, Rücksicht auf Menschen in deiner Umgebung nimmst und so weiter. Die beiden Prüfungen sind das Teuerste, im Schnitt, zumindest in meiner Region, zwischen 60-80 Euro pro Prüfungsteil. Wenn du nachweisen kannst, dass du in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen Hunde gehalten hast, dann geltest du als sachverständig und brauchst keine Prüfungen. Dies gilt auch wenn du die Hunde in einem anderen Bundesland gehalten hast. Hunde müssen zudem noch gechippt und haftpflichtversichert sein. Das gilt nicht nur zum Schutz des versicherten Hundehalters, sondern auch für Menschen oder andere Hunde, die durch deinen Hund zu schaden kommen sollten. Zu guter Letzt, bist du dann noch verpflichtet deinen Hund beim niedersächsischen Hunderegister anzumelden. Die günstigste Variante ist bequem über Internet und kostet ca. 17-18 Euro (Stand August 2021). Soweit ich weiß gibt es in ganz Niedersachsen keine Rasselisten und ich bin mir sicher, dass auch bei der Hundesteuer da keinen Unterschied gemacht wird. Zumindest in Kreis Cuxhaven kann ich das mit völliger Sicherheit sagen. Ob man diese ganzen Vorschriften als "Quatsch" oder "heftig" ansieht, mag jedem selbst überlassen sein. Aber ich persönlich bin froh über diese Maßnahmen und auch darüber, dass keine Hunderassen und deren Halter vorverurteilt werden.
Also muss ich nicht verpflichtet in die Hundeschule wenn ich das Bundesland Wechsel ?
 
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Chrissi
13. Mai 12:15
Ich persönlich finde auch nicht, dass Niedersachsen "echt krass" ist mit seinen Vorgaben. Natürlich ist der Kostenfaktor ein bisschen ärgerlich, aber ein Hund zu besitzen ist ja sowieso recht kostspielig, wenn man verantwortungsvoll einen Hund hält (Tierarztkosten, Futter, Hundeschule etc.). Die Vorgaben sind, meiner Meinung nach, klasse und helfen dabei Probleme mit Hunden oder Hundehaltern zu minimieren. Wenn du ein Ersthundebesitzer bist, musst du VOR der Anschaffung die theoretische Prüfung absolvieren. Das führt dazu, dass sich Hundeanfänger mit dem Thema Hund vorab intensiv befassen müssen und somit im besten Fall unüberlegte Spontankäufe verhindert werden. Innerhalb eines Jahres muss dann noch die praktische Prüfung erfolgen. Da wird dann getestet wie du als Hundeführer agierst und nicht wie gehorsam dein Hund ist. Du kannst sogar dich mit einem Hund testen lassen, der nicht dein eigener ist. Man will halt sehen, ob du vorausschauendes Verhalten zeigst, Rücksicht auf Menschen in deiner Umgebung nimmst und so weiter. Die beiden Prüfungen sind das Teuerste, im Schnitt, zumindest in meiner Region, zwischen 60-80 Euro pro Prüfungsteil. Wenn du nachweisen kannst, dass du in den letzten 10 Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen Hunde gehalten hast, dann geltest du als sachverständig und brauchst keine Prüfungen. Dies gilt auch wenn du die Hunde in einem anderen Bundesland gehalten hast. Hunde müssen zudem noch gechippt und haftpflichtversichert sein. Das gilt nicht nur zum Schutz des versicherten Hundehalters, sondern auch für Menschen oder andere Hunde, die durch deinen Hund zu schaden kommen sollten. Zu guter Letzt, bist du dann noch verpflichtet deinen Hund beim niedersächsischen Hunderegister anzumelden. Die günstigste Variante ist bequem über Internet und kostet ca. 17-18 Euro (Stand August 2021). Soweit ich weiß gibt es in ganz Niedersachsen keine Rasselisten und ich bin mir sicher, dass auch bei der Hundesteuer da keinen Unterschied gemacht wird. Zumindest in Kreis Cuxhaven kann ich das mit völliger Sicherheit sagen. Ob man diese ganzen Vorschriften als "Quatsch" oder "heftig" ansieht, mag jedem selbst überlassen sein. Aber ich persönlich bin froh über diese Maßnahmen und auch darüber, dass keine Hunderassen und deren Halter vorverurteilt werden.
Ich muss dann nur nachweisen können dass die Hunde seit 2 Jahren über meinen Namen laufen, hab ich das richtig verstanden?
 
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Ramona
13. Mai 12:18
Die Hundesteuer wird von jeder Stadt/Landkreis eigenständig festgelegt. Bei uns sind einige Listenhunde grundsätzlich als gefährlich eingestuft, die Steuer beträgt dann 500 € per anno.
Wirklich? Das ist ja frech! Bei meiner theoretischen Prüfung kam sogar eine Frage dazu auf und die Antwort besagte, dass es keinerlei "gefährlichen" Rassen in Niedersachsen gäbe. Auch in meiner damaligen Gemeinde gab es, vor den neuen Bestimmungen zur Sachkundeprüfung, eine unterschiedliche Hundesteuer für einige Rassen, aber mit der Änderung hatten alle Gemeinden in meinen Landkreis die Hundesteuer für jeden Hund gleich gesetzt. Finde ich echt ein Ding, dass einige Gemeinden noch so dreist sind und die Hundehalter bestimmter Rassen so abzocken😕.
 
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Christian
13. Mai 12:18
Ich muss dann nur nachweisen können dass die Hunde seit 2 Jahren über meinen Namen laufen, hab ich das richtig verstanden?
Genau, mit einem Hundesteuerbescheid …
 
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Chrissi
13. Mai 12:22
Genau, mit einem Hundesteuerbescheid …
Okay. Also mit dem ersten Brief von der Hundesteuer. Vielen Dank 🙏🏼 dann müsste ich wahrscheinlich nur noch den Sachkundenachweis nachholen, da einer meiner Hunde bisschen über 40cm groß ist
 
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Christian
13. Mai 12:25
Okay. Also mit dem ersten Brief von der Hundesteuer. Vielen Dank 🙏🏼 dann müsste ich wahrscheinlich nur noch den Sachkundenachweis nachholen, da einer meiner Hunde bisschen über 40cm groß ist
In Niedersachsen spielt die Größe des Hundes keine Rolle …
 
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Denise
13. Mai 12:25
Ich würde mich auch freuen wenn sich mehr Bundesländer ein Beispiel an Niedersachsen nehmen. Ich wohne aktuell in Sachsen. Hier gibt es außer der Rasseliste keine Bestimmungen.
 
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Ramona
13. Mai 12:31
Okay. Also mit dem ersten Brief von der Hundesteuer. Vielen Dank 🙏🏼 dann müsste ich wahrscheinlich nur noch den Sachkundenachweis nachholen, da einer meiner Hunde bisschen über 40cm groß ist
Wenn du nachweisen kannst, dass du in den letzten 10 Jahren zwei Jahre ununterbrochen Hunde gehalten hast, dann bist laut Gesetz sachverständig und somit kommen keine Prüfungen auf dich zu. Du musst deine Hunde nur chippen und sowohl bei deiner zukünftigen Gemeinde anmelden als auch beim niedersächsischen Hunderegister anmelden. Bei vielen Gemeinden kannst du dies sogar ganz bequem per Internet machen und alle nötigen Informationen findest du meist auch da.