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Melanie
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Anzahl der Antworten 25
zuletzt 21. Aug.

Sehe ich das wirklich zu eng?

Ich bin in letzter Zeit öfter mit einer Bekannten unterwegs die einen Jack-Russel Terrier hat. Es läuft ganz gut und unsere Hunde mögen sich sehr. Jetzt kommt allerdings mein " Problem": Wir sind öfter an Feldwegen oder Parks unterwegs. Unsere Tessa darf nichts aber auch gar nichts jagen. Wir geben unser bestes und lasten sie diesbezüglich z.B. mit Reizangeltraining aus. Es klappt gut. Bei unserer Bekannten sieht es anders aus: Sie ist der Meinung ihr Hund darf nichts größeres jagen, aber Mäuse und Tauben ist ok🙈. Für mich ein No-Go. Sie lässt ihren Hund auch gezielt nach Mäusen suchen. Ich habe natürlich mit ihr schon darüber gesprochen und sie darum gebeten ihren Hund nicht auf die Mäuse zu hetzen ( bzw. zumindest nicht wenn wir mit Tessa dabei sind). Sie meinte das wir das viel zu eng sehen. Ich muss dazu sagen, das Tessa durchaus ihren Jagdinstinkt ausleben würde, wenn wir es zulassen würden. Wie seht ihr das? Haben wir Recht mit der Meinung das Tessa niemals auch nur den geringsten Jagderfolg haben sollte, oder sehen wir das tatsächlich zu eng?
 
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Dogorama-Mitglied
21. Aug. 15:43
Ich sehe das ähnlich wie du. Mein Hund hat keine Mäuse und Vögel zu jagen, und auch nichts anderes. Wir schnüffeln tatsächlich mal "gemeinsam" an Mäuselöchern, ich nutze das manchmal als Umweltbelohnung. Aber buddeln und jagen ist Tabu. Ganz abgesehen davon, dass die Tiere auch ein Recht auf Leben haben, ist es einfach verboten und darüber hinaus gefährlich. Wenn die Maus vorher Rattengift gefressen hat, kann der Hund sich daran vergiften. Oder sie kann auch Krankheiten übertragen. Und einen Vogel zu töten, kann mit einer Strafe von bis zu 15000€ einhergehen. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass es gemeldet wird gering und meistens wird nicht gestraft, wenn der Hund aber explizit zum jagen geschickt wird fällt es definitiv unter Tierquälerei.
Du schreibst es ist verboten und sprichst von einer Strafe von 15.000 € bei Vögeln. Könntest Du mir dafür bitte Quellen nennen? Ich meine mal gelesen zu haben das das Jagen von Mäusen und Vögeln z.B. bei Katzen als "artgerecht" angesehen wird und nicht unter Strafe steht. Deshalb die Nachfrage nach einer Quellenangabe...
 
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Markus
21. Aug. 16:34
Unsere Lia, kleiner Münsterländer, hat von Haus aus einen sehr starken Jagdtrieb. Buddel unterbinde ich auch so gut es geht. Sie ist aber sehr oft alleine im Garten unterwegs, da wird ab und zu ein Loch gegraben. In freier Wildbahn ist sie sehr oft ohne Leine unterwegs auch im Jagdgebiet. Da konnte ich sie immer zurück rufen und an die Leine legen.
 
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Iris
21. Aug. 16:59
Vor allem wenn das der Förster mitbekommt.Besteht die Gefahr daß Er denn Hund erschießt.Wenn Wildtiere gehetzt werden.Sky kann ich nicht von der Leine lassen da Sie Jagdtrieb hat. Lg Sky und Iris 💕🐕💕😘
 
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Dogorama-Mitglied
21. Aug. 17:09
Du schreibst es ist verboten und sprichst von einer Strafe von 15.000 € bei Vögeln. Könntest Du mir dafür bitte Quellen nennen? Ich meine mal gelesen zu haben das das Jagen von Mäusen und Vögeln z.B. bei Katzen als "artgerecht" angesehen wird und nicht unter Strafe steht. Deshalb die Nachfrage nach einer Quellenangabe...
Naja... Wo war das nochmal, das Katzen sogar Ausgangsverbot in der Brut und Setzzeit haben??? 🤔 Ansonsten drohen dort ordentliche Strafen....
 
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Dogorama-Mitglied
21. Aug. 17:10
Abgesehen davon, dass buddeln in Parks und Feldern ein no go sind.
 
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Kerstin
21. Aug. 17:26
Ich verbiete jagen grundsätzlich.Allerdings dürfen meine Hunde ihren Jagdtrieb schon immer kontrolliert aus Leben.Fährte,Mantrailing,Flächenhundarbeit usw. Da lernen die Hunde dass es für das Vergnügen Jagd Strikte Regeln gibt.Sich die Mühe aber lohnt. Von Mäusenjagen ist allein deshalb schon abzuraten weil alle Mäuse Würmer haben.Es befinden sich auch Wurmeier auf dem Fell vom putzen des Tieres.Also müsste man streng genommen den Hund bereits entwurmen sobald er die Maus im Maul hatte..Du siehst das wird lustig wenn man sicher stellen will das dass eigene Tier keine Parasiten hat.Für deinen Hund ist der Kontakt mit Mäusejägern also auch nicht ohne Risiko. Ich wünsche euch alles Gute
 
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Nadine
21. Aug. 17:49
Du schreibst es ist verboten und sprichst von einer Strafe von 15.000 € bei Vögeln. Könntest Du mir dafür bitte Quellen nennen? Ich meine mal gelesen zu haben das das Jagen von Mäusen und Vögeln z.B. bei Katzen als "artgerecht" angesehen wird und nicht unter Strafe steht. Deshalb die Nachfrage nach einer Quellenangabe...
Hier ein Screenshot aus der EG Vogelschutzrichtlinie. Extra Regelungen zu Tieren kenne ich nicht, aber da Hunde sich immer unter dem Einfluss des Halters zu befinden haben (im Gegensatz zu Katzen), gehe ich mal davon aus, dass man da genauso haftet. Vor allem, wenn der Hund wie hier erwähnt noch jagen geschickt wird. Allerdings kommt es bei den Tauben drauf an, welche Art. Stadttauben zählen (leider) nicht als Wildtiere und sind darum auch nicht entsprechend geschützt. Bei besonders geschützten Arten wie greifvögeln gelten nochmal strengere Richtlinien (Bundesartenschutzgesetz). Allerdings glaube ich, die würden eher den Jack Russel verspeisen als andersrum. Den € Betrag hab ich aus dem Bußgeldkatalog. Übrigens, falls der Hund mal einen Vogel erwischen sollte, bitte ab damit zum vogelkundigen Tierarzt! Selbst wenn es nur eine kleine Wunde ist und der Vogel noch fit wirkt, muss er innerhalb von höchstens 24 Stunden mit Antibiotika behandelt werden.
 
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Dogorama-Mitglied
21. Aug. 17:59
Naja... Wo war das nochmal, das Katzen sogar Ausgangsverbot in der Brut und Setzzeit haben??? 🤔 Ansonsten drohen dort ordentliche Strafen....
In Walldorf müssen Katzen während der Brutzeit der Haubenlärche drinnen bleiben, auch Feigänger. Meine Hunde dürfen aber auch gar nichts jagen, weder Mäuse noch Vögel. Jegliche Versuche zu jagen oder zu etwas aufzustöbern unterbinde ich sofort. Ich beschäftige meine Hunde lieber als dass sie sich selbst beschäftigen.
 
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Melanie
21. Aug. 18:09
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde es einfach mal mit dem Argument Rattengiftaufnahme durchs Mäusejagen probieren. Mit Verboten und Strafangaben erreicht man hier in der Gegend leider nicht viel, da hier eh kaum kontrolliert wird. Außer in dem besagten Park, aber da geht's dem Amt in der Regel um die Leinenpflicht. Ich habe sie darum gebeten den Hund nicht in den "Jagdmodus" zu schalten, wenn wir laufen. Sie hatte ihn auf die Mäuse/ Tauben aufmerksam gemacht. Sollte sie sich irgendwann nicht mehr dran halten, werde ich die Konsequenzen ziehen, das weiß sie auch. Für die Hunde ist das auch überhaupt kein Problem: die laufen/ spielen sehr entspannt und schön miteinander. Ich komme nur hin und wieder echt ins grübeln, da ich ( im Gegensatz zu vielen in unserer Umgebung) , sehr vieles einfach komplett anders mache.
 
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Melanie
21. Aug. 18:19
Hier ein Screenshot aus der EG Vogelschutzrichtlinie. Extra Regelungen zu Tieren kenne ich nicht, aber da Hunde sich immer unter dem Einfluss des Halters zu befinden haben (im Gegensatz zu Katzen), gehe ich mal davon aus, dass man da genauso haftet. Vor allem, wenn der Hund wie hier erwähnt noch jagen geschickt wird. Allerdings kommt es bei den Tauben drauf an, welche Art. Stadttauben zählen (leider) nicht als Wildtiere und sind darum auch nicht entsprechend geschützt. Bei besonders geschützten Arten wie greifvögeln gelten nochmal strengere Richtlinien (Bundesartenschutzgesetz). Allerdings glaube ich, die würden eher den Jack Russel verspeisen als andersrum. Den € Betrag hab ich aus dem Bußgeldkatalog. Übrigens, falls der Hund mal einen Vogel erwischen sollte, bitte ab damit zum vogelkundigen Tierarzt! Selbst wenn es nur eine kleine Wunde ist und der Vogel noch fit wirkt, muss er innerhalb von höchstens 24 Stunden mit Antibiotika behandelt werden.
Nein es geht in unserem Fall tatsächlich um Stadttauben. Für viele sind das ja die Ratten der Luft und somit anscheinend ziemlich lästig. Für sind es in erster Linie Lebewesen. Vögel sind für Tessa von Anfang an direkt ganz besonders Tabu, da wir Zuhause Wellensittiche haben.