Ich denke du bist vollkommen im Recht UND würdest evtl. auch Recht kriegen, da das, ob Tier, Musik oder sonstwas, zu Ruhestörung zählt nach 22 Uhr. Ist nur die Frage, ob das explizit im Vertrag bzw. der Hausordnung steht oder solch eine existiert oder aber nicht (dann schlechtere Karten...).
Denn selbst wenn Hunde erlaubt sind, heißt das nicht, dass sie nonstop bellen dürfen. Kinderlärm nachts kann man prinzipiell auch anzeigen, auch wenn man dafür vielleicht kein Verständnis erntet. Nur: wo führt es hin ist die Frage. Gericht oder Polizei gibt einem bei existierender Hausordnung Recht, es gibt mehrere Mahnungen, es passiert weiterhin, wieder anzeigen usw., das Ganze kann sich über Jahre hinziehen, wenns dumm läuft. Und letztendlich ist es vermutlich auch ihr Grundstück und dann kommt es, wenn ihr Glück habt irgendwann zu der Übereinkunft, dass sie einen Lärmschutzzaun bauen muss, wenns hart kommt. Und den Hass hat man obendrein...Also wieder die Frage, ob es das wert ist, zu kämpfen (ich würde immer ja sagen, aber muss jeder selbst entscheiden).
Ich hatte jahrelang in meiner früheren Mietwohnung von oben, seitlich und unten Musikbeschallung und Partylärm, auch nachts, 2 Zentimeter von mir entfernt, ich wäre unendlich froh gewesen, wenn das irgendwo im dritten Haus meeterweit weg gewesen wäre 😅
Nachteil ist bei dir, dass man es nicht mehr hört, wenn das Fenster zu ist. Das könnte dann sogar so weit gehen, dass du -womöglich ärztlich- begründen musst, warum das Fenster beim Lärm nicht einfach geschlossen wird und alles ist gut (auch wenn es natürlich klar ist, dass man lüften möchte wann immer man will). Außerdem geben Sammelanzeigen mehr Sinn, denn wenn es NUR dich stört und niemanden sonst, der vielleicht näher wohnt und direkter Nachbar ist, ist das auch eher negativ fürs Gewinnen. Nicht unmöglich, aber schwierig.
Gibt also 2 Seiten des Ganzen, wohin das führen könnte.