,,Bis dahin aber ist in der Vereinbarung festgehalten, dass geeignete Hunde für die Jagd auf Wasserwild nach der „überwiegenden Meinung in Wissenschaft und Praxis“ nur durch die Ausbildung an einer lebenden, kurzfristig flugunfähig gemachten Ente zu gewinnen seien. Die Reihe der Vereinbarungen ist lang. Unter anderem muss derjenige, der eine solche Prüfung plant, sie acht Tage vor Beginn beim zuständigen Veterinäramt ankündigen. Ein Vertreter des Amts sei dann, so berichtet Markus Wierich, der Veterinär des Esslinger Landratsamts, vor Ort und prüfe, ob die Vorschriften von den Jägern auch eingehalten würden.
Die Hunde, für die Ausbildungsbücher zu führen sind, dürfen insgesamt nur zwei Mal an einer solchen Prüfung teilnehmen. Pro Prüfung dürfen maximal drei Enten – zwei für die Übung, eine für die Prüfungsabnahme – eingesetzt werden. Bei den Enten selber soll es sich um flugfähige, gut ernährte und konditionsstarke Stockenten handeln, die an Wasser und Deckung gewöhnt sind und ein „normales Feindvermeidungsverhalten“ zeigen. Ihnen müsse bis kurz vor der Übung oder Prüfung die Gelegenheit gegeben werden, ihre Gefieder zu fetten. Die „Ausbildungszeit“ an einer Ente darf 15 Minuten nicht übersteigen. Eine vom Hund lebend gebrachte Ente muss „sofort tierschutzkonform“ getötet werden. Tote und lebende Enten müssen getrennt untergebracht werden.
Der VDD, so betont der Veterinär Markus Wierich, sei dabei ein zuverlässiger Partner, der sich bis jetzt stets an die Vorgaben gehalten habe."
Den Teil aus dem Stuttgarter Zeitung finde ich interessant.
Habe ich gelesen, sieht aber in der Praxis ganz anders aus.