Moin moin zusammen, wie schon geschrieben besteht bei uns in Nds. schon seit 2013 die Pflicht zur Sachkundeprüfung Hund (Hundeführerschein). Dieser muss jeder ablegen, wer innerhalb der letzten 10 Jahren, nicht 2 Jahre einen Hund gehalten und angemeldet hatte. Die Sachkunde bezieht sich auch nicht auf den Hund, sondern auf den Halter. Dieser muss nachweisen, dass er eine gewisse Sachkunde besitzt. Der Nachweis ist nichts großes, wenn nur etwas Ahnung von Hunden hat, kann man eigentlich "nicht" durchfallen.
Durch diesen Nachweis entfällt aber nicht die Hundesteuerpflicht, diese muss trotzdem entrichtet werden. Zusätzlich besteht in Nds. Die Pflicht, jeden Hund in das Nds. Melderegister zu melden und registrieren zu lassen. MEINE GANZ PERSÖNLICHE MEINUNG: Geldmacherei, da der eigentliche Zweck dieser Verordnung in keinster Weise erfüllt wird. Wer keine Ahnung von Hunden hat, aber immer ein Hund hatte, braucht diese Sachkunde nicht nachweisen!!
Na wenn jemand, wie Du schreibst, "schon immer einen Hund hatte" und nicht auffällig geworden ist, scheint er ja genügend Ahnung zu haben, den Hund so zu führen, dass es niemand stört oder gefährdet. Und genau darum geht es ja.