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Petra
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 798
zuletzt 14. Juli

Hundeführerschein

Hallo, in Ba- Wü soll der Hundeführerschein kommen. Finde ich echt gut aber trotzdem kommen da noch Fragen auf. Der Hundeführerschein soll 200€+40€ Prüfung kosten. In welchen Bundesländern gibt es dies noch und was für Erfahrungen habt ihr gemacht? Wie läuft dies ab? Teilt doch gerne eure Erfahrungen. Danke schon mal im Voraus. VG Petra
 
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Anja
13. Mai 11:34
Ich hoffe, dass ich keinen Hundeführerschein brauche, dann ich bin nicht sicher, ob ich den praktischen Teil mit Boa bestehen würde. Ich bin seit Jahren im Hundeverein, hab u. a. Sachkunde- und Begleithundprüfung auf dem SV-Hundeplatz gemacht, aber beim Hundeführerschein werden andere Sachen verlangt. Und ich bin kein Prüfungsmensch😱
Also wenn ich die Sache richtig verstanden habe, hast du mit der bestandenen BH doch sogar mehr, als “nur” den Hundeführerschein. Ich glaube deine Hündin und du, ihr würdet diese Prüfung für den Hundeführerschein mit der linken Arschbacke machen😉
 
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Gina
13. Mai 11:44
Also wenn ich die Sache richtig verstanden habe, hast du mit der bestandenen BH doch sogar mehr, als “nur” den Hundeführerschein. Ich glaube deine Hündin und du, ihr würdet diese Prüfung für den Hundeführerschein mit der linken Arschbacke machen😉
Ich hätte Prüfungsangst, wie immer😉Ich hatte bei der BH mit Hexe Angst, dass die Reihenfolge nicht richtig ist, obwohl wir ewig geübt hatten...
 
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Jenni
13. Mai 11:55
Der Hundeführerschein ist ähnlich wie die Begleithundeprüfung.
 
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Dogorama-Mitglied
13. Mai 12:03
Da hast du prinzipiell absolut Recht. Ist nur leider nicht machbar. Als Beispiel, ich hatte im Winter einen Darmverschluss. War wochenlang im Krankenhaus, drei OPs, für einige Wochen nen künstlichen Darmausgang. Ich war fast vier Monate lang nicht dazu in der Lage, mit dem Hund rauszugehen. Wenn das dann niemand anders übernehmen darf, wie soll das dann gehen? Gibt nur zwei Möglichkeiten: 1. der Hund wird in der Zeit von einem Familienmitglied oder Freund (den der Hund kennt, und der evtl. keinen Hundeführerschein hat), betreut bzw. ausgeführt, oder das arme Tier (das eh seine Bezugsperson schmerzlich vermisst) muss ins Tierheim/Tierpension. Letzteres würde ich im Leben nicht zulassen...
Das ist richtig. Mir geht es genauso. Was ich damit aber meine, ist das es fast unmöglich ist, das Jeder, der einen Hund, Gassi führt, auch Sachkunde beweisen kann. Denn wenn der Halter jemand anderen, aus welchen Gründen auch immer mit seinem Hund draussen rumlaufen lassen kann, ist der Hundeführerschein ad absurdum.
Denn wieso soll der Aushilfsgassigeher etwas dürfen, was der Hundehalter nicht darf?
 
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Dogorama-Mitglied
13. Mai 12:09
Als Schwangere geht man zum Geburtsvorbereitungskurs und hat über Monate eine Hebamme die helfend zur Seite steht genauso wie einen hoffentlich guten Kinderarzt. Als Grundschüler macht man die Fahrradprüfung bevor man aktiv am Straßenverkehr teilnehmen kann. Bevor ich mit einem PKW, Moped oder ähnlichen durch die Gegend düse muss ich den Führerschein machen. Warum? Damit ich mich und andere vor Schaden bewahren kann. Ein Hund KANN ebenfalls riesigen Schaden anrichten. Egal ob er groß oder klein ist, über viel oder wenig Beißkraft verfügt. Der Führerschein dient sozusagen zur Absicherung. Aussagen wie das wusste ich nicht, funktionieren nicht mehr. Probleme beim führen werden vom Prüfer erkannt und können noch rechtzeitig behoben werden bevor es zum schlimmsten kommt. Der Hundeführerschein wird nicht alle Hunde und Hundehalter perfekt werden lassen ab er kann dabei helfen das es zu weniger schweren Vorfällen kommt.
Eine Freundin hatte voriges Jahr einen Autounfall durch eine Katze. Was soll man da verordnen? Katzenführerschein?
 
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Katrin
13. Mai 12:23
Das ist richtig. Mir geht es genauso. Was ich damit aber meine, ist das es fast unmöglich ist, das Jeder, der einen Hund, Gassi führt, auch Sachkunde beweisen kann. Denn wenn der Halter jemand anderen, aus welchen Gründen auch immer mit seinem Hund draussen rumlaufen lassen kann, ist der Hundeführerschein ad absurdum. Denn wieso soll der Aushilfsgassigeher etwas dürfen, was der Hundehalter nicht darf?
Auch dafür gibt es Regelungen und Auflagen, wie Mindestalter und das die Person körperlich in der Lage sein muss und den Hund halten kann. Auch von Seiten der Haftpflichtversicherung die ja hier in Nds. für den Hund abgeschlossen werden muss.
 
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Katrin
13. Mai 12:35
Eine Freundin hatte voriges Jahr einen Autounfall durch eine Katze. Was soll man da verordnen? Katzenführerschein?
Katzen sind ja oftmals Freigänger oder auch Wildlebend. Das ist nochmal ne ganz andere Sache. Außerdem ist mir noch keine Katze in Schäferhundgröße begegnet. Das deine Freundin einen Unfall hatte tut mir leid aber solche Unfälle passieren, hätte auch ein Fuchs sein können. Hunde hingegen laufen doch eher selten ungewollt alleine durch die Gegend.
 
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Meli
13. Mai 19:47
Ich habe gerade aus reiner Interesse mal einen test im Internet versucht zwecks hundeführerschein und ich habe 20 von 27 Fragen richtig obwohl ich dachte ich weiß vieles über Hunde... aber da sieht man mal das man sich da nie sicher sein kann... das bestätigt mich darin das ich's gut finde wenn der Pflicht wird und für mich heißt es jetzt lernen lernen lernen
 
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Dogorama-Mitglied
14. Mai 06:00
Auch dafür gibt es Regelungen und Auflagen, wie Mindestalter und das die Person körperlich in der Lage sein muss und den Hund halten kann. Auch von Seiten der Haftpflichtversicherung die ja hier in Nds. für den Hund abgeschlossen werden muss.
Und hier steht auch in der Verordnung,daß der Halter,der den Test gemacht hat,trotzdem weiterhin der Verantwortliche bleibt,auch wenn der Hund mit jemand anderem raus geht!
 
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Gerald
14. Mai 08:15
Moin moin zusammen, wie schon geschrieben besteht bei uns in Nds. schon seit 2013 die Pflicht zur Sachkundeprüfung Hund (Hundeführerschein). Dieser muss jeder ablegen, wer innerhalb der letzten 10 Jahren, nicht 2 Jahre einen Hund gehalten und angemeldet hatte. Die Sachkunde bezieht sich auch nicht auf den Hund, sondern auf den Halter. Dieser muss nachweisen, dass er eine gewisse Sachkunde besitzt. Der Nachweis ist nichts großes, wenn nur etwas Ahnung von Hunden hat, kann man eigentlich "nicht" durchfallen.
Durch diesen Nachweis entfällt aber nicht die Hundesteuerpflicht, diese muss trotzdem entrichtet werden. Zusätzlich besteht in Nds. Die Pflicht, jeden Hund in das Nds. Melderegister zu melden und registrieren zu lassen. MEINE GANZ PERSÖNLICHE MEINUNG: Geldmacherei, da der eigentliche Zweck dieser Verordnung in keinster Weise erfüllt wird. Wer keine Ahnung von Hunden hat, aber immer ein Hund hatte, braucht diese Sachkunde nicht nachweisen!!