In Niedersachsen ist der Erwerb des Hundeführerscheins noch vor Anschaffung des Hundes für alle verpflichtend. Diese Regelung kann man nur umgehen, wenn man anderweitig langjährige Hundeerfahrung (15 Jahre) nachweisen kann. Ansonsten ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet, den Hundeführerschein zu erwerben. Meldet man den Hund steuerlich an muss man den Führerschein vorzeigen… Aber wir haben bei uns gerade einen Vorfall, dass ein nicht angemeldeter Hund einen anderen Hund tödlich verletzt hat- die Besitzer hatten nicht bemerkt dass er von Zuhause weggelaufen und allein unterwegs war😢 und ich stelle im Alltag immer wieder fest, dass sich auch HundebesitzerInnen mit Führerschein komplett gedankenlos und rücksichtslos verhalten. 😢 ich sag nur - der will nur spielen - ein frei laufender Hund belästigt deine Hunde und ist nicht abrufbar- Ich weiß ehrlich nicht wie man der Situation gerecht werden kann- Im Sinne der Hunde bin ich unbedingt dafür, dass Hundebesitzer einen Führerschein machen müssen, damit sie sich vor Erwerb eines Hundes bewusst machen welche Verantwortung sie für das Tier und ihre Umwelt/ Mitmenschen haben. Aber alle, z.B. die Gedankenlosen, die nicht verstehen warum es Menschen gibt die Angst vor Hunden haben, oder dass andere Hundehalter warum auch immer mit ihrem Liebling keinen Kontakt wollen und die die meinen, dass die Hunde das schon unter sich klären wird man damit vermutlich nicht erreichen…
So habe ich es auch gelernt und nach einigen Jahren ohne Hund, die Prüfung abgelegt, bevor ich meinen 1. Hund bekam.
Ein Kollege von mir, hat seit inzwischen 5 Monaten einen kleinen Welpen und gehen meiner Meinung nach nicht gut mit dem um.
Auf die Frage, wer von beiden den Schrin gemacht hätte, bekam ich als Antwort, da müssten sie sich mal drum kümmern, sie hätten ja 1 Jahr Zeit