Fraglich ist doch vielmehr, wie konnten die Hunde diese Tat vollziehen. Das Loch muss ja dementsprechend groß gewesen sein, oder gebuddelt haben. Da mangelte es s definitiv an der Pflicht des Halters.
Hast du einen Hund, bist du als Halter verpflichtet, dass das Grundstück so gesichert ist das der Hund nicht von diesem fliehen kann.
Außerhalb des Grundstücks sollte jeder Hund auch ohne Leine abrufbar sein. Ist er dies nicht. Leine ran.
Auch bei der Verteidigung des eigenen Grundstücks, beim betreten einer anderen Person, kein Einbrecher , sollte der Hund abrufbar oder abgeschirmt sein.
Zumindest sind so die Anforderungen hier zu Lande.
Wie das in Griechenland ist keine Ahnung.
Ich weiß das in Ungarn zb die Hunde mitunter einfach frei rumlaufen , bis sie allein zurück in ihr zu Hause spazieren.