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Chris
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 30
zuletzt 21. Apr.

Erziehung

Beim Spaziergang kam uns ein Mann mit einem wunderschönen Schäferhund entgegen. Er wirkte noch sehr jung und ungestüm. Als der Hund zu Bonnie zog, schlug der Mann mit einem Prügel (dicker Ast) auf den Armen Kerl ein. Er jaulte zwar nicht auf, aber solche Trainingsmethoden sind doch out. Ich war so baff, daß ich nichts sagen konnte. Wie reagiert man da?
 
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R
20. Apr. 22:58
Er nahm einen Ast und drosch auf das Tier ein .. mehr brauche ich nicht zu lesen. Das ist nirgends keine(!) Misshandlung eines Lebewesens! Ob Tierschutz , Polizei, Ordnungsamt, vetamt relativ egal, sollte irgendwie gemeldet werden, im besten Fall mit Videobeweis.
 
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R
20. Apr. 22:59
Wie ich schon erwähnte wurde mein Hund vor einiger Zeit, von einem betrunkenen mit Schnapsflasche und Feuerzeug mit der Drohung meinen Hund anzuzünden, bedroht und auch getreten/geschlagen. Es gab auch mehere Zeugen ( die der Mann ebenfalls bedroht hat), auch ich wurde von ihm bedroht ( bringe dich und deine Familie um...) . Das ganze wurde zur Anzeige gebracht , der Typ ist als die Polizei kam abgehauen, wurde erwischt aber konnte noch an Ort und Stelle ( nach der Identifizierung durch mich und die Zeugen) wieder gehen. Monate darauf flatterte folgender Brief in meinen Briefkasten ( abgedeckter Teil = Name etc. des Täters) . Soviel zum Thema es wird was dagegen gemacht.... Der Typ war aber alles andere als "Schuldunfähig"
Schuldunfähig könnte heißen, das er den nächsten Gang zur Therapie machen muss.... So etwas würde dir allerdings nicht mitgeteilt.
 
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Sonja
20. Apr. 23:13
Die Kriminalstatistik muss ja niedrig gehalten werden. Allerdings kann nicht jeder ein Attest vorlegen,das Ihm Schuldunfähigkeit bescheinigt. Deshalb zu sagen,daß es nichts bringt,etwas zu unternehmen, finde ich falsch gefolgert. Auch wenn Du in Deinem Fall den Glauben daran verloren hast. Verständlicherweise.
Na ja wen jemand von der Polizei abhaut nachdem er "was getan hat" kann sehr wohl recht von Unrecht unterscheiden sonst würde er ja nicht abhauen...
 
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Jörg
20. Apr. 23:28
Klar, das Gericht verlässt sich eben auf Gutachten. Ich verstehe das Rechtssystem oft auch nicht, auch wenn zB unter zweifacher Bewährung wieder nur Bewährung ausgesprochen wird. Gerade erst gelesen. Aber trotzdem heißt das nicht , daß nie bestraft wird. Extremes Beispiel: https://www.otv.de/amp/amtsgericht-weiden-grausame-tierquaelerei-513152/
 
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Jörg
20. Apr. 23:37
Hier ein Link für eine Ansprechstelle. Gibt sicher auch andere. https://www.tierquaelerei.de/
 
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Mala
21. Apr. 00:08
Ja aber dabei bleibt es aber auch Personalien werden zwar aufgenommen aber was nützt es, das ganze landet in der Hintersten Schublade resp auf einer Festplatte und wird dann nach einiger Zeit gelöscht....🤗
NUR MAL ZUR INFO
 
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Ivonne
21. Apr. 06:59
Ich denke mal, das es, genau wie bei anderen Dingen auch, drauf ankommt an welchen Polizisten man gerät.. Den Engagierten, oder den, der Dinge auch schonmal "durchgehen" lässt. Und im Recht sein heißt hier ja auch nicht immer recht bekommen🙈
 
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ᒪᗴᑎᗩ
21. Apr. 08:31
Nicht für lange... das was getan wird müsste schon kurzer Zeit häufig auftreten und angezeigt werden.... Das,die Polizei daleider nichts tut machen kann ist leider Tatsache da wie ich schon sagte, Hunde gelten als "Sache" und wenn sie im "Besitz" des "schlägers" sind beschädigt er ja nach deutschem Straf-Gesetz nur "die eigene Sache".... Blöder Vergleich aber du kannst z.b. dein eigenes Auto ja auch wiederholt zerkratzen, demolieren etc. ohne das die Polizei eingreift, ist ja keine Straftat..... Wie gesagt der einzige Weg was zu erreichen ist zivilrechtlich, also aufs Tierschutzgesetz gestützt vorzugehen...🤗 Aber da wird in den allermeisten Fällen auch nur eingegriffen wenn der Hund vernachlässigt wird und oder erhebliche Verletzungen erleidet..
Leider wahr Das Tier muss schon richtig schlecht aussehen , dass irgendwas passiert . Solange der Hund fit wirkt und zuhause alles super ist passiert nichts
 
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Chris
21. Apr. 09:19
Gestern Abend trafen wir ihn wieder. Da war alles entspannt. Der Hund lief ohne Leine. Der Mann sprach leise zu dem Hund und der Hund hörte auf Handzeichen und zog auch nicht den Kopf ein, als er zu seinem Herrchen ging. Der Mann hatte die Hände frei
 
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Tanja
21. Apr. 13:25
Ich hab vor Jahren etwas ähnliches erlebt. Ein Hundebesitzer hat seinen Hund heftig getreten, weil der zu meinen Hunden wollte. Ich fragte ob das sein muss, er sagte daß er mit seinem Hund machen kann was er will. Bin dem Typen nachgelaufen bis nach Hause. Adresse notiert, Anzeige bei der Polizei gemacht. Nach Monaten kam ein Schreiben vom Gericht. Darin stand: "Das Verfahren wurde eingestellt, weil nicht nachzuweisen ist,daß dem Hund länger andauernde Schmerzen zugefügt wurden". Zum 🤮 sowas.
Super Reaktion deinerseits. Schade das nicht mehr dabei rausbekommen ist.