Leider hast du nicht ganz recht mit deiner Aussage. Der Hund gilt (vor dem strafrecht) als Sache, und es ist nunmal nicht verboten die eigenen "Sachen" zu "beschädigen" . Es ist etwas anders wenn eine Person fremde Tiere quält/schlägt , also jene wo er nicht der Besitzer ist. Da wird in seltenen Fällen geahndet, aber auch nur wenn auf "frischer Tat ertappt" und/oder Beweise vorliegen. Aber auch dann bleibt es bei 99,99% bei geringen Geldstrafen. In solchen Fällen kann man nur beobachten und bei wiederholungsfällen Zivilrechtlich vorgehen. Aber auch dann wird höchst selten eingegriffen. Ich hatte mal eine Person angezeigt die meinen Hund bedrohte und schlug, hatte sogar mehere Zeugen. Straf- und zivilrechtlich ( nach Tierschutzgesetz)angezeigt wurde beides eingestellt. Begründung die Person sei betrunken gewesen und daher nicht zurechnungsfähig.. und mein Hund währe ja dadurch nicht ernsthaft verletzt bez "die Sache beschädigt" worden..ist also straffrei davongekommen . Der Fall galt lediglich als "versuchte Sachbeschädigung unter Alkoholeifluss"....🙄 und wurde so "zu Akten gelegt"
Das Stimmt nicht! Tiere gelten zwar als Sache, unterliegen aber dem Tierschutzgesetz. Sie gelten als Sache, wenn es zum Beispiel zu einer Trennung zwischen den Haltern kommt, verkauft werden o.ä. Aber: ein Hundehalter darf auch seinen eigenen Hund nicht schlagen, schon gar nicht mit einem Prügel. Sowas gehört definitiv angezeigt. Bei einer Anzeige ist das Vet-Amt verpflichtet, die Tierhaltung zu überprüfen und das Tier ggf. aus solcher Haltung nehmen.