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Marcel
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zuletzt 10. Juli

Erfahrungen mit Hundeboxen als Ruhebereich.

Hallo zusammen, ich beschäftige mich aktuell viel mit der Thematik "Hundebox" und habe dazu verschiedene Berichte gelesen und bitte hier um einen reflektierten Austausch zu dem Thema. Den Bezug zu meiner Situation stelle ich weiter unten im Beitrag her. Erstmal beschreibe ich meine Ausgangssituation. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist es laut Tierschutzgesetz/ Tierschutz-Hundeverordnung verboten seinen Hund länger als 30 Minuten in einem Käfig/ Box/ Zwinger usw. mit einer Grundfläche die kleiner als 6 qm ist einzusperren. Außer es handelt sich um einen angemeldeten Tierversuch oder eine Transportsituation. Jetzt zählt darunter auch den Hund beim Einkaufen beispielsweise im Auto zu lassen, sofern der Einkauf länger als 30 Minuten dauert. Entgegengesetzt dieser gesetzlichen Situation höre ich von Hundehaltern, Beratern in Tierbedarfsläden und teilweise auch von Hundetrainern den Vorschlag, eine Hundebox Zuhause zu etablieren, die auch verschlossen werden kann. Der Vorteil dieser Hundebox liegt wohl darin, dass der Hund in einer höhlenartigen Konstruktion schneller zur Ruhe kommt und solch eine Box auch für Reisen leicht zu transportieren ist. (Metallkonstruktionen ausgenommen. Ich rede von faltbaren Stoffboxen mit Verstärkungen). Nun der Bezug zu meinem Hund. Unser Boston Terrier hat Schwierigkeiten mit dem alleine bleiben. Als Unterstützung haben wir uns Lehrvideos von Andre Voigt und Martin Rütter angeschaut. Heißt also den Hund auf ein Zimmer begrenzen, kleinschrittig Tür auf - Tür zu etablieren, mit einer Kamera das Verhalten beobachten, wenn man den Raum verlassen hat und bei unruhigem Verhalten wieder den Raum betreten und irgendwas bewegen und wieder gehen usw. Zudem haben wir uns eine zertifizierte Martin Rütter Trainerin nach Hause geholt, die mit uns das alles auch nochmal durchgekaut hat. Wir haben den Hund also vorher auch ausreichend ausgelastet, sodass er müde sein sollte. Das ist er auch, aber er kommt einfach nicht zur Ruhe.. Mit einer Schleckplatte lässt es sich herauszögern, aber nicht verhindern. Wir haben auch schon zur Beruhigung Kleidung von uns in sein Korb gelegt oder beruhigende Musik angemacht. Das Tragen eines beduftetem Halstuches und das einführen von Ritualen blieb ebenfalls erfolglos. Nach einigen alternativen Lösungsansätzen ist uns aber aufgefallen, dass der Hund zur Ruhe kommt, wenn wir Ihn konsequent auf seinem Platz begrenzen und ihm nicht den ganzen Raum zur Verfügung stellen. Heißt also, sobald er versucht seinen Platz zu verlassen betreten wir den Raum, begrenzen ihn erneut und verlassen den Raum wieder. Nach maximal zwei Korrekturen legt er den Kopf ab und schläft sogar ein. Daher kam mir die Idee zur Beschaffung einer Hundebox, die man verschließen kann, um die Korrektur zu vermeiden und erhoffe mir, dass der Hund zur Ruhe kommt und ruhig bleibt, wenn man Mal doch für 2 Stunden die Wohnung verlassen muss. Da ich mir aber nicht sicher bin, ob es Rechtens wäre und die Art und Weise der Begrenzung vielleicht negative Konsequenzen für meinen Hund bedeuten würde, brauche ich reflektiertes Feedback und bin auch offen für konstruktive Kritik. Ich möchte nur, dass unser kleines Sensibelchen nicht so viel Stress hat, wenn wir halt Mal die Wohnung für 2 Stunden verlassen müssen. Ich freue mich auf eure Antworten und den Austausch 💪🏼
 
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Laura
12. Apr. 10:01
Unsere Box ist immer offen, sie geht freiwillig da rein, weil wir ihr gezeigt haben, das dort ihre Safe-ZONE ist. Eingesperrt wird sie in den seltensten Fällen, aber selbst dann, ist sie sehr entspannt.
 
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Marcel
12. Apr. 10:52
Hast du einen Link zu dem Artikel? Ich kann den irgendwie nicht finden. Habe mir aber die entsprechen Paragraphen gerade durchgelesen und versucht rechtliche Kommentare dazu zu finden (auf die schnelle). Erste Einschätzung: die Paragraphen finden keine Anwendung auf die vorübergehende Unterbringung in Kenneln/ Transportboxen wenn dies nicht der hauptsächliche Aufenthaltsort des Hundes ist und der Hund täglich überwiegend die Möglichkeit hat sich frei zu bewegen und auch Auslauf bekommt. Es gibt - so weit ich jetzt sehen konnte - keine aktuellen Urteile hierzu, die Transportboxen oder Kennel betreffen. Das Gesetz scheint hier schon von klassischer Zwingerhaltung zu sprechen. Klar sollte sein, das der Hund auch in einer Box ausreichend Platz benötigt um sich umzudrehen und aufzustehen. Auch der Zugang zu frischem Wasser sollte vorhanden sein.
Hallo Anna, vielen Dank für deine Meinung zu dem Thema. Sie spiegelt auch das wieder, was ich denke. Den Link zu dem Artikel suche ich nochmal raus. Es war eine Publikation von drei Doktorinnen.
 
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Lena
12. Apr. 11:00
Habe gerade noch zwei Beiträge zum Tierrecht bzgl. Transportboxen gefunden von der Rechtsanwaltskanzlei Chiappa :) Teil 1 https://www.instagram.com/p/Cbcpw6UorUA/ Teil 2 https://www.instagram.com/p/CbsPsveoB5u/
 
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Marcel
12. Apr. 20:33
Hast du einen Link zu dem Artikel? Ich kann den irgendwie nicht finden. Habe mir aber die entsprechen Paragraphen gerade durchgelesen und versucht rechtliche Kommentare dazu zu finden (auf die schnelle). Erste Einschätzung: die Paragraphen finden keine Anwendung auf die vorübergehende Unterbringung in Kenneln/ Transportboxen wenn dies nicht der hauptsächliche Aufenthaltsort des Hundes ist und der Hund täglich überwiegend die Möglichkeit hat sich frei zu bewegen und auch Auslauf bekommt. Es gibt - so weit ich jetzt sehen konnte - keine aktuellen Urteile hierzu, die Transportboxen oder Kennel betreffen. Das Gesetz scheint hier schon von klassischer Zwingerhaltung zu sprechen. Klar sollte sein, das der Hund auch in einer Box ausreichend Platz benötigt um sich umzudrehen und aufzustehen. Auch der Zugang zu frischem Wasser sollte vorhanden sein.
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/dtbl/archiv/2022/artikel/DTBl_03_2022_Hundeboxen.pdf%3Ffbclid%3DIwAR1MjdI4QkJCmGMNkwdI1dFcu7p1xNlj3EZ-A9O9N0NQ9L2-izBI5g7h-OI&ved=2ahUKEwiQsqHRlI_3AhU5SPEDHbs-CWMQFnoECAUQAQ&usg=AOvVaw2J7ZktM1d9ykXG3yCpOjec Hier ist der Link zum gesamten Artikel :)
 
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Marcel
12. Apr. 20:47
Habe gerade noch zwei Beiträge zum Tierrecht bzgl. Transportboxen gefunden von der Rechtsanwaltskanzlei Chiappa :) Teil 1 https://www.instagram.com/p/Cbcpw6UorUA/ Teil 2 https://www.instagram.com/p/CbsPsveoB5u/
Vielen Dank für diesen Beitrag. Genau die dort beschriebenen Fälle verwirren mich, da ja beispielsweise solche Boxen zur Stubenreinheit empfohlen werden, obwohl es scheinbar gesetzeswidrig ist. Und diese Kontroverse zwischen Gesetz und den Empfehlungen von Hundehaltern, Trainern und Unternehmen machen es aus meiner Sicht schwer eine 100% geeignete Entscheidung zu treffen. Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass ein Mitarbeiter vom Veterinäramt vor meiner Tür steht und mich prüft, aber ich will meinem Hund nichts schlechtes Zumuten und die Ersteller dieser Tierschutz-Verordnung oder des Gesetzes werden sich ja was dabei gedacht haben..
 
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Dogorama-Mitglied
12. Apr. 20:49
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/dtbl/archiv/2022/artikel/DTBl_03_2022_Hundeboxen.pdf%3Ffbclid%3DIwAR1MjdI4QkJCmGMNkwdI1dFcu7p1xNlj3EZ-A9O9N0NQ9L2-izBI5g7h-OI&ved=2ahUKEwiQsqHRlI_3AhU5SPEDHbs-CWMQFnoECAUQAQ&usg=AOvVaw2J7ZktM1d9ykXG3yCpOjec Hier ist der Link zum gesamten Artikel :)
Les ich mir morgen in Ruhe Mal durch, wirklich ein wichtiges Thema!
 
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Marcel
12. Apr. 20:49
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Bedanken, die sich an der Diskussion mit ihrer Meinung und Erfahrung beteiligt haben. Es hat mich jetzt schon bereichert, also vielen Dank!
 
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Lena
12. Apr. 21:18
Vielen Dank für diesen Beitrag. Genau die dort beschriebenen Fälle verwirren mich, da ja beispielsweise solche Boxen zur Stubenreinheit empfohlen werden, obwohl es scheinbar gesetzeswidrig ist. Und diese Kontroverse zwischen Gesetz und den Empfehlungen von Hundehaltern, Trainern und Unternehmen machen es aus meiner Sicht schwer eine 100% geeignete Entscheidung zu treffen. Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass ein Mitarbeiter vom Veterinäramt vor meiner Tür steht und mich prüft, aber ich will meinem Hund nichts schlechtes Zumuten und die Ersteller dieser Tierschutz-Verordnung oder des Gesetzes werden sich ja was dabei gedacht haben..
Ich kann deine Verwirrung total verstehen - leider (aus meiner Sicht) gibt es immer noch Trainer und Hundeschulen, die mit solchen Methoden arbeiten und sie verbreiten. Dabei gibt es inzwischen ganz andere wissenschaftliche Erkenntnisse. Eine aversive Hundeerziehung ist einfach nicht mehr zeitgemäß und auch nicht notwendig. Daher wohl auch der Widerspruch zwischen dem Tierschutzgesetz und solchen 'veralteten' Meinungen. Wie du geschrieben hast - im Tierschutzgesetz ist es ja bewusst so geregelt. Ich denke, da muss jeder Hundehalter für sich schauen, wie er seinen Hund trainieren möchte. Bei meinem ersten Hund zb habe ich auch noch mit Leinenruck, Bestrafung etc gearbeitet. Heute weiß ich, dass es auch freundlich geht und super funktioniert :) Ich würde also schauen, ob ich Tipps solcher Menschen annehme. Es gibt inzwischen so viele Hundeschulen (zB auch eine der größten Deutschlands) und Trainer, die nach neuen Erkenntnissen und bedürfnisorientiert mit Hunden trainieren :) Da findet man solche Tipps und Methoden nicht und lernt eine wirkliche Freundschaft mit seinen Hunden aufzubauen, bei der Hunde nicht mehr aus Angst vor Strafe etc handeln :)
 
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Bettina
12. Apr. 21:35
Huhu, ich habe dir Mal einen Screenshot aus dem Dokument beigefügt, auf welches sich mein Wissen bezieht. Leider kann ich keine PDF Datei anhängen.
Ich denke, hier ist der Knackpunkt "Räume, die NICHT dem menschlichen Aufenthalt dienen...". Das bezieht sich auf Zwinger, Käfige oder Verschläge, nicht aber auf eine Hundebox in einem von dir genutzten Raum, also Wohnung. Damit machst du Tierschutz rechtlich mit der Box nichts falsch, wenn euer Hund da zur Ruhe kommen kann.
 
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Marcel
12. Apr. 21:35
Ich kann deine Verwirrung total verstehen - leider (aus meiner Sicht) gibt es immer noch Trainer und Hundeschulen, die mit solchen Methoden arbeiten und sie verbreiten. Dabei gibt es inzwischen ganz andere wissenschaftliche Erkenntnisse. Eine aversive Hundeerziehung ist einfach nicht mehr zeitgemäß und auch nicht notwendig. Daher wohl auch der Widerspruch zwischen dem Tierschutzgesetz und solchen 'veralteten' Meinungen. Wie du geschrieben hast - im Tierschutzgesetz ist es ja bewusst so geregelt. Ich denke, da muss jeder Hundehalter für sich schauen, wie er seinen Hund trainieren möchte. Bei meinem ersten Hund zb habe ich auch noch mit Leinenruck, Bestrafung etc gearbeitet. Heute weiß ich, dass es auch freundlich geht und super funktioniert :) Ich würde also schauen, ob ich Tipps solcher Menschen annehme. Es gibt inzwischen so viele Hundeschulen (zB auch eine der größten Deutschlands) und Trainer, die nach neuen Erkenntnissen und bedürfnisorientiert mit Hunden trainieren :) Da findet man solche Tipps und Methoden nicht und lernt eine wirkliche Freundschaft mit seinen Hunden aufzubauen, bei der Hunde nicht mehr aus Angst vor Strafe etc handeln :)
Dem kann ich nichts mehr hinzuzufügen. Vielen Dank für den Austausch!