Ich war jetzt einfach mal neugierig, warum das Thema offen bleibt, wenn diese Art Halsband doch inzwischen verboten ist. In der Tierschutz-Hundeverordnung steht jedoch nur folgendes: "§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden."
Hier der Link zur Quelle für andere Neugierige
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
Richtig, und nach Paragraph 3 Nr 11 Tierschutzgesetz ist nur ein Stromhalsband verboten.
Wasser, Duft, Vibration und Ton (ausgenommen Ultraschall) fügen dem Hund keinen Schmerz zu (oder ist das juristische Auslegungssache?)
Ich bin auch so ein Nerd, der gerne die Gesetzestexte liest, ehe er glaubt, was in irgendwelchen Foren, oder Zeitschriften steht. Auch auf der Martin Rütter Seite, die von Katrin verlinkt wurde, wird nur darauf eingegangen, dass Stromhalsbänder verboten sind.
Aber wenn hier ein Jurist ist, der vielleicht eine Rechtsprechung oder Verordnung findet (vielleicht auf Länderebene), die alle Impulshalbänder verbietet, dann möge er sich bitte melden und uns informieren. Gern mit dem entsprechenden Text/Quellenangabe 😁 weil es mich wirklich interessiert....Man will ja nicht blöd sterben🤣
Ob man sie benutzt, nur weil sie nicht verboten sind, muss dann jeder mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren.