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Ramona
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zuletzt 25. Nov.

Vegetarische oder vegane Ernährung beim Hund?

Heute bin ich mal wieder über einen Bericht zum Thema vegane/vegetarische Ernährung "gestolpert"... Was haltet ihr davon? Würdet ihr euren Hund vegan/vegetarisch ernähren und füttert ihr bereits so? Wenn ja, warum? Oder findet ihr, das geht gar nicht? Ich freue mich auf eine interessante Diskussion
 
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Tom
21. Juli 15:49
Stimmt so nicht. Da steht nichts von veganer Ernährung. Der Wortlaut ist wie folgt: "Sie [die Betreuungsperson] hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen." Was als artgemäß gilt ist nicht näher beschrieben. Ich würde meinen, solange der Nährstoffbedarf gedeckt ist und es ein Hundefutter ist, was in Deutschland vertrieben wird, wird es keine Probleme geben. Ob das Futter nun mit Fleisch, vegetarisch oder vegan ist ist völlig unerheblich.
Wie sicher bist du dir?
Erst ein selbstbewußtes "Das ist falsch! " und danach ein vorsichtiges "ich würde meinen.." lässt natürlich Spielraum offen.
Ich hab das selbst noch nicht nachgelesen, aber meist finden sich direkt im Gesetz keine langatmigen Definition, da konzentriert man sich aufs wesentliche. Für detaillierte Abgrenzung gibt es dann Anhänge oder Rechts Verordnungen, auf die sich dann entsprechend bezogen wird.

Ich kann es selbst gerade nicht genau sagen, hab nicht genau genug nachgeschaut.
Wie genau und sicher kannst du es sagen?
Bist du sicher oder ist das jetzt eher, was du denkst oder meinen würdest?

Die Nachfrage is übrigens nicht böse gemeint oder so... 😇✌️

Richtet sich eigentlich an Susanne genauso.
"Was genau steht wo genau und was gilt am Ende insgesamt?"
 
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Buddy&Babs
21. Juli 15:59
Hunde brauchen ihr Fleisch man kann zwei Karotten mit ne gewürfelte Kartoffel mischen oder Reis. Buddy würde mich groß anschauen und sich denken
Mama was machst du mit mir
 
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Tom
21. Juli 16:57
Hunde brauchen ihr Fleisch man kann zwei Karotten mit ne gewürfelte Kartoffel mischen oder Reis. Buddy würde mich groß anschauen und sich denken Mama was machst du mit mir
Meine Maus kriegt regelmäßig ihr Futter mit genug Fleisch und Vitalstoffen drin, aber wenn ich ihr ein paar Kartoffeln klein stampfe in etwas Wasser oder sogar mit Joghurt , dann ist das für sie EIN FEIERTAG und tatsächlich ne super leckere Mahlzeit, die mit großer Freude verputzt wird.
Deckt in der Form halt nicht ihren Bedarf, deshalb gibt es das auch nur höchstens 2x die Woche, also 2 von 14 Mahlzeiten.
Aber ich kann jetzt nicht sagen, dass ihr das nicht richtig gut schmeckt oder dass sie sich deswegen gequält fühlt.
Im Gegenteil!
 
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Ann
21. Juli 21:46
Wie sicher bist du dir? Erst ein selbstbewußtes "Das ist falsch! " und danach ein vorsichtiges "ich würde meinen.." lässt natürlich Spielraum offen. Ich hab das selbst noch nicht nachgelesen, aber meist finden sich direkt im Gesetz keine langatmigen Definition, da konzentriert man sich aufs wesentliche. Für detaillierte Abgrenzung gibt es dann Anhänge oder Rechts Verordnungen, auf die sich dann entsprechend bezogen wird. Ich kann es selbst gerade nicht genau sagen, hab nicht genau genug nachgeschaut. Wie genau und sicher kannst du es sagen? Bist du sicher oder ist das jetzt eher, was du denkst oder meinen würdest? Die Nachfrage is übrigens nicht böse gemeint oder so... 😇✌️ Richtet sich eigentlich an Susanne genauso. "Was genau steht wo genau und was gilt am Ende insgesamt?"
Zuerst Mal: ich habe nicht geschrieben "das ist falsch" sondern " das ist so nicht richtig". Ein kleiner aber feiner Unterschied, den ich zu beachten bitte. Mit geht es sehr gegen den Strich wenn Gesetze angeführt werden, ohne deren wortlaut zu nennen und dann im Sinne der eigenen Argumentation die Worte zu verdrehen.

Ich sag Mal so, als studierter Jurist bin ich mir 100% sicher, das kein Gericht in Deutschland bei durchdachter und bedarfsdeckender Ernährung anders entscheiden würde, als das vegane Ernährung eben eine angemessene Ernährung darstellt. Es sind idr Einzelfälle, die vor Gerichten landen, für ein Grundsatzurteil muss das dann schon durch mehrere Instanzen. Und auch das würde m.e. pro vegane Ernährung ausfallen beim derzeitigen Stand der Wissenschaft.

In übrigen dürfte der Paragraf eher bezogen sein auf Fütterung in der konventionellen Tierhaltung, wo immer noch mit Tiermehl etc. gefüttert wird.
 
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Tom
22. Juli 11:28
Zuerst Mal: ich habe nicht geschrieben "das ist falsch" sondern " das ist so nicht richtig". Ein kleiner aber feiner Unterschied, den ich zu beachten bitte. Mit geht es sehr gegen den Strich wenn Gesetze angeführt werden, ohne deren wortlaut zu nennen und dann im Sinne der eigenen Argumentation die Worte zu verdrehen. Ich sag Mal so, als studierter Jurist bin ich mir 100% sicher, das kein Gericht in Deutschland bei durchdachter und bedarfsdeckender Ernährung anders entscheiden würde, als das vegane Ernährung eben eine angemessene Ernährung darstellt. Es sind idr Einzelfälle, die vor Gerichten landen, für ein Grundsatzurteil muss das dann schon durch mehrere Instanzen. Und auch das würde m.e. pro vegane Ernährung ausfallen beim derzeitigen Stand der Wissenschaft. In übrigen dürfte der Paragraf eher bezogen sein auf Fütterung in der konventionellen Tierhaltung, wo immer noch mit Tiermehl etc. gefüttert wird.
Hmmm, "falsch" und "nicht richtig" ist für mich jetzt ein sehr kleiner und ziemlich feiner Unterschied, aber du hast natürlich Recht, dass ich dich da falsch zitiert habe... oder zumindest nicht ganz richtig... 😂✌️.

Im Prinzip sind wir uns glaube ich einig, dass man nicht einfach so irgendwelche Behauptungen raus hauen sollte.
Wobei es am Ende eine Quellenangabe oder kurzes Zitat aus nem Gesetz nicht unbedingt besser macht, die komplett aus dem Kontext gerissen sind.

Ich würde fast mal davon ausgehen, dass der Begriff "artgerecht" irgendwo an anderer Stelle noch konkretisiert ist. Aber mit Sicherheit kann es es nicht sagen, wäre trotzdem interessant.
Ist eher dein Spezialgebiet als meins...
 
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Dogorama-Mitglied
22. Juli 16:19
https://tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/?no_cache=1&download=TVT-MB_183_vegetarische_Ernährung_Sept._2018.pdf&did=276

Damit ist eigentlich alles gesagt, was es zu dem Thema zu sagen gibt. Verfasst von FACHtierärztinnen.

KURZZUSAMMENFASSUNG FÜR LESEFAULE
Ovo-lacto-vegetarisch (also inkl. Milchprodukte und Eier) geht immer, sofern korrekt ausgerechnet.
Vegan nur bei Hunden im Erhaltungsstoffwechsel. Also keine Welpen, keine tragenden und säugenden Hündinnen; Sporthunde, kranke/gestresste/alte Hunde nur in Ausnahmefällen.
KURZZUSAMMENFASSUNG ENDE

Die wichtigsten Aussagen daraus:

Bei Hunden im Erhaltungsstoffwechsel ist i.d.R. (Ausnahmen sind Boxer mit familiärer Carnitinmangelcardiomyopathie) gegen eine lacto-ovo-vegetarische Ernährung nichts einzuwenden, vorausgesetzt, die Ration ist insgesamt bilanziert.

Eine vegane Ernährung wird im Erhaltungsstoffwechsel von Hunden nach bisherigen Erkenntnissen ebenfalls ohne erkennbare Schäden toleriert.

Tragende und laktierende Hündinnen sowie Welpen können i.d.R. ebenfalls mit korrekt bilanzierten lacto-ovo-vegetarischen Rationen ernährt werden.

Eine vegane Ernährung tragender und laktierender Hündinnen sowie von Welpen ist dagegen abzulehnen.

Belastungen durch Alter, Arbeit, Krankheit oder Stress können den Energie- und Nährstoffbedarf und den Appetit von Hunden erheblich verändern. Durch lacto-ovo- vegetarische Rationen kann den veränderten Anforderungen dieser Tiergruppen an die Nahrung zum größten Teil Rechnung getragen werden, während vegane Ernährung solchen Tieren nur in Ausnahmefällen gerecht werden kann.
 
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Tom
22. Juli 16:31
https://tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/?no_cache=1&download=TVT-MB_183_vegetarische_Ernährung_Sept._2018.pdf&did=276 Damit ist eigentlich alles gesagt, was es zu dem Thema zu sagen gibt. Verfasst von FACHtierärztinnen. KURZZUSAMMENFASSUNG FÜR LESEFAULE Ovo-lacto-vegetarisch (also inkl. Milchprodukte und Eier) geht immer, sofern korrekt ausgerechnet. Vegan nur bei Hunden im Erhaltungsstoffwechsel. Also keine Welpen, keine tragenden und säugenden Hündinnen; Sporthunde, kranke/gestresste/alte Hunde nur in Ausnahmefällen. KURZZUSAMMENFASSUNG ENDE Die wichtigsten Aussagen daraus: Bei Hunden im Erhaltungsstoffwechsel ist i.d.R. (Ausnahmen sind Boxer mit familiärer Carnitinmangelcardiomyopathie) gegen eine lacto-ovo-vegetarische Ernährung nichts einzuwenden, vorausgesetzt, die Ration ist insgesamt bilanziert. Eine vegane Ernährung wird im Erhaltungsstoffwechsel von Hunden nach bisherigen Erkenntnissen ebenfalls ohne erkennbare Schäden toleriert. Tragende und laktierende Hündinnen sowie Welpen können i.d.R. ebenfalls mit korrekt bilanzierten lacto-ovo-vegetarischen Rationen ernährt werden. Eine vegane Ernährung tragender und laktierender Hündinnen sowie von Welpen ist dagegen abzulehnen. Belastungen durch Alter, Arbeit, Krankheit oder Stress können den Energie- und Nährstoffbedarf und den Appetit von Hunden erheblich verändern. Durch lacto-ovo- vegetarische Rationen kann den veränderten Anforderungen dieser Tiergruppen an die Nahrung zum größten Teil Rechnung getragen werden, während vegane Ernährung solchen Tieren nur in Ausnahmefällen gerecht werden kann.
Schöne Sache, danke dir.
Hab noch nicht rein geschaut.

Is das jetzt die wissenschaftlich-ernährungsphysiologische oder die juristisch-Tierschutz-rechtliche Sichtweise der Dinge...?
Oder beides?

*DUCK-UND-SCHNELL-WEG-RENN *
 
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Dogorama-Mitglied
22. Juli 16:57
Schöne Sache, danke dir. Hab noch nicht rein geschaut. Is das jetzt die wissenschaftlich-ernährungsphysiologische oder die juristisch-Tierschutz-rechtliche Sichtweise der Dinge...? Oder beides? *DUCK-UND-SCHNELL-WEG-RENN *
Die wissenschaftlich-ernährungsphysiologische Grundlage für die juristisch-tierschutzrechtliche Beurteilung 😉
 
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Dana &
22. Juli 17:05
Es gibt ein neues Tierschutz Gesetz. Vegane Ernährung zählt jetzt als Tierqälerei. Ist verboten. Der Hund ist Fleischfresser.
Das ist falsch. Welcher Paragraph im Tierschutzgesetz soll das sein? Ich lasse mich gerne korrigieren aber...

Ich zitiere aus der Fassung 08/21:

Paragraph 2 Abs. 1 TierSchG
,,Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen"

Paragraph 3 Abs. 9 TierSchG
,,Es ist verboten, einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist"

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Die bekannten Änderungen ab 2022 beziehen sich m.E. nach auf Qualzuchten, Kükenmord etc. Aber auch hier finde ich keinen Passus zur veganen Fütterung.

Der Begriff ,,angemessen" ist nicht weiter definiert.
,,Seiner Art entsprechend" - auch hier gibt es keine klare rechtliche Definition.
Rein juristisch betrachtet bleibt das also erstmal reine Auslegungssache.
Wenn du eine vegane Ernährung als nicht angemessen betrachtest ist das dein subjektives Empfinden - aber kein allgemeingültiger Fakt.
(Auch ich bin ,,Nicht-Vegan-Fütterin".)
Aber das vegane Füttern stellt erstmal keinen Verstoß dar. Denn das TierSchG verbietet weder eine vegetarische oder vegane Fütterung. Erfährt der Hund also kein sichtbares Leid oder erhebliche und nachgewiesene Mängel durch eine vegane Fütterung ist diese also erstmals als angemessen zu betrachten.
 
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Tom
22. Juli 17:21
Das ist falsch. Welcher Paragraph im Tierschutzgesetz soll das sein? Ich lasse mich gerne korrigieren aber... Ich zitiere aus der Fassung 08/21: Paragraph 2 Abs. 1 TierSchG ,,Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen" Paragraph 3 Abs. 9 TierSchG ,,Es ist verboten, einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist" https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html Die bekannten Änderungen ab 2022 beziehen sich m.E. nach auf Qualzuchten, Kükenmord etc. Aber auch hier finde ich keinen Passus zur veganen Fütterung. Der Begriff ,,angemessen" ist nicht weiter definiert. ,,Seiner Art entsprechend" - auch hier gibt es keine klare rechtliche Definition. Rein juristisch betrachtet bleibt das also erstmal reine Auslegungssache. Wenn du eine vegane Ernährung als nicht angemessen betrachtest ist das dein subjektives Empfinden - aber kein allgemeingültiger Fakt. (Auch ich bin ,,Nicht-Vegan-Fütterin".) Aber das vegane Füttern stellt erstmal keinen Verstoß dar. Denn das TierSchG verbietet weder eine vegetarische oder vegane Fütterung. Erfährt der Hund also kein sichtbares Leid oder erhebliche und nachgewiesene Mängel durch eine vegane Fütterung ist diese also erstmals als angemessen zu betrachten.
Vielleicht haben wir ja da den Fehler gefunden, auf den die Schlussfolgerung und folgende Logik fälschlicherweise aufbaut.
Der Hund ist wissenschaftlich gesehen kein Carnivore, also exklusiver Fleischfresser, sondern carni-Omnivore, also Fleisch- und Allesfresser.
Er kann Omni, also lateinisch wortwörtlich alles. Wie der Omnibus, der ist wortwörtlich und grammatikalisch "für alle" und alle dürfen mit fahren (nur mit gültigem Fahrschein natürlich 😇✌️) .
Der Rest zum Futter hier und zum Tierschutz ist persönliche Meinung und nicht mehr oder weniger.

Wer anderes behauptet, sagt es "falsch" oder "nicht richtig". Der kleine feine Unterschied dazwischen ist mir ziemlich egal.
Nicht nur deshalb, weil ich persönlich ihn nicht wirklich verstanden habe, sondern weil ich ihn für komplett irrelevant halte.