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Tom
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Anzahl der Antworten 11
zuletzt 9. Jan.

Unterschied Tiermehl und Fleisch-Mehl? Nebenbei auch isoliertes Protein.

Bisher war ich ziemlich überzeugt, dass es einen deutlichen Unterschied gibt zwischen Tiermehl und und Tier-Fleisch-Mehl. Bei Geflügelmehl zb ist natürlich klar, dass es komplette geschredderte Kadaver aus der Tierverwertung sein können oder im Extremfall auch davon nur der "Abfall". Nach meiner bisherigen Ansicht wäre Geflügel-Fleischmehl dann doch etwas anderes, höherwertiges, nämlich getrocknetes und anschließend gemahlenes Fleisch. Inzwischen bin ich nicht mehr ganz überzeugt, ob das auch wirklich so ist. Die Recherche im Internet gibt nichts Definitives und belastbares her. Alle möglichen Einträge in Foren oder Äußerungen von irgendwelchen Tierärzten oder Ernährungsberatern, die aber am Ende auch nur persönliche Meinungen von IRGENDWEM sind, wie es wohl sein könnte oder sein sollte. Aussagen in Wikipedia sind aus meiner Sicht ähnlich zuverlässig wie ein Artikel in der Bäckerblume oder Apothekenrundschau. Eine verbindliche Definition habe ich bisher nicht gefunden, auch nicht in der Futtermittelverordnung. Weiß das zufällig jemand wirklich genau und hat eine belastbare Quelle dazu? Danke im voraus und bitte keine Hinweise darauf, dass BARFEN doch viel toller und besser ist...😇
 
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Steffi
Beliebteste Antwort
24. Okt. 18:02
Tiermehl ist in der kompletten EU als Futtermittel verboten. Es bezeichnet ein Mehl, das aus einem kompletten Tierkörper hergestellt wird. Das ist IMMER Kategorie 1 oder 2 und darf daher nicht ins Tierfutter. Fleischmehl, Knochenmehl, Organmehl oder blutmehl zB sind Kat 3 und dürfen daher ins Tierfutter. Alles nachzulesen in der EG 767/09 und der EG 1069/09
 
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Sabine, Mia, Akita
16. Okt. 14:11
Das weisst du bestimmt schon
 
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Sabine, Mia, Akita
16. Okt. 14:12
Geflügel
 
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Tom
16. Okt. 14:24
Habe ich gelesen, ist eklig, aber aufschlussreich und tatsächlich sehr empfehlenswert. Ne Aussage vom Grimm ist zwar kein Gesetzestext, aber normalerweise zumindest vernünftig recherchiert und soweit erstmal zuverlässig. In dieser speziellen Frage war es leider nicht hilfreich.
 
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Tom
24. Okt. 17:48
Mit der Suche nach einer rechtssicheren Definition bin ich leider nicht weiter gekommen. Hab mich allerdings auch nicht mehr groß drum gekümmert. Aber hier mal eine Produktbeschreibung der Fa Gepro, wo man sowas und anderes kaufen kann, zb als Futtermittel Hersteller. Vielleicht liege ich doch falsch mit meiner Annahme, die auf Logik und gesundem Menschverstand beruht. Schauen wir uns mal deren EIGENE! Aussagen über ihre Produkt-Palette an: (alles, was nicht in Klammern steht, sondern in " " sind original Hersteller Angaben. Also keine kruden Verschwörungstheorien, sondern Fakten zu am Markt existierenden Produkten, die Hersteller kaufen und verwenden) 1. Fleischmehl: (also das beste", was sie im Angebot haben) "Homogene, konstante Mischung (*) von frischen Geflügelschlachtnebenprodukten (Kopf, Schlachtkörper und Füße)." 2. Geflügelmehl: (also eine Stufe drunter) "Homogene, konstante Mischung (*) frischer Nebenprodukte aus Geflügelschlachthöfen mit einem natürlichen Verhältnis von Darm, Kopf und Füßen. Soweit technisch möglich, ist das Produkt frei von Feder- und Blutresten." (es gibt ja Leute, die behaupten, Füsse wären viel zu wertvoll und technisch wäre das eh nicht machbar...🙈. Allein schon die völlig öffentliche Realität widerlegt das) 3. Geflügel Protein: (also der Rest, hier hat man sich augenscheinlich dazu entschieden, keine Angaben mehr zu den dort verwendeten Rohstoffen zu machen) " Geflügel Protein Konzentrat sprühgetrocknet wird zu Peptiden, Polypeptiden und Aminosäuren mit teilweise löslichen Molekulargewichten verarbeitet."
 
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Steffi
24. Okt. 18:02
Tiermehl ist in der kompletten EU als Futtermittel verboten. Es bezeichnet ein Mehl, das aus einem kompletten Tierkörper hergestellt wird. Das ist IMMER Kategorie 1 oder 2 und darf daher nicht ins Tierfutter. Fleischmehl, Knochenmehl, Organmehl oder blutmehl zB sind Kat 3 und dürfen daher ins Tierfutter. Alles nachzulesen in der EG 767/09 und der EG 1069/09
 
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Tom
6. Jan. 17:48
Tiermehl ist in der kompletten EU als Futtermittel verboten. Es bezeichnet ein Mehl, das aus einem kompletten Tierkörper hergestellt wird. Das ist IMMER Kategorie 1 oder 2 und darf daher nicht ins Tierfutter. Fleischmehl, Knochenmehl, Organmehl oder blutmehl zB sind Kat 3 und dürfen daher ins Tierfutter. Alles nachzulesen in der EG 767/09 und der EG 1069/09
Das Thema poppt ja immer mal wieder auf und gerade die Mehle und Vorprodukte lassen mir keine Ruhe. Danke für deine Meinung aber irgendwie bin ich nicht überzeugt. Danke auch für die Quellenangaben. Die sind beide bekannt aber was Du damit belegen möchtest, steht da einfach nicht drin. Sondern das Gegenteil: Die Beschränkung von K3 Material insbesondere in Form zwischen Produkten zu Fütterungs Zwecken beschränkt sich erstmal auf Nutztiere (außer Pelztiere) . Ausserdem findet sich zb der Passus, sowohl zur Verwendung von Material der Kategorie I (dort f) ) als auch von II (dort in i) ) "... zur Herstellung von Folgeprodukten gemäß Artikel 33, 34 und 36" (das sind Folgeprodukte für Futter, welches nicht zur Verwendung zur Fütterung von Nutztieren (außer Pelztieren) bestimmt sind. Also zb Mehle und Proteine und zb zur Fütterung an Hunde und Katzen. Gefällt mir auch nicht, aber steht da halt drin. Auch und sogar deine Aussage Tiermele wären NIEMALS Kategorie 3, muss ich leider anzweifeln. Mal kann vielleicht diskutieren, ob ein foodwatch-Report eine seriöse Quelle ist. Für mich persönlich eher schon. Aber zumindest einer Angabe des Statistischen Bundesamtes würde ich glauben und (mit Einschränkung !) auch dem Verbandes der Verarbeitungsbetriebe tierische Nebenprodukte e.V.“ (VVTN) . Das Statistische Bundesamt spricht von 259.000 Tonnen Kat 3-Tiermehl, was zu Durchschnittspreisen von etwa 160 Euro je Tonne gehandelt wurde. Laut Aussage des VVTN wurden von insgesamt 290.000 Tonnen Kat 3-Tiermehle insgesamt 73.000 an die Hunde- und Katzenfutterindustrie verkauft. Als Düngemittel teilweise kostenlos abgegeben, deshalb teilweise vom StaBu nicht erfasst) (Zahlen sind nicht top aktuell, aber das ist vielleicht grad nicht so relevant) Vor dem Hintergrund, dass diese Organisationen Zahlen Fakten und Preise auf den Tisch legen für dieses Material, tue ich mich natürlich schwer zu glauben, dass es das deine Aussage nach überhaupt nicht gibt auf der Welt. Insgesamt für mich übrigens eigentlich eine Neben-Diskussion, denn das ist für mich längst einigermaßen geklärt. Aber auch darüber können wir reden, weil da viel anderes behauptet wird. In diesem Thread hier ging es mir primär um eine solide, rechtssichere Begriffsbestimmung und Differenzierung zwischen Fleischmehl und Tiermehl. Mein Widerspruch zu deinem Posting kurz und knapp: 1. Das von dir als Quelle zitierte Gesetz sagt, dass Folgeprodukte wie isoliertes Protein und Tiermehl für zb Hunde und Katzen absolut zulässig sind. 2. Die Realität sagt, dass es zusätzlich entgegen deiner Aussage auch noch K3-Tiermehl gibt und zwar ne ziemlich große Menge davon. Ist nicht böse gemeint und von mir aus darfst du Recht haben. Würde mich freuen für Hunde und Katzen. Ich möchte meine Meinung und bisherige Einschätzung da gar nicht unbedingt durchknüppeln. Möchte das einfach nur gerne mal klären und die Faktenlage von Behauptungen und Legenden trennen. (die in diesem Fall sogar auch unter Fachleuten ziemlich verbreitet sind).
 
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Steffi
6. Jan. 22:19
Tiermehl = Kadavermehl = Kategorie 1 oder 2 = verboten
 
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Tom
7. Jan. 00:23
Tiermehl = Kadavermehl = Kategorie 1 oder 2 = verboten
Ist für mich eine Behauptung, die nicht untermauert oder mit irgendwas belegt ist. Kann man ewig wiederholen, aber allein davon wird es nicht richtiger oder zutreffend. Kann so sein, aber was ich selbst in der Gesetzgebung lese und mir von einer Juristin (mit Hund) habe prüfen und erklären lassen, ist einfach was komplett anderes. Habe ich zitiert und belegt, auch mit Ort und Stelle, wo jeder das nachlesen kann. Wo genau ist das zu lesen, was du darüber schreibst? Also nicht ganz allgemein und angeblich irgendwo zu finden in 400 Seiten, wo es nicht zu finden war, sondern nur viel Gegenteiliges, was ich im Detail aufgeführt habe. Wo genau soll in deinen Quellen das stehen, was du da so sagst? Ich wäre uberzeugbar, aber dann muss man das auch tun mit ganz soliden Angaben. Alles andere sind Behauptungen,davon gibt es jede Menge im Internet, aber das ist dann Foren, Blogger oder Facebook Niveau und bringt mich nicht vorwärts. Ebenso zu Fleischmehl, wonach ich eigentlich gesucht hatte. Ich suche ne rechtssichere Definition mit Quellenangabe, wo es auch tatsächlich drin steht. Rest gibt es zu Hauf, jede Variante davon und Meinung dazu. Das finde ich ggf auch selber, wenn ich das möchte.
 
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Steffi
7. Jan. 21:10
Ist für mich eine Behauptung, die nicht untermauert oder mit irgendwas belegt ist. Kann man ewig wiederholen, aber allein davon wird es nicht richtiger oder zutreffend. Kann so sein, aber was ich selbst in der Gesetzgebung lese und mir von einer Juristin (mit Hund) habe prüfen und erklären lassen, ist einfach was komplett anderes. Habe ich zitiert und belegt, auch mit Ort und Stelle, wo jeder das nachlesen kann. Wo genau ist das zu lesen, was du darüber schreibst? Also nicht ganz allgemein und angeblich irgendwo zu finden in 400 Seiten, wo es nicht zu finden war, sondern nur viel Gegenteiliges, was ich im Detail aufgeführt habe. Wo genau soll in deinen Quellen das stehen, was du da so sagst? Ich wäre uberzeugbar, aber dann muss man das auch tun mit ganz soliden Angaben. Alles andere sind Behauptungen,davon gibt es jede Menge im Internet, aber das ist dann Foren, Blogger oder Facebook Niveau und bringt mich nicht vorwärts. Ebenso zu Fleischmehl, wonach ich eigentlich gesucht hatte. Ich suche ne rechtssichere Definition mit Quellenangabe, wo es auch tatsächlich drin steht. Rest gibt es zu Hauf, jede Variante davon und Meinung dazu. Das finde ich ggf auch selber, wenn ich das möchte.
Lies die Gesetze, da steht das alles genau drin. Wir diskutieren über dieses Thema jetzt seit einem Jahr. Sei mir nicht böse, aber Ich werde nicht nochmal alles raussuchen. Jeder Student, der im Staatsexamen behaupten würde. Es wäre erlaubt Kat1 oder 2 zu tierfutter zu verarbeiten, wäre INSTANTLY durchgefallen, vollkommen egal, was er vorher erzählt hätte. Und die Prüfer sind sicher nicht von der Industrie gekauft. Ich hatte übrigens ne ähnliche Frage in meiner Fachtierarztprüfung, aber vielleicht kennt der Prof., der mich geprüft hat und seit Jahrzehnten als Gutachter vor Gericht dient, die rechtlichen Fakten nicht so genau und interpretiert die Gesetze falsch Entschuldige bitte meinen Sarkasmus. Aber ich fände es gut, wenn wir uns jetzt darauf einigen könnten, uneins zu sein und das Thema damit begraben.
 
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Tom
9. Jan. 17:38
Lies die Gesetze, da steht das alles genau drin. Wir diskutieren über dieses Thema jetzt seit einem Jahr. Sei mir nicht böse, aber Ich werde nicht nochmal alles raussuchen. Jeder Student, der im Staatsexamen behaupten würde. Es wäre erlaubt Kat1 oder 2 zu tierfutter zu verarbeiten, wäre INSTANTLY durchgefallen, vollkommen egal, was er vorher erzählt hätte. Und die Prüfer sind sicher nicht von der Industrie gekauft. Ich hatte übrigens ne ähnliche Frage in meiner Fachtierarztprüfung, aber vielleicht kennt der Prof., der mich geprüft hat und seit Jahrzehnten als Gutachter vor Gericht dient, die rechtlichen Fakten nicht so genau und interpretiert die Gesetze falsch Entschuldige bitte meinen Sarkasmus. Aber ich fände es gut, wenn wir uns jetzt darauf einigen könnten, uneins zu sein und das Thema damit begraben.
Ja vielleicht ist es sinnlos die Diskussion hier vorzusetzen. Zum alles kompliziert geworden ist da wir inzwischen über drei verschiedene Dinge diskutieren: Die eigentliche Frage zur rechtssicherung Definition von *Tier*mehl (wie z.B Geflügelmehl) Fleischmehl die Zulässigkeit von Tiermehl in der Fütterung und am Ende auch noch voraus die hergestellt werden. Halte mich da gerne an Fakten und Gesetze, zu dem was ich sage kann ich auch klar sagen wo genau das steht. Wenn jemand dem was gleichwertig überprüfbares entgegenzusetzen hat bin ich an einer faktenbasierten Diskussion interessiert. Aber sonst bringt das nichts. Die Vet Staatsexamen ist ne tolle Sache und auch schwierig, aber vertiefte Kenntnisse in Futtermittelkunde oder gar Futtermittelrecht würde ich nicht erwarten. Bissl Grundwissen halt. Muss auch nicht, G gehört nicht wirklich zum job und dann hätte man keine zeit für die wirklich relevanten Themen. Kranke Tiere gesund machen erfordert halt andere Kompetenzen als gesunde Tiere zu halten und zu Ernähren. Kann natürlich sein, dass du Recht hast und was dein Prof (deiner Aussage nach) gesagt hat, dann habe ich halt Unrecht und ebenso das Gesetz, das zuständiges Ministerium, Jürgen Zentek und der Branchenverband mit seiner Selbstauskunft. Und irgendwie hat sich dann am Ende auch die Realität komplett geirrt, da Real nicht das passiert, was du behauptest: Geflügel Mehl (=Tiermehl) ist zb deklariert ua in Orlando Romeo Schecker tails und Pedigree. Wenn alles Kadaver und K1 und 2 wäre und unzulässig, dann dürfte das ja deine Aussage nach überhaupt nicht sein. Tiermehl kannst du als industriekunde und Futtermittelhersteller z.B bei der Firma GePro kaufen (Entsorgungsbetrieb der Firma Wiesenhof und gleichzeitig Anbieter "von leckeren Proteinen" und Tiermehl und auch Fleischmehlen). Produktbeschreibungen habe ich schon gepostet. Das Tiermehl dort hat als Zwischenprodukt ne K3 Zulassung. Weit verbreitete Mythen und Legenden zu pflegen und zu verbreiten, weil man das immer schon so behauptet hat, kann doch nicht die Lösung und Alternative sein. Ist ja nicht alles komplett falsch, was du sagst. Aber zu pauschal. Muss man differenziert hin schauen und auch in die Gesetzte wirklich rein gucken. Vom rein wissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen finde ich es wichtig, dass Quellen die man als Belege zitiert, diese Aussagen auch tatsächlich enthalten. Was ich dazu zu sagen habe, kann jeder User selbst nachlesen und überprüfen. Wenn solide und belegt die Gegenargumente kommen, bin ich völlig überzeugbar. Aber machen wir hier erstmal ruhig nen Deckel drauf. Hilft niemandem weiter, sich darüber ewig rum zu streiten.