Ich komme zu dieser Ansicht aufgrund der Gesetzeslage.
Möchtest du das in übersichtlicher tabellarischer Form oder in texlicher Erläuterung mit entsprechenden Quellen?
Ich habe beides liegen und schicke dir mal die Tabelle mit den gesetzlichen Vorgaben und Freigaben inkl. Quellenangaben in der Fußnote.
Gleichlautendes findet sich in der kurzen Zusammenfassung des BMELH, immerhin dem für dieses Thema zuständigen Bundesministerium.
Die Tabelle habe ich ehrlicherweise zu meiner Bequemlichkeit mit KI erstellen lassen.
Ist aber nicht der übliche KI Bullshit, denn ICH WEIß. wo das steht und habe genau das angegeben und mir einfach nur auswerten und darstellen lassen.
Bevor ich klare Angaben gemacht habe, wollte mir die KI auf den allüblichen Kram erklären, der so im Internet verbreitet wird und dass nur K3 zulässig sei.
Das ist halt Oberflächenwissen und die äußerte sich erstaunlicherweise ÜBERRASCHT von den Informationen und Gesetzeszexten, die ich ihr konkret zur Auswertung geliefert habe.
Verrückt das eine KI von sowas tatsächlich überrascht sein kann.
Aber vielleicht ist die KI zumindest tatsächlich lernfähig.
Diese Bereiche des EU-Rechts gehören zwar nicht zu meinem täglichen Arbeitsfeld, aber wenn ich deine Ausführungen richtig verstehe, liegt hier meines Erachtens ein Interpretationsfehler vor, insbesondere im Hinblick auf Normenhierarchie und Regelungszweck.
Importfähigkeit ist nicht gleich Verfütterungsfähigkeit, und eine Durchführungsverordnung kann kein in einer Primärverordnung normiertes Verwendungsverbot aushebeln.
Anhang XIII der VO (EU) 142/2011 regelt die Einfuhr bestimmter Kategorie-1-Materialien aus Drittländern sowie deren Zweckbindung, hebt jedoch nicht die Verwendungsverbote aus Art. 11 und Art. 14 der VO (EG) 1069/2009 auf.
Als Durchführungsverordnung kann die VO (EU) 142/2011 kein primäres Fütterungsverbot einer höherrangigen Norm außer Kraft setzen. Kategorie-1-Material bleibt daher auch bei Importware von der Fütterung ausgeschlossen.
Sollte es hierzu tatsächlich eine abweichende behördliche Vollzugspraxis geben, die K1-Material im Heimtierfutter zulässt, wäre eine entsprechende Vollzugsanweisung oder Entscheidung sehr interessant. Ich habe danach gesucht, konnte spontan jedoch nichts Belastbares finden.