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Jessi
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zuletzt 31. Dez.

Umstellung Platinum -> Lakefields??

Hallo ihr Lieben, ich würde gern einmal nach Erfahrungen fragen. Seit Kiras ersten Wochen bekommt sie Platinum Trockenfutter (ersten Chicken, jetzt Iberico). An sich dachte ich immer, dass es gutes Futter sei, vor allem wegen der Fleischsaftgarung. Nur leider gefällt mir ihr Output nicht. Sie muss echt oft und es sind immer riesen Haufen. Das zeigt ja, dass es irgendwie nicht gut verarbeitet wird, richtig? Weiterhin frisst sie auch liebend gern den Output anderer Tiere (besonders Reh und Schaf). Das zeigt mir, dass ihr was fehlt. Das Nassfutter von Platinum verträgt sie sowieso nicht. Jetzt habe ich gestern das Futter von Lakefields kennengelernt und war allein schon vom Geruch und der Lebensmittelqualität begeistert (ich hab es sogar selber probiert 😅). Allerdings ist dieses ja gebacken und die Rohprotein-Angabe ist ja auch sehr hoch (25%). Ich bin mir noch sehr unsicher. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder generell Erfahrung mit Lakefields? ☺️
 
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Dogorama-Mitglied
30. Dez. 22:21
Ich komme zu dieser Ansicht aufgrund der Gesetzeslage. Möchtest du das in übersichtlicher tabellarischer Form oder in texlicher Erläuterung mit entsprechenden Quellen? Ich habe beides liegen und schicke dir mal die Tabelle mit den gesetzlichen Vorgaben und Freigaben inkl. Quellenangaben in der Fußnote. Gleichlautendes findet sich in der kurzen Zusammenfassung des BMELH, immerhin dem für dieses Thema zuständigen Bundesministerium. Die Tabelle habe ich ehrlicherweise zu meiner Bequemlichkeit mit KI erstellen lassen. Ist aber nicht der übliche KI Bullshit, denn ICH WEIß. wo das steht und habe genau das angegeben und mir einfach nur auswerten und darstellen lassen. Bevor ich klare Angaben gemacht habe, wollte mir die KI auf den allüblichen Kram erklären, der so im Internet verbreitet wird und dass nur K3 zulässig sei. Das ist halt Oberflächenwissen und die äußerte sich erstaunlicherweise ÜBERRASCHT von den Informationen und Gesetzeszexten, die ich ihr konkret zur Auswertung geliefert habe. Verrückt das eine KI von sowas tatsächlich überrascht sein kann. Aber vielleicht ist die KI zumindest tatsächlich lernfähig.
Diese Bereiche des EU-Rechts gehören zwar nicht zu meinem täglichen Arbeitsfeld, aber wenn ich deine Ausführungen richtig verstehe, liegt hier meines Erachtens ein Interpretationsfehler vor, insbesondere im Hinblick auf Normenhierarchie und Regelungszweck.

Importfähigkeit ist nicht gleich Verfütterungsfähigkeit, und eine Durchführungsverordnung kann kein in einer Primärverordnung normiertes Verwendungsverbot aushebeln.

Anhang XIII der VO (EU) 142/2011 regelt die Einfuhr bestimmter Kategorie-1-Materialien aus Drittländern sowie deren Zweckbindung, hebt jedoch nicht die Verwendungsverbote aus Art. 11 und Art. 14 der VO (EG) 1069/2009 auf.

Als Durchführungsverordnung kann die VO (EU) 142/2011 kein primäres Fütterungsverbot einer höherrangigen Norm außer Kraft setzen. Kategorie-1-Material bleibt daher auch bei Importware von der Fütterung ausgeschlossen.

Sollte es hierzu tatsächlich eine abweichende behördliche Vollzugspraxis geben, die K1-Material im Heimtierfutter zulässt, wäre eine entsprechende Vollzugsanweisung oder Entscheidung sehr interessant. Ich habe danach gesucht, konnte spontan jedoch nichts Belastbares finden.
 
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Tom
30. Dez. 23:24
Diese Bereiche des EU-Rechts gehören zwar nicht zu meinem täglichen Arbeitsfeld, aber wenn ich deine Ausführungen richtig verstehe, liegt hier meines Erachtens ein Interpretationsfehler vor, insbesondere im Hinblick auf Normenhierarchie und Regelungszweck. Importfähigkeit ist nicht gleich Verfütterungsfähigkeit, und eine Durchführungsverordnung kann kein in einer Primärverordnung normiertes Verwendungsverbot aushebeln. Anhang XIII der VO (EU) 142/2011 regelt die Einfuhr bestimmter Kategorie-1-Materialien aus Drittländern sowie deren Zweckbindung, hebt jedoch nicht die Verwendungsverbote aus Art. 11 und Art. 14 der VO (EG) 1069/2009 auf. Als Durchführungsverordnung kann die VO (EU) 142/2011 kein primäres Fütterungsverbot einer höherrangigen Norm außer Kraft setzen. Kategorie-1-Material bleibt daher auch bei Importware von der Fütterung ausgeschlossen. Sollte es hierzu tatsächlich eine abweichende behördliche Vollzugspraxis geben, die K1-Material im Heimtierfutter zulässt, wäre eine entsprechende Vollzugsanweisung oder Entscheidung sehr interessant. Ich habe danach gesucht, konnte spontan jedoch nichts Belastbares finden.
Das sieht mir tatsächlich aus wie ein kompletter KI Text.
 
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Dogorama-Mitglied
31. Dez. 00:13
Das sieht mir tatsächlich aus wie ein kompletter KI Text.
Ich habe einen Abschluss in Rechtswissenschaften und bewege mich beruflich regelmäßig im EU-Recht, auch wenn dieser konkrete Verordnungsbereich nicht mein Schwerpunkt ist – daher meine Einordnung und Nachfrage.

Dann belassen wir es dabei.

Ich habe meine Einordnung anhand der Normenhierarchie sowie der von dir angeführten Verordnungen dargelegt.

Sollte die Rechtslage aus deiner Sicht anders zu bewerten sein, wäre eine konkrete Gegenargumentation anhand der genannten Vorschriften interessant. Wenn nicht, ist das für mich auch in Ordnung.
 
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Tom
31. Dez. 00:22
Ich habe einen Abschluss in Rechtswissenschaften und bewege mich beruflich regelmäßig im EU-Recht, auch wenn dieser konkrete Verordnungsbereich nicht mein Schwerpunkt ist – daher meine Einordnung und Nachfrage. Dann belassen wir es dabei. Ich habe meine Einordnung anhand der Normenhierarchie sowie der von dir angeführten Verordnungen dargelegt. Sollte die Rechtslage aus deiner Sicht anders zu bewerten sein, wäre eine konkrete Gegenargumentation anhand der genannten Vorschriften interessant. Wenn nicht, ist das für mich auch in Ordnung.
Ich folge deinem Vorschlag.
Belassen wir dabei.
Schwamm drauf.
Krone drüber.
Aber danke für deinen Beitrag.
 
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Würmeldürm
31. Dez. 09:02
Ich komme zu dieser Ansicht aufgrund der Gesetzeslage. Möchtest du das in übersichtlicher tabellarischer Form oder in texlicher Erläuterung mit entsprechenden Quellen? Ich habe beides liegen und schicke dir mal die Tabelle mit den gesetzlichen Vorgaben und Freigaben inkl. Quellenangaben in der Fußnote. Gleichlautendes findet sich in der kurzen Zusammenfassung des BMELH, immerhin dem für dieses Thema zuständigen Bundesministerium. Die Tabelle habe ich ehrlicherweise zu meiner Bequemlichkeit mit KI erstellen lassen. Ist aber nicht der übliche KI Bullshit, denn ICH WEIß. wo das steht und habe genau das angegeben und mir einfach nur auswerten und darstellen lassen. Bevor ich klare Angaben gemacht habe, wollte mir die KI auf den allüblichen Kram erklären, der so im Internet verbreitet wird und dass nur K3 zulässig sei. Das ist halt Oberflächenwissen und die äußerte sich erstaunlicherweise ÜBERRASCHT von den Informationen und Gesetzeszexten, die ich ihr konkret zur Auswertung geliefert habe. Verrückt das eine KI von sowas tatsächlich überrascht sein kann. Aber vielleicht ist die KI zumindest tatsächlich lernfähig.
Hallo Tom , auch wenn es eben um so ein Ding zwischen dir und Steffi geht, die dir auf deine letzten 2 gelöschten Kommentare nicht geantwortet hat ,
würde mich interessieren, ob du auch Hinweise hast auf Hersteller, die tatsächlich K1 - Material verarbeiten.
 
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Tom
31. Dez. 12:09
Hallo Tom , auch wenn es eben um so ein Ding zwischen dir und Steffi geht, die dir auf deine letzten 2 gelöschten Kommentare nicht geantwortet hat , würde mich interessieren, ob du auch Hinweise hast auf Hersteller, die tatsächlich K1 - Material verarbeiten.
Ist eigentlich keine Sache nur zwischen Steffi und mir denn es geht ja ua darum, die Rechtslage zu klären.
Das geht natürlich jeden was an.

Kein Hersteller wird das groß raus hängen, aber die Ausnahmeregelungen bzgl K1 beziehen sich auf Importiertes Futter oder Material.
Der Aufstehen natürlich mal diejenigen Hersteller unter Verdacht, die im Ausland produzieren oder von dort Zutaten beziehen. Da fällt mir als erstes Platinum ein (Spanien) und Anifit (Schweden).
Ob das nun tatsächlich so ist oder nicht und wie sich die anderen Hersteller mit Rohstoffen versorgen, weiß man leider oft nicht.
Aber Lakefields zb produziert am Bodensee und betont, dass auch die Zutaten von dort aus der Region kommen. Das klingt gut. Allerdings ist auch die Schweiz direkt um die Ecke.
Du merkst, es bleibt spekulativ.