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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 15. Apr.

Leinenpflicht

Die Leinenpflicht hat nun ja begonnen und ich finde keine Antworten ob eine Schleppleine als Leine gilt. Auf Websites vom Landkreis steht nichts von einer Leinenart oder Höchstlänge. Mein Hund braucht das Toben noch sehr, ist noch ein Junghund und das darf er an der Schleppleine (20m) sonst. Er jagd nicht und bleibt auf dem Weg, bleibt an der Seite stehen wenn er andere Menschen sieht und ist auch zu 85% sofortig abrufbar. Die Schleppleine behalte ich in der Hand also wird sie nicht geschleppt. Wie macht ihr das? Bzw Tipps? Danke
 
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Dogorama-Mitglied
15. Apr. 11:25
Also ich muss zugeben Ida darf einfach weiter frei laufen außer in Gebieten wo ich weiß es wird kontrolliert 👍🏻 und Maya ist entweder an der Flexi oder schleppleine je nachdem worauf ich mehr Lust habe und wo wir gassi gehen 👍🏻
 
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Becci &
15. Apr. 12:18
Hallo, auch eine Schleppleine, Länge egal, ist eine Leine. Es geht ja nur darum das der Hund nicht frei läuft damit er nicht jagen, hetzen... kann. LG
So sehe ich das auch 👍🏻
 
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Jörg
15. Apr. 12:33
Hier ein Überblick nach Bundesland,wo auch die Leinenlänge angegeben ist,falls es dahingehend eine Regelung gibt.

https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/leinenpflicht/