Jup, vorallem auch das um jeden Preis den Hund überall frei laufen lassen seh ich die letzte Zeit häufiger.
An der Straße und sonst wo.
Da krieg ich schon dezent die Krise.🙈
Naja an der Strasse und öffentlichen Bereich gilt Leinepflicht. Das kann ich auch nicht verstehen.
Aber wie du siehst, du könntest ein Tagebuch schreiben.
Und ganz ehrlich, wir alle sind nicht Fehlerfrei.
Da gehen die Städter auf die Alm, mitten durch Mutterkühe. Mit ihren Hunden.
In die Berge, lassen ihn frei und erleben böse Überraschungen.
Und einige Beissvorfälle könnten verhindert werden, würde sich jeder an die Verhaltensregeln halten.
Nur kaum wer kontrolliert die Führer.
Ich würde es zwar begrüssen. Auch wenn die Chips kontrolliert werden. Ich traue auch nicht jedem Halter.
Typische Orte und Situationen, bei denen der Hund vorsorglich angeleint werden sollte, sind:
Fußgängerzonen,
Straßen und Plätze mit hohem Fußgängeraufkommen,
Sport- und Grünanlagen,
touristische Hotspots,
Spielplätze,
öffentliche Verkehrsmittel und deren Peripherie (Bahnhöfe und Haltestellen),
Ladenlokale,
Gastronomie (Restaurants, Cafés),
öffentliche Gebäude (etwa Ämter, Geschäftsgebäude),
Aufzüge und Rolltreppen,
Menschenansammlungen, etwa Volksfeste oder Demonstrationen,
Campingplätze,
Strände und Badestellen,
Wälder, Naturschutzgebiete und Friedhöfe.
allgemeine Leinenpflicht:
Berlin (Innenstadt),
Thüringen,
Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Hamburg,
Schleswig-Holstein.
Baden-Württemberg: Leinenzwang auf Kinderspielplätzen und Spielwiesen, Liegewiesen, Wassertretanlagen.
Bayern: Anleinpflicht für größere Hunde (ab 50 Zentimeter Schulterhöhe) in München im Nahbereich von Spielplätzen, Fußgängerzonen, Menschenansammlungen und innerhalb des Altstadtrings.
Berlin: Hundeverbot auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Badestellen und Liegewiesen. Darüber hinaus gibt es Vorschriften zur Länge der Hundeleine. Diese darf in Fußgängerzonen, Menschenansammlungen (Volksfest, belebte Straßen) und in Gebäuden nur einen Meter lang sein. In Grün- und Schrebergartenanlagen, auf Kanalpromenaden und Campingplätzen sind zwei Meter erlaubt.
Brandenburg: Minderjährige dürfen nur einen Hund, Volljährige maximal drei Hunde zugleich an der Leine führen. Diese darf höchstens zwei Meter lang sein; in öffentlichen Verkehrsmitteln greift eine Maulkorbpflicht. Hundeverbotszonen sind identisch mit denen in Berlin.
Bremen: Leinenpflicht für läufige Hündinnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und Einkaufszentren sowie in Menschenansammlungen.
Hamburg: Hundeverbot bei Veranstaltungen, Volksfesten, Märkten sowie an Erholungsorten (Spielplätze, Wiesenflächen, Blumengärten) und öffentlichen Grünanlagen. Die Leinenlänge ist in den meisten Szenarien auf zwei Meter begrenzt. Auch im Nahbereich von Orten, wo Kinder anzutreffen sind, ist die Zwei-Meter-Leine Pflicht, etwa unweit von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen.
Hessen: Leinenpflicht bei Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Mecklenburg-Vorpommern: Leinenpflicht an Orten mit vielen Menschen (Versammlungen, Feste, Demonstrationen), in Geschäften, im ÖPNV (öffentlicher Personen-Nahverkehr) und in Tiergärten.
Niedersachsen: Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit (siehe unten). Auch badende Hunde müssen (mit Ausnahme explizit anderweitig ausgewiesener Stellen) angeleint sein. Kein Leinenzwang besteht bei Flächen, die nicht zur sogenannten „freien Landschaft“ gehören. Darunter versteht der Gesetzgeber offizielle Parkplätze, Geh- und Radwege, Gärten, Hofflächen und Gebäude sowie Verbindungsstraßen außerhalb von Wohngebieten.
Nordrhein-Westfalen: Hier gilt generell eine Leinenpflicht für ausgewachsene Hunde außerhalb von befriedeten Grundstücken, also so gut wie überall in Gebieten mit Wohnbebauung und im öffentlichen Raum.
Rheinland-Pfalz: In diesem Bundesland besteht keine allgemeine Leinenpflicht; bemerkenswerterweise nicht einmal im Wald. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen, die beispielsweise Naturschutzgebiete oder die Stadt Ludwigshafen betreffen (Leinenpflicht im öffentlichen Raum und in Grünanlagen).
Saarland: Allgemeine Leinenpflicht im ÖPNV, in Geschäften, Restaurants, Fußgängerzonen und dort, wo viele Menschen zusammenkommen, etwa bei Volksfesten.
Sachsen: keine allgemeine Leinenpflicht, aber viele örtliche Ausnahmeregeln, vor allem in größeren Städten. Leipzig und Dresden etwa haben eine Leinenpflicht auf öffentlichen Grünanlagen und Grünflächen. Zum Ausgleich gibt es jedoch viele ausgewiesene Freilaufflächen.
Sachsen-Anhalt: Kein genereller Leinenzwang, es sei denn in Städten und Kommunen mit abweichenden Regeln. Magdeburger Hunde müssen zum Beispiel im gesamten Stadtgebiet an die Leine.
Schleswig-Holstein: Leinenpflicht an den meisten der oben gelisteten Orte mit Ausnahme von Hundewiesen. Interessant ist, dass sich in diesem Bundesland ein Antrag auf Befreiung von der Leinenpflicht stellen lässt, wenn deiner Spürnase das Laufen an der Leine nicht zuzumuten ist, etwa aufgrund einer Erkrankung. An Stränden (ausgenommen „Hundestrände“) besteht ein Hundeverbot. Innerhalb von Ortschaften musst du Hundehäufchen umgehend entfernen. Habe also am besten immer Hundekotbeutel dabei.
Thüringen: keine generelle Leinenpflicht, aber Sonderregelungen in manchen Städten, etwa in Erfurt (Fußgängerzonen, Straßen, öffentliche Anlagen und Menschenansammlungen).
Die Schweiz:
Leinenpflicht besteht in den Kantonen Uri, Wallis und Glarus. In Glarus sind Hunde in den Wäldern und am Waldrand das ganze Jahr über anzuleinen, wobei Jagd- und Gebrauchshunde von dieser Regelung ausgenommen sind.
https://www.meiko.ch/de/blog/post/hunde/brut-und-setzzeit
Nur wir können dagegen nicht sonderlich viel unternehmen.
Das merkst du hier schon, wie sensibel diese Themen sind.