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Lisa-Eileen
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zuletzt 9. Dez.

Flexileine am Halsband?

Hi, seit ein paar Monaten sehe ich immer öfter Leute die ernsthaft ihre Hunde mit ner Flexileine am Halsband führen. Egal ob n Malinois, Mischlinge oder anderes und heute gleich 2 Berner Sennenhunde... Generell gehören die Dinger mMn ja verboten, aber am Halsband kann ichs halt so garnicht verstehen. Man weiß doch das man am Halsband nicht ziehen oder rucken soll weils der Wirbelsäule schadet und Hunde da voll empfindlich sind und auch ohne Hundewissen sieht und weiß man doch das so eine Flexileine dauerhaft auf Zug ist und man wenn mans am Halsband hat ja dauerhaft an der Halswirbelsäule zieht. Für mich ists absolut unverständlich wie man seinem Hund sowas antun kann, daher wollte ich fragen ob jemand von euch vielleicht was weiß wieso das grad so im Trend ist oder wieso sowas eventuell gut sein soll?
 
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Mel
11. Nov. 16:42
Eigentlich ist es ganz einfach. Ein guter Hundeführer braucht keinerlei Kraft um einen Hund zu führen. Einem guten Hundeführer folgt der Hund gerne, weil er sich ausschließlich an ihm orientiert,so sollte es im besten Fall sein,Halsband, Geschirr und Leine ist in dem Fall ein nettes Gimmik...mehr nicht😉.
Bei einem führerlosen Hund mit 80 Kilo machst du übrigens auch am Halsband einen Abflug, wenn solche Hunde es richtig ernst meinen lässt du definitiv besser los😄.
 
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B
11. Nov. 18:31
Also ein Hund der trainiert wird und sauberen Hundesport erlebt wie du schreibst zieht nicht am Geschirr über Stock und Stein. Auch nicht Hunde mit Jagdtrieb. Das ist Erziehungssache. Trainingssache. Hatte bisher immer Jagehundmischlinge und Jagdhunde. Da hat kein einziger gezogen. Eben erzogen. Jagdtrieb im Griff. Bin aber auch immer aufmerksam unterwegs. Man muss halt auch unterwegs mal trainieren. Und Hunde lernen zu unterscheiden in welchem Geschirr und an welcher Leine ziehen erlaubt ist. UndbAusserdem ist dad unverschämt kleine Hunde in einem Hundeforum und generell als Fußhupen und als nicht richtige Hunde zu bezeichnen! Wir haben Arbeitsgeschirr z.B.und Arbeitsleine. Ziehen ja. Aber nur nach Freigabe. Wenn es die nicht gibt und/oder eon Teil nicht am Hund ist passiert nichts. Freizeitgeschirr wird locker gelaufen. Bei Bedarf im Fuß oder Hand. Genauso wie am Halsband. Ich find es wichtig das mein Hund beides git kennt. Beides gut angepasst ist. Kann ja immer mal was sein wo er z.B. besser zeitlang Geschirr trägt ( nach Blutspende z.B. ) oder eben nur Halsband wenn er Verletzung am Rücken hat. Und bei uns eben auch Sommer ohne Mantel eher Geschirr und wenn Mantelwetter eher Halsband. Und mal eben Flexi am Geschirr und mal normale Führleine dabei.
Tut mir leid aber ich für mich. Nein für mich ist das Bild befremdlich mit einem DSH aussehalb des Trainings mit dem Geschirr Gassi zu gehen.

Die haben ihr Freizeithalsband weiches und komfortables. Für die Arbeit Kette mit Zugstop. Hetzgeschirr. Böttcher und gut ists.
 
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Claudia
11. Nov. 18:46
Bei ihrem Kommentar stellen sich mir viele Fragen.
Was ist ein "richtiger" Hund?
Was ist eine "Fußhupe"?
Wieso zieht dich ein gut trainierter Hund über Stock und Stein,wenn er ein Geschirr trägt?
Wieso kenne ich eine Dame die ihren Schäferhund am Halsband führt und der hat ihr beim hinterher springen von einem Reh den Arm gebrochen,weil er so stark reingesprungen ist,dass sie umgestürzt ist.
Dabei hat er doch ein Halsband getragen wie geht das?
Was genau verstehen sie unter Korrektur?🤨
 
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B
11. Nov. 19:29
Geht doch nicht um läufige Hündinnen sondern um Flexileinen Fiffis die immer überall an der Flexi laufen und der Besitzer den Hund null erzieht. Das sieht man an seiner (meist nicht vorhandenen) Reaktion bei Hundebegegnungen. Da hat man den Hund ins Fuß zu nehmen auf die abgewandte Seite, solche Leute lassen ihren Hund aber obwohl man sieht das ich Rocket sichere und abgewandt nehme einfach auf uns zu laufen, am besten noch richtig ihn anpöbeln und machen garnix. Ja, genau sowas ist eben nicht vorhandene Erziehung. Genauso auch bei Problemhunden, man sieht ja ob der Besitzer mit dem Hund arbeitet und ihn korrigiert oder ihn wahllos alles machen lässt wie es halt bei fast allen Flexi Fiffis nunmal der Fall ist.🤷🏼‍♀️
Ja aber solchen wirst du immer wider in den nächsten 60j. begegnen.
Mit Flexi. Mit Führerleine. Mit Schleppleine. Ohne Leine. Sogar welche nur mit Kordel..du wirst noch mancherlei Dinge sehen, den Kopf schütteln und in solchen Momenten einfach stolz auf dein Hund sein, wenn nichts geschieht.

Es gibt sogar Leute die sind so sehr, so wehement gegen die Leinepflicht und bestehen nur auf Freilauf, koste es was es wolle.
Und zich aber Millionen die sich weigern, in Begegnungen einen simplen Hundeknigge einzuhalten. Immer mehr sogar.

Ich erhielt schon die Antwort: pfff Naturschutzgebiet wen interessiert dies. Leine? Hab ich vergessen.

Der Vorteil je grösser dein Hund, je ruhiger ihr 2 seid um so eher machen solche Hundehalter einen Bogen um dich.
 
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Lisa-Eileen
11. Nov. 19:39
Ja aber solchen wirst du immer wider in den nächsten 60j. begegnen. Mit Flexi. Mit Führerleine. Mit Schleppleine. Ohne Leine. Sogar welche nur mit Kordel..du wirst noch mancherlei Dinge sehen, den Kopf schütteln und in solchen Momenten einfach stolz auf dein Hund sein, wenn nichts geschieht. Es gibt sogar Leute die sind so sehr, so wehement gegen die Leinepflicht und bestehen nur auf Freilauf, koste es was es wolle. Und zich aber Millionen die sich weigern, in Begegnungen einen simplen Hundeknigge einzuhalten. Immer mehr sogar. Ich erhielt schon die Antwort: pfff Naturschutzgebiet wen interessiert dies. Leine? Hab ich vergessen. Der Vorteil je grösser dein Hund, je ruhiger ihr 2 seid um so eher machen solche Hundehalter einen Bogen um dich.
Jup, vorallem auch das um jeden Preis den Hund überall frei laufen lassen seh ich die letzte Zeit häufiger.
An der Straße und sonst wo.
Da krieg ich schon dezent die Krise.🙈
 
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B
11. Nov. 19:45
Jup, vorallem auch das um jeden Preis den Hund überall frei laufen lassen seh ich die letzte Zeit häufiger. An der Straße und sonst wo. Da krieg ich schon dezent die Krise.🙈
Hatte ich gestern auch erlebt. Im Wald leider in der Dämmerung. Inkl. Verstoss gegen §25, Absatz 4, Nr.2 von einem Hund, sprich dessen Halter.
Wildhut war vor Ort. Es gab eine Verwarnung. Glück im Unglück. Das Reh war heftig auf der Flucht. Der Hund konnte erst vom Halter an die Leine genommen werden, als Passanten ihr zu gerufen hatten, dass er jagd. Der Hundeführer selbst kriegte es nicht mit. Da er weiter hinten war.
 
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Sabine
11. Nov. 19:46
Hatte ich gestern auch erlebt. Im Wald leider in der Dämmerung. Inkl. Verstoss gegen §25, Absatz 4, Nr.2 von einem Hund, sprich dessen Halter. Wildhut war vor Ort. Es gab eine Verwarnung. Glück im Unglück. Das Reh war heftig auf der Flucht. Der Hund konnte erst vom Halter an die Leine genommen werden, als Passanten ihr zu gerufen hatten, dass er jagd. Der Hundeführer selbst kriegte es nicht mit. Da er weiter hinten war.
Welches Gesetzbuch?
 
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B
11. Nov. 19:49
Welches Gesetzbuch?
Landesjagdgesetz

Das LJG räumt dem Jagdschutzberechtigten in §25, Absatz 4, Nr.2 die Möglichkeit ein, einen wildernden Hund abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihrer Führerin oder ihres Führers Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zu beißen oder zu reißen. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf solche Hunde, die sich in Fallen gefangen haben, es sei denn, die unverzügliche Tötung ist aus Gründen des Tierschutzes geboten. Sie gilt auch nicht gegenüber Blinden-, Behindertenbegleit-, Hirten-, Herdenschutz-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Berechtigten zum Dienst verwandt werden oder sich aus Anlass des Dienstes vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben. Außerdem muss der Schütze gegebenfalls den Beweis dafür antreten, dass tatsächlich alle Voraussetzungen für das Erschießen des Hundes vorlagen, da er mit dem Abschießen des Hundes massiv in die Eigentumsrechte des Hundehalters eingreift oder andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes, nicht erfolgversprechend sind.
 
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B
11. Nov. 20:00
Jup, vorallem auch das um jeden Preis den Hund überall frei laufen lassen seh ich die letzte Zeit häufiger. An der Straße und sonst wo. Da krieg ich schon dezent die Krise.🙈
Naja an der Strasse und öffentlichen Bereich gilt Leinepflicht. Das kann ich auch nicht verstehen.
Aber wie du siehst, du könntest ein Tagebuch schreiben.

Und ganz ehrlich, wir alle sind nicht Fehlerfrei.

Da gehen die Städter auf die Alm, mitten durch Mutterkühe. Mit ihren Hunden.

In die Berge, lassen ihn frei und erleben böse Überraschungen.

Und einige Beissvorfälle könnten verhindert werden, würde sich jeder an die Verhaltensregeln halten.

Nur kaum wer kontrolliert die Führer.
Ich würde es zwar begrüssen. Auch wenn die Chips kontrolliert werden. Ich traue auch nicht jedem Halter.
Typische Orte und Situationen, bei denen der Hund vorsorglich angeleint werden sollte, sind:

Fußgängerzonen,
Straßen und Plätze mit hohem Fußgängeraufkommen,
Sport- und Grünanlagen,
touristische Hotspots,
Spielplätze,
öffentliche Verkehrsmittel und deren Peripherie (Bahnhöfe und Haltestellen),
Ladenlokale,
Gastronomie (Restaurants, Cafés),
öffentliche Gebäude (etwa Ämter, Geschäftsgebäude),
Aufzüge und Rolltreppen,
Menschenansammlungen, etwa Volksfeste oder Demonstrationen,
Campingplätze,
Strände und Badestellen,
Wälder, Naturschutzgebiete und Friedhöfe.

allgemeine Leinenpflicht:
Berlin (Innenstadt),
Thüringen,
Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Hamburg,
Schleswig-Holstein.

Baden-Württemberg: Leinenzwang auf Kinderspielplätzen und Spielwiesen, Liegewiesen, Wassertretanlagen.
Bayern: Anleinpflicht für größere Hunde (ab 50 Zentimeter Schulterhöhe) in München im Nahbereich von Spielplätzen, Fußgängerzonen, Menschenansammlungen und innerhalb des Altstadtrings.
Berlin: Hundeverbot auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Badestellen und Liegewiesen. Darüber hinaus gibt es Vorschriften zur Länge der Hundeleine. Diese darf in Fußgängerzonen, Menschenansammlungen (Volksfest, belebte Straßen) und in Gebäuden nur einen Meter lang sein. In Grün- und Schrebergartenanlagen, auf Kanalpromenaden und Campingplätzen sind zwei Meter erlaubt.
Brandenburg: Minderjährige dürfen nur einen Hund, Volljährige maximal drei Hunde zugleich an der Leine führen. Diese darf höchstens zwei Meter lang sein; in öffentlichen Verkehrsmitteln greift eine Maulkorbpflicht. Hundeverbotszonen sind identisch mit denen in Berlin.
Bremen: Leinenpflicht für läufige Hündinnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und Einkaufszentren sowie in Menschenansammlungen.
Hamburg: Hundeverbot bei Veranstaltungen, Volksfesten, Märkten sowie an Erholungsorten (Spielplätze, Wiesenflächen, Blumengärten) und öffentlichen Grünanlagen. Die Leinenlänge ist in den meisten Szenarien auf zwei Meter begrenzt. Auch im Nahbereich von Orten, wo Kinder anzutreffen sind, ist die Zwei-Meter-Leine Pflicht, etwa unweit von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen.
Hessen: Leinenpflicht bei Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Mecklenburg-Vorpommern: Leinenpflicht an Orten mit vielen Menschen (Versammlungen, Feste, Demonstrationen), in Geschäften, im ÖPNV (öffentlicher Personen-Nahverkehr) und in Tiergärten.
Niedersachsen: Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit (siehe unten). Auch badende Hunde müssen (mit Ausnahme explizit anderweitig ausgewiesener Stellen) angeleint sein. Kein Leinenzwang besteht bei Flächen, die nicht zur sogenannten „freien Landschaft“ gehören. Darunter versteht der Gesetzgeber offizielle Parkplätze, Geh- und Radwege, Gärten, Hofflächen und Gebäude sowie Verbindungsstraßen außerhalb von Wohngebieten.
Nordrhein-Westfalen: Hier gilt generell eine Leinenpflicht für ausgewachsene Hunde außerhalb von befriedeten Grundstücken, also so gut wie überall in Gebieten mit Wohnbebauung und im öffentlichen Raum.
Rheinland-Pfalz: In diesem Bundesland besteht keine allgemeine Leinenpflicht; bemerkenswerterweise nicht einmal im Wald. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen, die beispielsweise Naturschutzgebiete oder die Stadt Ludwigshafen betreffen (Leinenpflicht im öffentlichen Raum und in Grünanlagen).
Saarland: Allgemeine Leinenpflicht im ÖPNV, in Geschäften, Restaurants, Fußgängerzonen und dort, wo viele Menschen zusammenkommen, etwa bei Volksfesten.
Sachsen: keine allgemeine Leinenpflicht, aber viele örtliche Ausnahmeregeln, vor allem in größeren Städten. Leipzig und Dresden etwa haben eine Leinenpflicht auf öffentlichen Grünanlagen und Grünflächen. Zum Ausgleich gibt es jedoch viele ausgewiesene Freilaufflächen.
Sachsen-Anhalt: Kein genereller Leinenzwang, es sei denn in Städten und Kommunen mit abweichenden Regeln. Magdeburger Hunde müssen zum Beispiel im gesamten Stadtgebiet an die Leine.
Schleswig-Holstein: Leinenpflicht an den meisten der oben gelisteten Orte mit Ausnahme von Hundewiesen. Interessant ist, dass sich in diesem Bundesland ein Antrag auf Befreiung von der Leinenpflicht stellen lässt, wenn deiner Spürnase das Laufen an der Leine nicht zuzumuten ist, etwa aufgrund einer Erkrankung. An Stränden (ausgenommen „Hundestrände“) besteht ein Hundeverbot. Innerhalb von Ortschaften musst du Hundehäufchen umgehend entfernen. Habe also am besten immer Hundekotbeutel dabei.
Thüringen: keine generelle Leinenpflicht, aber Sonderregelungen in manchen Städten, etwa in Erfurt (Fußgängerzonen, Straßen, öffentliche Anlagen und Menschenansammlungen).

Die Schweiz:
Leinenpflicht besteht in den Kantonen Uri, Wallis und Glarus. In Glarus sind Hunde in den Wäldern und am Waldrand das ganze Jahr über anzuleinen, wobei Jagd- und Gebrauchshunde von dieser Regelung ausgenommen sind. 

https://www.meiko.ch/de/blog/post/hunde/brut-und-setzzeit


Nur wir können dagegen nicht sonderlich viel unternehmen.
Das merkst du hier schon, wie sensibel diese Themen sind.
 
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Lena
11. Nov. 20:00
Auch hier nochmal: Man sieht es ob jemand den Hund erzieht oder nicht. Ein verantwortungsvoller Besitzer der seinen Hund erzieht lässt ihn nicht mit voll ausgefahrener Flexi auf meinen Hund zuschießen oder sonst sowas. Er lässt seinen Hund nicht random rumpöbeln und arbeitet an dem Fehlverhalten, aber genau das tun diese Leute die ich ständig sehe halt null.
So Leute kenne ich auch.. 🙄Haben so jemanden in der Nachbarschaft mit nem kleinen weißen Hund, der kläffend, teilweise knurrend und Zähne fletschend mit voller Kraft im Geschirr hängt, Flexi wird mit all ihren Knöpfen verwendet, man hört immer dieses typische Geräusch, der Hund wird entweder hinterhergezogen oder prescht 3m nach vorne (je nachdem in welche Richtung wir sind..) bis die Flexi zu Ende ist oder der Knopf plötzlich gedrückt wird.

Aber genauso kenne ich auch jemanden, dessen Hund früher total ruhig und gut erzogen war und wo die Flexi bzw. ne Leine eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre, nur die Leinenpflicht erfüllen sollte (auch wenn sie das streng genommen nicht tut..). Das funktionierte super!

Kommt halt immer drauf an..
wie viele es jetzt so oder so machen.. keine Ahnung 🤷🏽‍♀️ Is ja eigentlich auch egal. Gibt einfach beides, das ist denke ich Fakt, oder!? Da sind sich denke ich die meisten zumindest einig 🙃