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Die Leinenpflicht im Überblick

Natürlich laufen Hunde am liebsten ohne Leine. Viele Vierbeiner sträuben sich regelrecht, sobald das Geschirr angelegt und zur Leine gegriffen wird. Andere Hunde haben damit aber wieder überhaupt kein Problem und freuen sich lediglich, dass ihr spazieren geht, egal ob mit oder ohne Leine.

Auch wenn es deinem Vierbeiner nicht gefällt, in vielen Städten, Bundesländern und Ländern herrscht Leinenpflicht und auch im ländlichen Raum und in der Natur bist du zu gewissen Zeiten dazu verpflichtet, deine Fellnase an die Leine zu nehmen.

In diesem Beitrag möchten wir dich über die Leinenpflicht aufklären und was diese mit der sogenannten Brut- und Setzzeit zu tun hat. Wir gehen auch darauf ein, warum du deinen Vierbeiner in der Stadt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln anleinen musst. Wie der Name sagt, es handelt sich hier um eine Pflicht des Hundehalters. Wenn du dich nicht daran hältst, musst du mit Strafen rechnen. Zudem kann es auch für deinen Vierbeiner lebensrettend sein. Ist dein Hund während der Leinenpflicht nicht angeleint und läuft alleine im Wald herum, so könnte er von Jägern für einen streunenden, wildernden Hund gehalten werden. Du musst wissen, dass Jagdschutzberechtigte gesetzlich dazu befugt sind, auf wildernde Hunde zu schießen.

Was ist die Leinenpflicht für Hunde?

Laut Gesetz besagt die Leinenpflicht oder der Leinenzwang, dass du deinen Vierbeiner an einer reißfesten Leine führen musst, die auch ausreichend kurz sein soll, um deinen Hund unter Kontrolle zu haben.

Du darfst die Leinenpflicht jedoch nicht als Schikane für dich und deinen Hund sehen. Sie dient zum Schutz der brütenden Tiere und Jungtiere und auch deinen Mitmenschen gegenüber. Nicht alle Menschen lieben automatisch Hunde, auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst. Viele haben sogar regelrecht Angst und Panik vor Vierbeinern und auch darauf muss in einem funktionierenden sozialen Gefüge Acht gegeben werden.

Vor allem, wenn du öfter mit deiner Fellnase im ganzen Land herumreist, solltest du dich über die Leinenpflicht in den einzelnen Städten, Kommunen und Bundesländern erkundigen.

Es existiert kein Bundesgesetz zum Thema Leinenpflicht und diese ist von Region zu Region unterschiedlich geregelt. Oft ist diese in den Hunde- sowie Wald- und Landschaftsordnungsgesetzen verankert oder die Kommunen haben eigene Gesetze, welche die Anleinpflicht für Hunde regeln.

Auch gibt es in diversen Bundesländern Hunderassen, die als gefährlich gelten und dadurch immer an der Leine geführt werden müssen. Doch auch hier unterscheiden sich die Gesetze und nicht alle Rassen stehen in den unterschiedlichen Bundesländern auf der „schwarzen Liste“. Zu den sogenannten Listenhunden zählen unter anderem Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier und deren Kreuzungen.

Wann gilt die Leinenpflicht für Hunde?

Während der Brut- und Setzzeit gilt Leinenpflicht in der sogenannten freien Landschaft. Dazu zählen Deiche außerhalb der bebauten Regionen, Wälder, Wiesen, Feldwege, Gewässer und generell ländliche Gebiete in welchen Tiere brüten oder Säugetier und Wildtier Babys leben könnten.

Diese Brut- und Setzzeit beginnt immer am 1. April und dauert bis 15. Juli. Während dieser Periode musst du deinen Hund an genannten Orten permanent an der Leine führen. Dies dient dem Schutz der brütenden Tiere, der hochtragenden Tiere und der Jungtiere. All diese Lebewesen könnten deinem Hund bei einem Angriff nicht entkommen und wären ihm ausgeliefert.

Die Leinenpflicht gilt auch wenn du sagst, dass dein Hund absolut keinen Jagdtrieb hat und niemals ein anderes Tier hetzen oder gar töten würde. In manchen Naturschutzgebieten, Nationalparks und auch in Zoos kann die Leinenpflicht sogar auf das ganze Jahr ausgedehnt sein.

Von der Leinenpflicht sind jedoch Diensthunde im Einsatz ausgenommen. Dazu zählen Jagdhunde, Blindenhunde, Rettungs- und Polizeihunde und Hütehunde. Auch für manche Parkanlagen in der Stadt und für Hundeparks natürlich, gilt die Leinenpflicht nicht. Dies muss jedoch extra ausgewiesen werden. 

Hundhüpft
© Przemysław Iciak

 

Wo gilt die Leinenpflicht für Hunde?

Neben der Leinenpflicht in der freien Landschaft kann diese auch für manche Innenstädte, Fußgängerzonen und diverse öffentliche und private Einrichtungen gelten. In vielen öffentlichen Verkehrsmittel gilt ebenfalls Leinenpflicht und Maulkorbpflicht. In der Bahn muss jeder Vierbeiner an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Viele Restaurants haben auch eigene Gesetze und verlangen, dass Gäste ihre mitgebrachten Hunde an der Leine halten.

Wie unterscheiden sich die Regeln nach einzelnen Bundesländern?

Wie bereits erwähnt hat jedes Bundesland ein eigenes Bundesgesetz, in welchem die Leinenpflicht geregelt ist. Hier führen wir nun die einzelnen Regelungen in den Bundesländern auf. Achte jedoch darauf, dass sich diese auch immer wieder ändern können.

Die Leinenpflicht für Baden-Württemberg

Hier gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Diese wird von den unterschiedlichen Gemeinden verschieden gehandhabt. Für Stuttgart gilt, dass hier Hunde in Fußgängerzonen, Unterführungen, öffentlichen Anlagen, am Neckardamm und bei großen Menschenansammlungen an der kurzen Leine geführt werden müssen. Diese darf nicht länger als 1,5 Meter sein.

Die Leinenpflicht für Bayern

Hier gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Diese wird von den unterschiedlichen Gemeinden verschieden gehandhabt. Für große Hunde und vor allem Listenhunde gilt auf öffentlichen Plätzen, Parks und Straßen und Anlagen Leinenpflicht. Die genauen Gesetze sind im LsTVG unter Artikel 18 nachzulesen.

Die Leinenpflicht für Berlin

Für Berlin gilt in der gesamten Innenstadt eine allgemeine Leinenpflicht. In Fußgängerzonen, Bahnhöfen und Haltestellen und auf Festen und Orten mit großen Menschenansammlungen musst du deinen Hund an einer Leine führen, die nicht länger als 1 Meter sein darf. In Parks und Grünanlagen, auf Promenaden, Campingplätzen und in Kleingärten darf die Leine maximal 2 Meter lang sein.

Die Leinenpflicht für Brandenburg

Im ganzen Bundesland gilt die Leinenpflicht für Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden, für öffentliche Verkehrsmittel, Miethäuser und Treppenhäuser, Parks, Kleingärten, Grünanlagen, auf Sportplätzen und Campingplätzen, auf Zuwegen und an Orten mit großen Menschenansammlungen. Die Leine darf in Brandenburg maximal 2 Meter lang sein.

Die Leinenpflicht in Bremen

Hier gilt die Leinenpflicht während der Periode der Brut- und Setzzeit. Für viele Parks und die Fußgängerzonen, Geschäfte und Einkaufszentren, für öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Veranstaltungen und Feste gilt ganzjährig eine Leinenpflicht.

Die Leinenpflicht für Hamburg

Außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Grundstücks gilt hier eine allgemeine Leinenpflicht. In Fußgängerzonen, in der Nähe von Schulen und Kindergärten, Geschäften und Einkaufszentren, Straßen, Plätzen, auf Spielplätzen und bei großen Menschenansammlungen muss die Leine reißfest und robust sein und muss eine Länge von maximal 2 Metern aufweisen.

Die Leinenpflicht für Hessen

Bei Versammlungen und Veranstaltungen, auf Festen, bei großen Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gaststätten gilt hier eine allgemeine Leinenpflicht. In Parks und Grünanalgen wird die Leinepflicht immer separat ausgeschildert.

Die Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Auf Versammlungen, Umzügen, bei Festen, großen Menschenansammlungen, Tierparks, in Verkehrsmittel und Geschäften gilt eine allgemeine Leinenpflicht. An Stränden wird die Leinenpflicht stets gesondert ausgeschildert, generell herrscht an Stränden aber keine Leinenpflicht. Zusätzlich können die Kommunen ihre eigenen Regeln aufstellen.

Die Leinenpflicht in Niedersachen

Während der Brut- und Setzzeit herrscht hier generelle Leinenpflicht. In Niedersachen darf jede Gemeinde ihre eigenen Bestimmungen für weitere Leinenpflicht aufstellen.

Die Leinenpflicht für Nordrhein-Westfalen

Straßen, Plätze, Fußgängerzonen, Einkaufsbereiche, Plätze, Parks, Gärten, Grünanalagen, Spielplätze, Versammlungen, Volksfeste und Plätze mit vielen Menschen sind mit der Leinenpflicht belegt. Zudem muss dein Hund vor Schulen und Kindergärten und in Aufzügen immer angeleint sein.

Die Leinenpflicht für Rheinland-Pfalz

Hier gibt es keine allgemeine Leinenpflicht und die Gemeinden legen ihre Gesetze selbständig fest. Für Mainz und Koblenz gilt, dass du deinen Hund in Naturschutzgebieten, öffentlichen Parks und Anlagen und in den Fußgängerzonen anleinen musst.

Die Leinenpflicht für das Saarland

Hier gibt es keine allgemeine Leinenpflicht, jedoch eine Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit, die hier von 1. März bis 30. Juni dauert. Die Kommunen und Naturschutzgebiete legen ihre eigenen Gesetze für eine Leinenpflicht fest.

Die Leinenpflicht für Sachsen

Hier gilt keine allgemeine Leinenpflicht, doch die Kommunen legen die eigenen Gesetze fest. In vielen Nationalparks gibt es ebenfalls spezielle Sonderregelungen.

Die Leinenpflicht für Sachsen-Anhalt

Hier gilt keine allgemeine Leinenpflicht, doch die Kommunen legen die eigenen Gesetze fest. Für Halle an der Saale ist eine Leinenpflicht für Straßen, Anlagen und öffentliche Einrichtungen verhängt.

Die Leinenpflicht für Schleswig Holstein

Auf Friedhöfen, Märkten und Messen, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden, für öffentliche Verkehrsmittel, Miethäuser und Treppenhäuser, Parks, Kleingärten, Grünanlagen, auf Sportplätzen und Campingplätzen, auf Zuwegen und an Orten mit großen Menschenansammlungen, in Aufzügen und auf Festen gilt die Leinenpflicht.

Die Leinenpflicht für Thüringen

Hier gilt keine allgemeine Leinenpflicht, doch die Kommunen legen die eigenen Gesetze fest. Für Fußgängerzonen und Spielplätze gibt es in den meisten Gemeinden eine Sonderregelung.

Welche Strafen gibt es bei Missachtung der Leinenpflicht?

Dies Höhe der Strafe wird ebenfalls von den Gemeinden und Kommunen festgelegt. Die Maximalstrafe ist mit 50.000 Euro festgelegt. Jedoch sind diese in den meisten Fällen bedeutend niedriger angesetzt.

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