Beschreibung

Viele landwirtschaftliche Wege...

Hunde sind auf dem Gelände vom Schloss erlaubt, jedoch nur an der Leine. Die Leinenpflicht gilt ganzjährig.

Hinweis von der Gemeinde:

Wir arbeiten grundsätzlich mit dem Landeshundegesetz NRW. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 LHundG sind Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche

Bewertung

5 Sterne bei 1 Bewertungen

Info

Typ Spaziergelände
Größe 4.292.400 m²
Leinenpflicht Ja
Eingezäunt Nein
Trink-/Bademöglichkeit Nein
Sitzgelegenheiten Nein
Mülleimer Nein
Kotbeutelspender Nein
Nachtbeleuchtung Nein
Parkmöglichkeiten Ja

Du willst dabei sein?

Lade dir Dogorama kostenlos im App Store oder Play Store herunter und schon kann es losgehen!
Playstore-Button Appstore-Button
Auf der Karte anzeigen

Weitere Auslaufgebiete in der Nähe

Hundeauslaufgebiet-Wald und Wasser rund um Haus Horst-Bild

Wald und Wasser rund um Haus Horst

41238 Mönchengladbach (Leppershütte)
Zum Auslaufgebiet
Hundeauslaufgebiet-Kruchenstraße-Bild

Kruchenstraße

41238 Mönchengladbach (Bahner)
Zum Auslaufgebiet
Hundeauslaufgebiet-Am alten Schlachthof

Am alten Schlachthof

41238 Mönchengladbach (Mülfort)
Zum Auslaufgebiet
Hundeauslaufgebiet-Beller Park-Bild

Beller Park

41199 Mönchengladbach (Geistenbeck)
Zum Auslaufgebiet

Jetzt teilen: