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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Halterhaftung - Verletzung durch fremden Hund

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Claudia
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 48
zuletzt 15. Apr.

Halterhaftung - Verletzung durch fremden Hund

Hallo in die Runde, Ich würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilt. Mich hat auf der Hundewiese im Freilauf ein 9-monatiger 40kg-Rottweiler-„Welpe im Spiel“ (Zitat Besitzer) frontal im vollen Tempo gerammt. „Das macht er häufiger, dass er andere einfach umrennt. Bisher ist aber nichts passiert“ wurde mit von den gar nicht erstaunten Besitzern mitgeteilt. Die hatten auch sonst den Hund null unter Kontrolle, reagierte auf kein Kommando (darüber amüsierten die sich noch) und war nicht leinenführig („Zieh doch nicht so, du kugelst mir gleich den Arm aus!“) Mein Knie ist gebrochen, inwiefern auch Bänder gerissen sind, wird in den nächsten Tagen im MRT abgeklärt. OP ist unumgänglich, bin mindestens die nächsten 6 Wochen krankgeschrieben. Die Schmerzen sind z.T. fast nicht auszuhalten. Brauche nach der OP eine Haushaltshilfe, weil ich nicht auftreten darf, aber 3 kleine Kinder und Hund zu versorgen habe. Meine Rechte kenne ich. Könnte Anzeige erstatten, dem Ordnungsamt melden, die Haftpflichtversicherung des Besitzers bemühen. ABER: Was bringt das tatsächlich? Lohnt sich der Stress, oder wird das im Sande verlaufen, wenn Aussage gegen Aussage steht? Der Halter wird wahrscheinlich nichts zugeben, ist polizeibekannt und im Internet werden seine Falschaussagen vor Gericht diskutiert. Er war mit Kumpels zu viert unterwegs, ich alleine mit meinem Hund. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Was könnt ihr mir raten?
 

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Viola
27. Dez. 11:22
Hi, ich würde ihn trotzdem anzeigen. Polizei und Ordnungsamt denn es ist eine Rasse die auf der roten Liste steht. Evtl wird der Hund weggenommen
 
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B
27. Dez. 11:34
Hi, ich würde ihn trotzdem anzeigen. Polizei und Ordnungsamt denn es ist eine Rasse die auf der roten Liste steht. Evtl wird der Hund weggenommen
Listenhunde Berlin • American Pit Bull Terrier • American Staffordshire Terrier • Bullterrier Auch Kreuzungen der genannten Rassen gelten als sogenannte Kampfhunde. Hier ist die Liste von 10 Rassen auf drei Rassen geschrumpft. In erster Linie muss wohl der Halter seine Haltung gegenüber dem Hund und seinen Mitmenschen korrigieren. Dies hoffentlich auch ganz schnell. Da ist offensichtlich großer Handlungsbedarf.
 
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Sara
27. Dez. 11:35
Ich hatte mal einen Vorfall mit der Katze meines ehemaligen Vermieters. Wir hatten auf diese aufgepasst, wenn die im Urlaub waren. War immer unproblematisch. Plötzlich hatte sie mir aber ins Handgelenk gebissen und zwar TIEF. Bis auf den Knochen, der war glücklicherweise im Weg 😆 Wie dem auch sei… mein Ex-Partner hatte das dann unserem alten Vermieter gemeldet, weil ich im KH damit beschäftigt war, nicht zu sterben 😂 hat dann alles die Versicherung von meinem Vermieter geregelt und übernommen… ist auch für eventuelle Spätfolgen ganz wichtig, dass das gemeldet ist.
 
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Jana
27. Dez. 13:11
Hi, ich würde ihn trotzdem anzeigen. Polizei und Ordnungsamt denn es ist eine Rasse die auf der roten Liste steht. Evtl wird der Hund weggenommen
Das ist unwahrscheinlich (allerletzte Instanz), aber der Halter wird Auflagen bekommen. -> HundeG Berlin Paragraf 28 (Leinenpflicht) (3) "Die Leinempflicht gilt nicht [...] kenntlich gemachten Hundeauslaufgebieten [...], soweit [...] 2. der Hund jederzeit zurückgerufen werden kann und 3. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder keine erhebliche Belästigung von dem Hund ausgeht." Abschnitt 4 (2): "[...] die Gewähr dafür bieten, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden."
 
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Annett
27. Dez. 13:28
Ich bin mir nicht sicher, aber aufgrund der Gegebenheiten , i.e. hundewiese wo mit freilaufenden Hunden zu 100 % zu rechnen ist, könnte es eine Mitschuld geben. Nichtsdestotrotz, die Krankenkasse will in jedem Fall einen unfallbericht und wird die Sache definitiv weiter verfolgen. Deshalb würde ich dort für das weitere Vorgehen nachfragen.
Das mit der Teilschuld sehe ich nicht so. Ich bin immer vollumfänglich dafür verantwortlich, was mein Hund verursacht hat. Dafür gibt es die Hundehaftpflichtversicherung, die für solche Schäden aufkommt. Habe ich die nicht, muss ich selber für den Schaden aufkommen. Dabei ist egal, wo das stattgefunden hat und ob es schuldhaft oder nicht schuldhaft verursacht wurde. Wenn die sich natürlich quer stellen und/ oder keine Versicherung haben, wird es wahrscheinlich ein längerer nerviger Weg, das Recht und vor allem Geldansprüche durchzusetzen, vor allem dann, wenn eventuell Folgeschäden zu erwarten sind. Aber gerade da ist es besonders wichtig, seine Ansprüche durchzusetzen. Da hilft dann die eigene Rechtsschutzversicherung weiter. Ich habe das auch schon einmal erfolgreich durchgezogen. Mein Hund damals wurde von einem, bereits sehr auffälligen Hund angegriffen. Ich musste eingreifen, da er seine eigene Halterin bereits bei deren Versuch schwer am Arm verletzt hat. Dabei zog ich mir auch eine Verletzung an der Hand zu. Mein Hund musste natürlich auch vom Tierarzt behandelt werden. Die Dame hat ihre Versicherung über den Tathergang belogen und die hat meine Unkosten deshalb nicht bezahlt. Daraufhin bin ich zum Anwalt und habe die Dame mit Erfolg verklagt. Sie musste dann trotz Versicherung aus ihrer eigenen Tasche zahlen, da sie ja wie gesagt bewusst die Versicherung belogen hatte.
 
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Claudia
27. Dez. 13:39
Das ist unwahrscheinlich (allerletzte Instanz), aber der Halter wird Auflagen bekommen. -> HundeG Berlin Paragraf 28 (Leinenpflicht) (3) "Die Leinempflicht gilt nicht [...] kenntlich gemachten Hundeauslaufgebieten [...], soweit [...] 2. der Hund jederzeit zurückgerufen werden kann und 3. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder keine erhebliche Belästigung von dem Hund ausgeht." Abschnitt 4 (2): "[...] die Gewähr dafür bieten, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden."
Danke für den Gesetzestext, das ist sehr hilfreich
 
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Pixel
27. Dez. 14:52
Auf jeden Fall aktenkundig machen. Und über die Haftpflicht vom Halter Behandlungskosten inklusive Schmerzensgeld bzw. Ausfallentschädigung fordern.
 
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Christian
27. Dez. 15:00
Das mit der Teilschuld sehe ich nicht so. Ich bin immer vollumfänglich dafür verantwortlich, was mein Hund verursacht hat. Dafür gibt es die Hundehaftpflichtversicherung, die für solche Schäden aufkommt. Habe ich die nicht, muss ich selber für den Schaden aufkommen. Dabei ist egal, wo das stattgefunden hat und ob es schuldhaft oder nicht schuldhaft verursacht wurde. Wenn die sich natürlich quer stellen und/ oder keine Versicherung haben, wird es wahrscheinlich ein längerer nerviger Weg, das Recht und vor allem Geldansprüche durchzusetzen, vor allem dann, wenn eventuell Folgeschäden zu erwarten sind. Aber gerade da ist es besonders wichtig, seine Ansprüche durchzusetzen. Da hilft dann die eigene Rechtsschutzversicherung weiter. Ich habe das auch schon einmal erfolgreich durchgezogen. Mein Hund damals wurde von einem, bereits sehr auffälligen Hund angegriffen. Ich musste eingreifen, da er seine eigene Halterin bereits bei deren Versuch schwer am Arm verletzt hat. Dabei zog ich mir auch eine Verletzung an der Hand zu. Mein Hund musste natürlich auch vom Tierarzt behandelt werden. Die Dame hat ihre Versicherung über den Tathergang belogen und die hat meine Unkosten deshalb nicht bezahlt. Daraufhin bin ich zum Anwalt und habe die Dame mit Erfolg verklagt. Sie musste dann trotz Versicherung aus ihrer eigenen Tasche zahlen, da sie ja wie gesagt bewusst die Versicherung belogen hatte.
Naja, wenn dein, bei dir & an der Leine befindliche, Hund knurrt und du deutlich gesagt hast das du nicht möchtest das Kontakt mit deinem Hund aufgenommen wird, kann ich nicht einfach die Hand ins Maul stecken und du trotzdem automatisch bist schuld… Die Diskussion kommt hier leider auch öfter auf… Außerdem, wenn es stimmt was Gregor geschrieben hat, hat Leinenpflicht bestanden/ (2) TE schrieb das der Hund nicht gehört hat und der Halter dies bewusst war (3) TE schrieb das der Hund öfter lebt andere drüber rannt Damit sind schon zwei Fälle gegeben, weswegen trotz Auslaufgebiet wohl Leinenpflicht bestand… Da wir aber wohl keine Rechtsanwälte in Berlin sind, fachkundig klären lassen und nicht das Netz hören… 😛
 
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Pixel
27. Dez. 15:00
Nein,eine Mitschud wird es nicht geben. Gefährdungshaftung regelt.Es seih den der eigene Hund in involviert gewesen.Aber so haftet der Besitzer immer für Schäden die der Hund verursacht hat.
Wobei es gibt die 50/50 Regelung, s. Gerichtsurteil: https://tacke-krafft.de/rechtsforum/beitr%C3%A4ge-und-entscheidungen/haftpflichtrecht/weitere-allgemeine-haftpflichtfae%C3%A4lle/mitverschulden-im-rahmen-der-tierhalterhaftung-(%C2%A7-833-bgb).html#:~:text=Derjenige%2C%20der%20f%C3%BCr%20einen%20Hund,27.03.2015) Darauf hat sich zumindest die Hundehaftpflicht des Hundes berufen, der unsere Katze angefallen hat. Und es kommt wohl darauf an, in welcher Umgebung was passiert.
 
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Dogorama-Mitglied
27. Dez. 15:50
Naja, wenn dein, bei dir & an der Leine befindliche, Hund knurrt und du deutlich gesagt hast das du nicht möchtest das Kontakt mit deinem Hund aufgenommen wird, kann ich nicht einfach die Hand ins Maul stecken und du trotzdem automatisch bist schuld… Die Diskussion kommt hier leider auch öfter auf… Außerdem, wenn es stimmt was Gregor geschrieben hat, hat Leinenpflicht bestanden/ (2) TE schrieb das der Hund nicht gehört hat und der Halter dies bewusst war (3) TE schrieb das der Hund öfter lebt andere drüber rannt Damit sind schon zwei Fälle gegeben, weswegen trotz Auslaufgebiet wohl Leinenpflicht bestand… Da wir aber wohl keine Rechtsanwälte in Berlin sind, fachkundig klären lassen und nicht das Netz hören… 😛
Tatsächlich war es eine ausgewiesene, eingezäunte hundefreilaufwiese.
 

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