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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Halterhaftung - Verletzung durch fremden Hund

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Claudia
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 48
zuletzt 15. Apr.

Halterhaftung - Verletzung durch fremden Hund

Hallo in die Runde, Ich würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilt. Mich hat auf der Hundewiese im Freilauf ein 9-monatiger 40kg-Rottweiler-„Welpe im Spiel“ (Zitat Besitzer) frontal im vollen Tempo gerammt. „Das macht er häufiger, dass er andere einfach umrennt. Bisher ist aber nichts passiert“ wurde mit von den gar nicht erstaunten Besitzern mitgeteilt. Die hatten auch sonst den Hund null unter Kontrolle, reagierte auf kein Kommando (darüber amüsierten die sich noch) und war nicht leinenführig („Zieh doch nicht so, du kugelst mir gleich den Arm aus!“) Mein Knie ist gebrochen, inwiefern auch Bänder gerissen sind, wird in den nächsten Tagen im MRT abgeklärt. OP ist unumgänglich, bin mindestens die nächsten 6 Wochen krankgeschrieben. Die Schmerzen sind z.T. fast nicht auszuhalten. Brauche nach der OP eine Haushaltshilfe, weil ich nicht auftreten darf, aber 3 kleine Kinder und Hund zu versorgen habe. Meine Rechte kenne ich. Könnte Anzeige erstatten, dem Ordnungsamt melden, die Haftpflichtversicherung des Besitzers bemühen. ABER: Was bringt das tatsächlich? Lohnt sich der Stress, oder wird das im Sande verlaufen, wenn Aussage gegen Aussage steht? Der Halter wird wahrscheinlich nichts zugeben, ist polizeibekannt und im Internet werden seine Falschaussagen vor Gericht diskutiert. Er war mit Kumpels zu viert unterwegs, ich alleine mit meinem Hund. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Was könnt ihr mir raten?
 
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Thomas Alexander
Beliebteste Antwort
26. Dez. 18:05
Die Frage ist nicht was es bringt. Du könntest z.B Schäden zurück behalten und zum Rentenfall werden. Außerdem bist du verpflichtet deiner Versicherung möglichen Schaden Regress mitzuteilen. Außerdem ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern Körperverletzung und damit ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Also nicht Fragen, Handeln und zwar unverzüglich.
 

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Thomas Alexander
26. Dez. 18:05
Die Frage ist nicht was es bringt. Du könntest z.B Schäden zurück behalten und zum Rentenfall werden. Außerdem bist du verpflichtet deiner Versicherung möglichen Schaden Regress mitzuteilen. Außerdem ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern Körperverletzung und damit ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Also nicht Fragen, Handeln und zwar unverzüglich.
 
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Melanie
26. Dez. 18:07
Aber wenn der Hundehalter polizeibekannt ist 🤔 Ist er wegen ähnlicher Fälle polizeibekannt? Auch wenn ich deinen Denkansatz sehr gut verstehen kann (Bringt das überhaupt etwas), so denke ich, wenn jeder so denkt, dann macht man es dem Besitzer ja noch einfacher. Und nächstes Mal ist es vielleicht nicht das Knie, sondern die Wirbelsäule oder ein Schädel-Hirn Trauma beim nächsten Opfer...
 
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Dogorama-Mitglied
26. Dez. 18:11
Ich bin mir nicht sicher, aber aufgrund der Gegebenheiten , i.e. hundewiese wo mit freilaufenden Hunden zu 100 % zu rechnen ist, könnte es eine Mitschuld geben. Nichtsdestotrotz, die Krankenkasse will in jedem Fall einen unfallbericht und wird die Sache definitiv weiter verfolgen. Deshalb würde ich dort für das weitere Vorgehen nachfragen.
 
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Heike
26. Dez. 18:25
Du musst angeben, wie der Unfall passiert ist und ob ein Fremdverschulden vorliegt! Je nach Bundesland gibt es beim Hund eine Pflicht für eine Haftpflichtversicherung, die Schäden, die der Hund verursacht hat übernehmen muss. Egal, wie es nachher ausgeht, verpass nicht die Chance und gib alles wahrheitsgetreu an. Natürlich ist es Mist, dass du keine Zeugen hast, gibt es niemanden, der den Vorfall gesehen hat? Wie bist du nach Hause gekommen, bist du dort direkt versorgt worden? Lass dich beraten, das ist sehr wichtig, da fallen immense Kosten an und du weißt noch nicht, wie das Ganze sich weiterentwickelt.
 
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Sonja
26. Dez. 18:32
Also ich hatte mal einen Unfall mit einem fremden Pferd. Als ich mein Pferd von der Wiese holte hat mich ein anderes Pferd über den Haufen gerannt, hatte also auch keine Zeugen. Meine Versicherung und Krankenkasse ( bin Freiberuflich tätig) verlangte einen detaillierten Unfallbericht, indem ich auch Name etc des andern Pferdebesitzers abgeben musste. Die Versicherung nahm dann von doch aus Kontakt mit dem Pferdebesitzer und dessen Haftpflicht Versicherung auf, die haben es dann geregelt...Also normalerweise übernimmt die Haftpflicht Versicherung des Verursachers den " Personen -Schaden" . Das kann aber dauern und dein "Unfall-hergangsbericht" wird auch geprüft . Aber wenn die Person bereits wegen "Falschaussagen" polizeilich bekannt ist, wird deine Aussage normalerweise mehr Gewicht haben als die seine auch wenn Aussage gegen Aussage ( also ohne Zeugen) geht. Außerdem ist es ja nicht gesagt das die "Freunde" der Person ebenfalls falsch Aussagen, da ihnen ja auch Konsequenzen drohen würden...🤗
 
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Claudia
26. Dez. 18:39
Also ich hatte mal einen Unfall mit einem fremden Pferd. Als ich mein Pferd von der Wiese holte hat mich ein anderes Pferd über den Haufen gerannt, hatte also auch keine Zeugen. Meine Versicherung und Krankenkasse ( bin Freiberuflich tätig) verlangte einen detaillierten Unfallbericht, indem ich auch Name etc des andern Pferdebesitzers abgeben musste. Die Versicherung nahm dann von doch aus Kontakt mit dem Pferdebesitzer und dessen Haftpflicht Versicherung auf, die haben es dann geregelt...Also normalerweise übernimmt die Haftpflicht Versicherung des Verursachers den " Personen -Schaden" . Das kann aber dauern und dein "Unfall-hergangsbericht" wird auch geprüft . Aber wenn die Person bereits wegen "Falschaussagen" polizeilich bekannt ist, wird deine Aussage normalerweise mehr Gewicht haben als die seine auch wenn Aussage gegen Aussage ( also ohne Zeugen) geht. Außerdem ist es ja nicht gesagt das die "Freunde" der Person ebenfalls falsch Aussagen, da ihnen ja auch Konsequenzen drohen würden...🤗
Danke dir für deinen Post. Dann rufe ich morgen meine Haftpflicht an.
 
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Sonja
26. Dez. 18:40
Danke dir für deinen Post. Dann rufe ich morgen meine Haftpflicht an.
Ja die können dir bestimmt weiterhelfen, oftmals ist ja in der Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz mit drin...
 
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Christian
26. Dez. 18:53
Krankenkasse ist ein guter Tip, bei einem Unfall musst du immer einen Bericht ausfüllen. Da hat du dann jemanden auf deiner Seite, die wollen ja auch möglichst viel von dem Geld wiederhaben. Hast du ne Private Unfallversicherung? Hol die auch mit ins Boot! Natürlich musst du auf einer Hundewiese mit freilaufenden und tobenden Hunden rechnen, wie du in Straßenverkehr mit anderen Fahrzuegen rechnen musst. Allerdings muss du nicht damit rechnet das dir in der Stadt ein LKW mit 150 die Vorfahrt nimmt. Und der Halter scheint das Verhalten seines Hundes ja zu kennen und damit bewusst andere zu gefährden. Kleine Hunde finden das mit Sicherheit auch eher suboptimal wenn der da drüberwalzt… Bist du öfters da? Überlegt welche Gesichter du gesehen hast und vielleicht triffst du sie da nochmal und kannst sie ansprechen. Sollte er wegen des Hundes bekannt sein, auf jeden Fall anzeigen! Je mehr kommt desto eher wird von Seiten der Ordnungsbehörden eingegriffen und je höher sind die Chancen das „seinen Freunden“ und ihm kein Glaube geschenkt wird. Hohl dir auf jedenfalls Rat und Unterstützung und lass dich von solchen Leuten nicht einschüchtern! Ich drück dir die Daumen! P.S.: Irgendwie sind Hundewiesen eh ein Sammelbecken für solche Leute, die dann dazu noch auf der Bank sitzen, rauchen, quatschten und kein Auge für ihre Hunde haben, die ja alle so lieb & verträglich sind und nur gerne spielen. Halt dich da lieber fern. Ich kenne auch ehrlich gesagt keinen guten Grund zu so einer Wiese zu gehen. Befreundete Halter treffen kann man überall und eingezäunte Wiese kann man oft günstig stundenweise bei Hundeschulen mieten, wenn die kein Training haben.
 
Beitrag-Verfasser
B
26. Dez. 19:12
Ist die Wiese wirklich öffentlich als Freilaufgebiet für Hunde ausgewiesen, oder wird sie nur einfach so genutzt? In Berlin gibt es auch das Hundegesetz. Ich glaube Hunde dürfen nicht einfach frei rumwetzen, wenn der Halter keinen Hundeführerschein vorweisen kann. Bei einem schweren Hund steht der Halter auch unter besonderer Sorgfaltspflicht (meine Meinung). Solltest auch prüfen selbst einen Anwalt zu beauftragen. Der Heilungsprozess ist für dich nicht abzuschätzen. Ich wünsche dir auf jeden Fall gute Besserung und baldige Genesung.
 
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Christian
26. Dez. 19:15
Ist die Wiese wirklich öffentlich als Freilaufgebiet für Hunde ausgewiesen, oder wird sie nur einfach so genutzt? In Berlin gibt es auch das Hundegesetz. Ich glaube Hunde dürfen nicht einfach frei rumwetzen, wenn der Halter keinen Hundeführerschein vorweisen kann. Bei einem schweren Hund steht der Halter auch unter besonderer Sorgfaltspflicht (meine Meinung). Solltest auch prüfen selbst einen Anwalt zu beauftragen. Der Heilungsprozess ist für dich nicht abzuschätzen. Ich wünsche dir auf jeden Fall gute Besserung und baldige Genesung.
Ja, das hatte ich noch ganz vergessen. Alle Folgeschäden, akut oder später kannst du nur durchsetzen wenn du jetzt schon aktiv wirst. Gerade Schäden an Gelenken könne später nochmal Folgen haben und da kann dann ggf. sogar ne BU kommen! Unterschätze das alles nicht und lass dich von den Fachleuten (rechtlich, versicherungstechnisch, ärztlich) ausgiebig beraten
 

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