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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Bellender Hund in der Nachbarschaft

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Julia
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 30
zuletzt 18. Dez.

Bellender Hund in der Nachbarschaft

Ein etwas anderer Beitrag. Wir haben in der Nachbarschaft eine Familie mit Kindern. Gerade frisch hergezogen mit Hund (Jack Russel Terrier Mischling) Der Hund wird Tag wie Nacht im Zwinger gehalten, bellt mehrmals am Tag für Stunden (1-2 Stunden ununterbrochen). Außerdem gehen die Besitzer wahrscheinlich kaum mit ihm spazieren. Zumindest sehen wir sie nie. Jetzt sind die Leute auch nicht die freundlichsten. Natürlich ist es nervig aber in erster Linie tut mir der Hund extrem leid und ich würde gerne irgendwas tun... nur was??? Brief schreiben, klingeln und das Gespräch suchen??? Es ist eben noch die Angst, dass dem Hund dann eventuell noch Leid zugefügt wird, was ich auch nicht möchte.
 

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Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
17. Dez. 21:26
Ich finde Simones Idee mit dem Gassigehen auch gut!. Aber nicht, weil ich Hoffnung hätte, man könnte den Besitzern ins Gewissen reden. Sondern weil man anhand der Antwort und Reaktion vielleicht besser abschätzen kann, wie schlecht es dem Hund wirklich geht. So wissen die Besitzer auch, dass sie und der Hund wahrgenommen werden, und nicht machen können was sie wollen. Ausserdem muss man sich nicht vorwerfen feige gehandelt zu haben, wenn man sofort Ämter informiert. Das ist aber zum richtigen Zeitpunkt mMn unumgänglich. Wer denkt, dass er mit einem netten Hinweis alles getan hat, verschließt letztendlich auch nur die Augen. Die reelle Gefahr besteht, wenn man die Familie auf das Bellen aufmerksam macht, dass dem Hund weiterer Schaden zugefügt wird, damit er nicht mehr stört. Da sollten dann die anderen Instanzen handeln.
Im Grunde sind wir einer Meinung. Nämlich dem Hund zu helfen. Mein Weg ist aber ein anderer. Ich bin ein sehr positiver Mensch und bin der Meinung, dass man Menschen die Möglichkeit geben sollte zu reflektieren in welcher Situation sich der Hund befindet. Manchmal ist man einfach betriebsblind und erkennt gar nicht mehr wie die Zustände tatsächlich sind. Ich denke, dass es legitim ist, den neuen Nachbarn zu bitten das Hundegebell zu reduzieren. Ja, und ein Gespräch kann dazu führen, dass der Besitzer sagt, kümmere Dich um Deine Angelegenheiten. Aber Versuch macht klug. Außerdem würde ich über mein Empfinden in dem Gespräch sprechen. Keine Vorwürfe oder ähnliches. Sollte die Reaktion auf das Gespräch negativ sein, würde ich Julia auch noch raten, sich Nachbarn als Verbündete zu suchen. Frei nach dem Motto „gemeinsam sind wir stark“. Weiter wäre es gut Protokolle zu führen. Zum Beispiel über die genauen Bellzeiten und gesicherte Zwingerzeiten. Die Zeit zwischen Gespräch und ggf. weiteren Maßnahmen schon einmal nutzen, um in Erfahrung zu bringen, wer ist wo in welcher Institution mein direkter Ansprechpartner, damit Julia diese Daten im Fall der Fälle schon parat hätte.
 
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Ute
17. Dez. 23:35
Veterinäramt melden, ein Hund hat laut Gesetz Anspruch darauf täglich mehrmals spazieren zu gehen. Ist aber das einzige was du darlegen kannst da man sonst nur fressen und wasser verlangt vom gesetz
Das ist sogar Gesetz, 3 Std am Tag, Zwingerhaltung verboten (Privat). Wofür ein Hund???? Frage ich mich da. Wo bleiben die Bedürfnisse und das Wohlergehen.???? Sehr Schade für den Hund , hoffentlich ändert sich etwas zum Wohl des Tieres. Man geht eine Pferpflichtung ein nämlich, dass es dem Tier gut geht. Da sträuben sich mir die Nackenhaare. Sorry ist ein nogo .Punkt.
 
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Josie
18. Dez. 07:52
Hier einmal die rechtlichen Voraussetzungen aus der Tierschutzhundeverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html Wenn du das Gefühl hast, dass das nicht mit der Situation bei den Nachbarn übereinstimmt, dann würde ich auch das Ordnungsamt informieren. Wie andere schon geschrieben haben, denke ich auch, dass das Tierheim besser für ihn ist. Da hat er eine Chance, dass es besser wird.
 
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Josie
18. Dez. 07:53
Ich kann immer nur ein Bild einstellen, deshalb das nochmal ergänzend zu meinem vorherigen Beitrag.
 
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Petra
18. Dez. 09:48
Veterinäramt melden, ein Hund hat laut Gesetz Anspruch darauf täglich mehrmals spazieren zu gehen. Ist aber das einzige was du darlegen kannst da man sonst nur fressen und wasser verlangt vom gesetz
Nicht ganz, es braucht noch mehr: Tierschutz-Hundeverordnung geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html).
 
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Petra
18. Dez. 09:50
Nicht ganz, es braucht noch mehr: Tierschutz-Hundeverordnung geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html).
Der Link klappt glaube ich nicht: Tierschutz-Hundeverordnung geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html). Wenn Sie grundsätzlich den Eindruck haben, dass der Hund dort nicht gut aufgehoben ist, müssen Sie den Fall bitte beim Veterinäramt melden. Am einfachsten geht das über das Online-Formular hier: https://www.duesseldorf.de/formulare/beschwerde-ueber-missstaende-bei-tierhaltungen-und-oder-vernachlaessigungen-von-tieren-in-duesseldorf.html
 
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Petra
18. Dez. 09:53
Nochmal: familiaris). (2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden 1. während des Transportes, 2. während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im Einzelfall andere Anforderungen an die Haltung notwendig sind, 3. bei einer Haltung zu Versuchszwecken im Sinne des § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, soweit für den verfolgten wissenschaftlichen Zweck andere Anforderungen an die Haltung unerlässlich sind. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten (1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3 1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren, 2. mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren und 3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich. Abweichend von Satz 1 Nummer 2 ist Welpen bis zu einem Alter von zwanzig Wochen mindestens vier Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. (2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Die Gruppenhaltung ist so zu gestalten, dass 1. für jeden Hund der Gruppe a) ein Liegeplatz zur Verfügung steht und b) eine individuelle Fütterung sowie eine individuelle gesundheitliche Versorgung möglich sind und 2. keine unkontrollierte Vermehrung stattfinden kann. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, des Verhaltens oder des Gesundheitszustands des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden. (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen. (4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden. (5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 
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R
18. Dez. 10:06
Statt die Rechtskeule mit rein subjektiven Beobachtungen zu schwingen, sollte ein offenes Gespräch gesucht werden. Es handelt sich um eine Familie mit Kindern, wie beschrieben wurde, sowie einem sehr agilen Hund, der eventuell auch Ruhe/Trennung vor dem Familientrubel finden soll, wenn er so aufgedreht ist. Das er Gassi muss, das sehe ich selbstverständlich auch so. Dennoch ist ein Jackrussel meist sehr sehr aktiv, was auch bestimmtes Verhalten in einem gewissen Rahmen entschuldigen kann. Die Familie sei nicht so offensichtlich freundlich- ich tippe auf gestresst. Ein freundliches wort hilft da sicher mehr, als Totschlagargumente. Zwinger ist auch für mich nichts schönes. Allerdings auch kein no Go, sofern Auslastung und Nähe stimmt. Und da hat sicher kaum einer einen 24h überblick. Tierheim ... Kein Hund hat es im Tierheim besser . meine güte... Selbst in Deutschland wird wegen überfüllung evtl noch die Euthanasie eingeführt... der Stressfaktor, die Trennung aus der gewohnten Umgebung, ungewisse zugehörigkeit zum Menschen... Sorry, aber wovon träumt ihr beim Tierheim? ... Das finde ich so gruselig. Als ob im Tierheim die individuellen Bedürfnisse erfüllt werden könnten.... Und es ist ja auch nicht bewiesen, dass dort gar nichts mit dem kleinen gemacht wird. Vermittlungshilfe wäre dann gefragt, aber kein Hund hat es im Tierheim besser.
 
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Sina
18. Dez. 11:13
Statt die Rechtskeule mit rein subjektiven Beobachtungen zu schwingen, sollte ein offenes Gespräch gesucht werden. Es handelt sich um eine Familie mit Kindern, wie beschrieben wurde, sowie einem sehr agilen Hund, der eventuell auch Ruhe/Trennung vor dem Familientrubel finden soll, wenn er so aufgedreht ist. Das er Gassi muss, das sehe ich selbstverständlich auch so. Dennoch ist ein Jackrussel meist sehr sehr aktiv, was auch bestimmtes Verhalten in einem gewissen Rahmen entschuldigen kann. Die Familie sei nicht so offensichtlich freundlich- ich tippe auf gestresst. Ein freundliches wort hilft da sicher mehr, als Totschlagargumente. Zwinger ist auch für mich nichts schönes. Allerdings auch kein no Go, sofern Auslastung und Nähe stimmt. Und da hat sicher kaum einer einen 24h überblick. Tierheim ... Kein Hund hat es im Tierheim besser . meine güte... Selbst in Deutschland wird wegen überfüllung evtl noch die Euthanasie eingeführt... der Stressfaktor, die Trennung aus der gewohnten Umgebung, ungewisse zugehörigkeit zum Menschen... Sorry, aber wovon träumt ihr beim Tierheim? ... Das finde ich so gruselig. Als ob im Tierheim die individuellen Bedürfnisse erfüllt werden könnten.... Und es ist ja auch nicht bewiesen, dass dort gar nichts mit dem kleinen gemacht wird. Vermittlungshilfe wäre dann gefragt, aber kein Hund hat es im Tierheim besser.
Wir haben aktuell Temperaturen von bis zu -10 Grad. Ein Jack Russel hat keinerlei Unterwolle. Laut TE verbringt er Tag und Nacht im Zwinger, nicht nur zeitweise. Es ist mir unverständlich wie man das noch beschönigen kann.
 
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R
18. Dez. 11:36
Wir haben aktuell Temperaturen von bis zu -10 Grad. Ein Jack Russel hat keinerlei Unterwolle. Laut TE verbringt er Tag und Nacht im Zwinger, nicht nur zeitweise. Es ist mir unverständlich wie man das noch beschönigen kann.
Ich beschönige rein gar nichts daran, wie kommst du zu der Unterstellung? Ich habe die Anlage auch nicht gesehen.Ob ein außenstehender, bzw ein Forumsleser eine 24h Übersicht hat, wage ich zu bezweifeln und hoffe schlichtweg dass der Schein auch trügen kann. Ich habe mich lediglich aufgeregt, dass Tierheim als eine Rettung dargestellt wird. Übrigens im Tierheim sitzen die Hunde auch im Zwinger... Unsinnige Diskussionsgrundlage...
 

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