Home / Forum / Spaß & Tratsch / Diskussion zum neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes....

Verfasser-Bild
Sonja
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 2098
zuletzt 3. Dez.

Diskussion zum neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes....

Es gibt ja einen neuen Entwurf zum Tierschutzgesetz: im Entwurf Paragraph 11b, geht es ..."um das Verbot Wirbeltiere zu züchten oder biotechnische Massnahmen zu verändern" speziell gelistet wird folgende Symptome: 1 Atemnot, 2 Bewegungsanomalien, 3 Lahmheit, 4 Anomalien des Skelett, 5 Entzündungen der Haut, 6 haar-feder-schuppenlosigkeit, 7 Entzündungen der Liedbindehaut und Hornhaut, 8 Blindheit, 9 Vorlagerung des Augapfels, 10 Entropium, 11 Ektrophium, 12 Taubheit, 13 Neurologische symptome, 14 Fehlbildung des Gebisses, 15 Missbildung der Schädeldecke, 16 Dysfunktion von Inneren Organen, 17 Körperformen bei denen mir grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, das die Fortpflanzung oder das Gebären auf natürliche Weise nicht möglich ist, 18 Verringerung der Lebenserwartung" Also jede Menge Punkte... Einfach gesagt es geht um ein Verbot für die Zucht von Qualzuchtrassen/Tiere mit Qualzuchtmerkmalen... ❕PDF : https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7 ❕ Eure Meinung dazu ist gefragt, bitte freundlich und sachlich bleiben , (Aussagen wie z.B mein Franchie ist aber keine Qualzucht er ist gesund etc sind hier fehl am Platz )
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Marita
30. März 09:17
Ich denke das "Schmerzen,Leiden und Schäden" leider unterschiedlich ausgelegt werden können.
Es gibt zwar keinen genauen Paragrafen, in dem Schmerz, Leid und Schäden festgelegt ist, allerdings werden in der Rechtsprechung sogenannte Kommentare herangezogen.

Schmerz: unangenehme, sensorische und gefühlsmäßige Erfahrung auf körperlicher Ebene, die mit akuter oder möglicher Gewebeschädigung einhergeht. Die Gewebeschädigung muss NICHT tatsächlich eintreten und das Tier muss keine offensichtliche Abwehrreaktion zeigen.
Es wird davon ausgegangen, dass wen ein Mensch schmerzen erfahren würde, ein Tier das ebenfalls tut.

Leiden: nach Paragraf 17 Nr. 2b TSchG sind alle durch Schmerz umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen hinaus gehen und über eine nicht unwesentliche Zeitspanne (sobald das Verhalten vom Normalverhalten des Tieres abweicht) andauern. Es kann sowohl seelischer als auch körperlicher Natur sein. Dazu gehören ebenfalls Angst, Erschöpfung, Trauer, Durst und Hunger.

Kurz gesagt, Leid erfahren Tiere, wenn sie über eine gewisse Zeitspanne Umständen ausgesetzt sind, die sie daran hindern, körperliche oder seelische Bedürfnisse auszuleben.

Schäden: erleidet ein Tier erst, wenn eine Einwirkung länger als einen kurzen Moment andauert oder wiederkehrend ist. Bei einem kurzzeitigen Erleiden wären es “nur” Schmerzen / Leidensmomente.
Schäden sind bleibender Natur und können nur schwer / gar nicht behoben werden. Zum Beispiel Abmagerung, Fehlen eines Körperteils, Unfruchtbarkeit, Verhaltensstörung.
Voraussetzung sind zuvor erlittener Schmerz und Leid.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Marita
30. März 09:23
Ich weis nicht ob das hier hin passt.

Ich hatte vor ein paar Wochen eine Unterhaltung mit meinem Mann zum Thema Tierschutzgesetz und Privatrecht.
In unserem Gespräch ging es primär darum, ob das Ordnungsamt / die Polizei den Hund einfach so wegnehmen darf.
Steht das TSchG mit dem Tierwohl über dem Privatrecht? Oder steht das Privatrecht über dem TSchG, und ich darf mit meiner “Sache” machen was ich möchte?

Kommen sich da die beiden Rechtsarten / Gesetze in die Quere würde das dann nicht auch den Paragraf 11 TSchG betreffen?
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Babs
30. März 09:48
Ich weis nicht ob das hier hin passt. Ich hatte vor ein paar Wochen eine Unterhaltung mit meinem Mann zum Thema Tierschutzgesetz und Privatrecht. In unserem Gespräch ging es primär darum, ob das Ordnungsamt / die Polizei den Hund einfach so wegnehmen darf. Steht das TSchG mit dem Tierwohl über dem Privatrecht? Oder steht das Privatrecht über dem TSchG, und ich darf mit meiner “Sache” machen was ich möchte? Kommen sich da die beiden Rechtsarten / Gesetze in die Quere würde das dann nicht auch den Paragraf 11 TSchG betreffen?
Die Ermächtigungsgrundlage ergibt sich aus Paragraph 16a TSchG.
Einfach so geht nicht. Es müssen Verstöße gegen den Paragraphen 2 TSchG vorliegen.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Melanie
30. März 10:51
Ich hätte nichts dagegen, wenn einige Hunderassen verschwinden oder sich optisch stark verändern müssten. Würde meine Hunderasse, die ich als verhältnismäßig gesund einschätze, umgezüchtet werden und das ließe sich wissenschaftlich begründen, dann wäre ich vorne mit dabei. Ich möchte keine Hunderasse unterstützen, die mit hoher Sicherheit schwer krank geboren wird oder in den ersten Lebensjahren schwer krank wird.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Nicole
30. März 10:59
Sehe ich auch so. Schön, dass die Merkmale aufgelistet sind und somit die Diskriminierung der Rasse entfällt.
Der Zug ist bereits abgefahren. Höre dich doch nur hier mal um keine Einzige Diskussion möglich ohne das sofort einer schreit Qualzucht.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Claudia
30. März 19:57
Der Zug ist bereits abgefahren. Höre dich doch nur hier mal um keine Einzige Diskussion möglich ohne das sofort einer schreit Qualzucht.
Da hast recht.
So sind sie….
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Andrea
30. März 21:40
Prinzipiell finde ich es gut, frage mich aber etwas wie die konkrete Ausgestaltung sein wird. Allgemein finde ich höhere Schranken zum züchten absolut sinnvoll.

Beispiel Labrador: bisher ist Zucht im VDH bis HD Grad C, also leichte HD, zugelassen. Wird sich das ändern und auf was? HD-frei oder HD-Verdacht? Wie weit im Stammbaum zurück muss es dann A/B sein?

Anderes Beispiel Epilepsie, das gilt auch bei Labbis als typische Erkrankung und es gibt mWn keinen Gentest darauf. Müssen wir dann die ganze Rasse in die Tonne treten oder auch wieder nur einzelne Tiere ausschließen? Wie weit gehen wir zurück im Stammbaum? Was ist mit Geschwistern? Ab wann ist es Qualzucht? Welche statistische Wahrscheinlichkeit ist noch OK?

Verringerung der Lebenserwartung: ein Labbi hat eine deutlich geringere Lebenserwartung als die meisten kleinen Rassen. Gilt das schon? Was ist hier die Baseline?

Wie gehen wir mit rezessiven Krankheitsgenen um? Müssen die Tiere hier auch frei sein oder reicht ein Elternteil?

Und wie sieht es mit der genetischen Vielfalt aus? Wenn jetzt zahlreiche Tiere neu ausgeschlossen werden, wie stellen wir sicher, dass es ausreichend Tiere zur Zucht gibt um den Inzuchtgrad nicht zu stark zu erhöhen? Sollte es gar eine "Pflicht" zur Zucht geben, wenn man ein physisch/psychisch gesundes Tier einer gefährdeten Rasse hat? (Um fair zu sein, das ist auch heute schon ein Problem)

Es wird viele Fälle geben, wo es sehr klar ist. Starke HD => der Hund ist raus. Rasse, die nicht natürlich gebären kann => komplette Rasse ist raus. Spannend wird es bei den Grenzfällen.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sonja
31. März 07:32
Der Zug ist bereits abgefahren. Höre dich doch nur hier mal um keine Einzige Diskussion möglich ohne das sofort einer schreit Qualzucht.
Sollte dann nach deiner Meinung das ganze Qualzucht-Problem , und das ist es ohne Zweifel ein Problem...vor dem viele die Augen verschließen und die Facten einfach nicht warhaben wollen, weiterhin stillschweigend hingenommen werden...🤔 Es ist z.B. nunmal Fact das 9xy Prozent der Brachy Besitzer/Liebhaber und ander "offiziell annerkannte Qualzuchtrassen" nach wie vor stur behaupten mein Hund ist keine Qualzucht oder nicht alle dieser (Qualzucht)-Rasse ist eine Qualzucht? In gewissen sinne ist der Zug wirklich abgefahren und zwar bei denen die sowas behaupten (Stichwort "gesunder freiatmender" Franchie/Mops etc...)
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Noelle
31. März 08:39
Prinzipiell finde ich es gut, frage mich aber etwas wie die konkrete Ausgestaltung sein wird. Allgemein finde ich höhere Schranken zum züchten absolut sinnvoll. Beispiel Labrador: bisher ist Zucht im VDH bis HD Grad C, also leichte HD, zugelassen. Wird sich das ändern und auf was? HD-frei oder HD-Verdacht? Wie weit im Stammbaum zurück muss es dann A/B sein? Anderes Beispiel Epilepsie, das gilt auch bei Labbis als typische Erkrankung und es gibt mWn keinen Gentest darauf. Müssen wir dann die ganze Rasse in die Tonne treten oder auch wieder nur einzelne Tiere ausschließen? Wie weit gehen wir zurück im Stammbaum? Was ist mit Geschwistern? Ab wann ist es Qualzucht? Welche statistische Wahrscheinlichkeit ist noch OK? Verringerung der Lebenserwartung: ein Labbi hat eine deutlich geringere Lebenserwartung als die meisten kleinen Rassen. Gilt das schon? Was ist hier die Baseline? Wie gehen wir mit rezessiven Krankheitsgenen um? Müssen die Tiere hier auch frei sein oder reicht ein Elternteil? Und wie sieht es mit der genetischen Vielfalt aus? Wenn jetzt zahlreiche Tiere neu ausgeschlossen werden, wie stellen wir sicher, dass es ausreichend Tiere zur Zucht gibt um den Inzuchtgrad nicht zu stark zu erhöhen? Sollte es gar eine "Pflicht" zur Zucht geben, wenn man ein physisch/psychisch gesundes Tier einer gefährdeten Rasse hat? (Um fair zu sein, das ist auch heute schon ein Problem) Es wird viele Fälle geben, wo es sehr klar ist. Starke HD => der Hund ist raus. Rasse, die nicht natürlich gebären kann => komplette Rasse ist raus. Spannend wird es bei den Grenzfällen.
Also das hat mich nun gewundert das man mit mit HD c Hunden züchten darf.
Einen Hund aus so einer Zucht lässt sich doch bestimmt nicht gut verkaufen?
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Claudia
31. März 09:36
Sollte dann nach deiner Meinung das ganze Qualzucht-Problem , und das ist es ohne Zweifel ein Problem...vor dem viele die Augen verschließen und die Facten einfach nicht warhaben wollen, weiterhin stillschweigend hingenommen werden...🤔 Es ist z.B. nunmal Fact das 9xy Prozent der Brachy Besitzer/Liebhaber und ander "offiziell annerkannte Qualzuchtrassen" nach wie vor stur behaupten mein Hund ist keine Qualzucht oder nicht alle dieser (Qualzucht)-Rasse ist eine Qualzucht? In gewissen sinne ist der Zug wirklich abgefahren und zwar bei denen die sowas behaupten (Stichwort "gesunder freiatmender" Franchie/Mops etc...)
Es geht ja eher darum, das nicht wieder einzelne Rassen rausgepickt werden und mit dem Finger drauf gezeigt wird- um es mal nett zu formulieren. Das bestimmte Rassen deutlich Qualzuchtrassen sind, ist klar, da bedarf es keiner Diskussion. Das die Merkmale aufgelistet sind, finde ich super, das schafft Klarheit (die Grauzone mal außen vor) und auch da gibt es keine Diskussionsgrundlage „Ich finde das aber nicht schlimm“ „mein Hund atmet, kann laufen…..“