Das hatten wir gerade diskutiert - der VDH hatte sich zum Thena Tierschutzhundeverordnung und Ausstellungsverbot ja schriftlich geäussert:
Zitat aus dem Text:
"Zu beurteilen ist dies bezogen auf das einzelne Tier, nicht auf die Rasse.
Der VDH unterstützt das Anliegen, die Ausstellung von Hunden mit erblichen Krankheitsmerkmalen zu verhindern. Leider ist das Ausstellungsverbot des § 10 TierSchHuV auslegungsbedürftig, was in der Vergangenheit teilweise zu sachlich nicht gerechtfertigten und überzogenen Auslegungen der Vorschrift geführt hat. So wurden teilweise undifferenzierte pauschale Untersuchungspflichten für alle Hunde, die auf Hundeausstellungen gezeigt werden, angeordnet. In manchen Fällen wurden hierbei weiterführende, für die untersuchten Hunde belastende Untersuchungen gefordert.
Pauschale Untersuchungspflichten und belastende Untersuchungen sind nicht Gegenstand der Tierschutz-Hundeverordnung und der VDH widerspricht überzogenen Auflagen, die nicht im Sinne des Tierwohls sind, und setzt sich stattdessen für eine gezielte, angemessene Umsetzung der Vorschrift ein."