Also "auf den richtigen Weg" sieht für mich leider anders aus....
Der Text versucht das geltende Recht zu relativieren und alles als "Einzelfall" darzustellen.
Zitat aus dem Text:
"Zu beurteilen ist dies bezogen auf das einzelne Tier, nicht auf die Rasse.
Der VDH unterstützt das Anliegen, die Ausstellung von Hunden mit erblichen Krankheitsmerkmalen zu verhindern. Leider ist das Ausstellungsverbot des § 10 TierSchHuV auslegungsbedürftig, was in der Vergangenheit teilweise zu sachlich nicht gerechtfertigten und überzogenen Auslegungen der Vorschrift geführt hat. So wurden teilweise undifferenzierte pauschale Untersuchungspflichten für alle Hunde, die auf Hundeausstellungen gezeigt werden, angeordnet. In manchen Fällen wurden hierbei weiterführende, für die untersuchten Hunde belastende Untersuchungen gefordert.
Pauschale Untersuchungspflichten und belastende Untersuchungen sind nicht Gegenstand der Tierschutz-Hundeverordnung und der VDH widerspricht überzogenen Auflagen, die nicht im Sinne des Tierwohls sind, und setzt sich stattdessen für eine gezielte, angemessene Umsetzung der Vorschrift ein."
Ja, dieser Eindruck entstand bei mir auch… auch die Tatsache, dass sich das alles unter einen komplett anderen Webseite (https://tierschutz.vdh.de/) befindet, nicht unter vdh.de, macht mich stutzig.
Und in der Ausstellungsordnung steht auch keinerlei Hinweis auf die nötigen Untersuchungen.🤔
Für mich sieht das so aus (wenn ich böse denke), als könnte man‘s schnell wieder „rausoperieren“, wenn sich der ganze Wirbel wieder beruhigt…
Aber egal: faktisch werden jetzt Untersuchungen gefordert und auch direkt auf der Ausstellung überprüft, d.h. Tierärzte haben zum ersten Mal eine Handhabe!😀
Ob die jetzt wieder entsprechend agieren steht natürlich auch auf einem anderen Blatt… aber ich sehe‘s erstmal grundsätzlich als Verbesserung!