Hundesteuer in Wiesbaden
Für jeden Hund müssen jährlich 180 Euro Steuern bezahlt werden.Vorschriften für Hundehalter in Wiesbaden
Listenhunde / gefährliche Hunde
Für die Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes oder Listenhundes ist eine Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde erforderlich.
Als Listenhunde gemäß der hessischen Hundeverordnung gelten folgende Rassen:
- Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
- American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Leinenpflicht
In Wiesbaden gibt es keine generelle Leinenpflicht für Hunde. Aber in allen innerstädtischen Grünanlagen müssen Hunde an die Leine. Das steht in der Parkordnung, die an den Eingängen hängt. Die gilt für alle Bereiche, vom großen Schlosspark bis zur kleinen Wiese hinter dem Landesdenkmal seitlich der Biebricher Allee. Außerdem müssen Hundebesitzer den Kot ihrer Hunde entfernen. Wenn sie das nicht tun, müssen sie mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.
Das Ordnungsamt kann auch eine Leinenpflicht für einen bestimmten Hund anordnen. Das geschieht per Bescheid, den der Hundebesitzer bekommt. Diese Anordnung gilt für Hunde, die bereits als gefährlich aufgefallen sind. In diesen Fällen kann auch eine Maulkorbpflicht verhängt werden. Wenn man sich nicht daran hält, wird es richtig teuer.