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Hundesteuer in Stuttgart

In Stuttgart beträgt die Hundesteuer für Hunde, die keine Kampfhunde sind oder mit solchen gekreuzt wurden:

  • 108 Euro pro Jahr für den ersten Hund
  • 216 Euro pro Jahr für jeden weiteren Hund

Für als aggressiv eingestufte Hunde, gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung und bestimmte Rassen sowie deren Kreuzungen (bis zur 1. Elterngeneration) liegt die Steuer bei 612 Euro pro Jahr.

Wenn du mehrere Hunde in einem Zwinger hältst, zahlst du 216 Euro für bis zu fünf Hunde und für jede weitere Gruppe von bis zu fünf Hunden ebenfalls 216 Euro.

Vorschriften für Hundehalter in Stuttgart

Regeln erleichtern das Zusammenleben
Es gibt in Stuttgart keinen generellen Leinenzwang, aber aus Rücksicht auf Menschen, die Angst vor Hunden haben, solltest du einige Regeln beachten:
  • Lass deinen Hund nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.
  • Betritt keine Ackerflächen zwischen Saat und Ernte, inklusive Wintersaaten. Während der Nutzzeit (Anfang März bis Ende Oktober) gilt das auch für Grünland. Garten-, Obst- und Weinbauflächen dürfen nur auf Wegen begangen werden.
  • Halte deinen Hund von öffentlichen Liegewiesen, Spielplätzen, Schulhöfen, Außenanlagen von Kindertagesstätten und Jugendhäusern sowie Sport- und Freizeitanlagen fern.

Leinenpflicht
Hunde müssen in bestimmten Bereichen an einer kurzen Leine (maximal 1,5 Meter) geführt werden, dazu gehören:

  • Öffentliche Anlagen
  • Fußgängerzonen und Fußgängerunterführungen
  • Gehflächen in unterirdischen Verkehrsbauwerken
  • Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, Zu- und Abgänge zu den Stationen
  • Verteilerebenen, Treppen, Bahnsteige und der öffentliche Weg „Neckardamm“
  • Bereiche mit Menschenansammlungen
  • Naturschutzgebiete wie Rot- und Schwarzwildpark, Büsnauer Wiesental, Weidach- und Zettachwald, Häslachwald, Eichenhain und Unteres Feuerbachertal
  • Während des Stuttgarter Frühlingsfests und des Cannstatter Volksfests sind Hunde auf dem Wasen nicht erlaubt. Auch in der Mercedes-Benz Arena, im Gazi-Stadion und im Robert-Schlienz-Stadion sind Hunde verboten.

Beseitigung von Hundekot
Du bist verpflichtet, den Kot deines Hundes zu beseitigen. Hundekot auf Weiden und Futterwiesen kann die Gesundheit von Nutztieren gefährden und landwirtschaftliche Produkte verunreinigen. Auch in städtischen Bereichen wie Wegen, Grünflächen, Parkanlagen, Sport- und Spielplätzen ist Hundekot ein hygienisches Problem und eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Nutze die zahlreichen Tütenspender in der Stadt oder andere Beutel, um die Hinterlassenschaften deines Hundes zu entsorgen und hilf mit, die Stadt und die landwirtschaftlichen Flächen sauber zu halten.

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