Hundesteuer in Nürnberg
Die Hundesteuer in Nürnberg beträgt pro Kalenderjahr:- Für jeden gehaltenen Hund: 132 Euro
- Für jeden gehaltenen Kampfhund mit Negativzeugnis (nach § 5 Abs. 5 HStS): 264 Euro
- Für jeden gehaltenen Kampfhund (nach § 5 Abs. 1 bis 4 HStS): 1.056 Euro
Vorschriften für Hundehalter in Nürnberg
Leinenpflicht
Für alle Hunde gilt Leinenpflicht in Grünanlagen, auf Wochen- und Jahrmärkten sowie in Naturschutzgebieten. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der rechtmäßigen Jagd. 6. Naturschutzgebietsverordnung „Sandgruben am Föhrenbuck”
Sonderregelungen
Für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm gilt:
- In allen ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im gesamten Stadtgebiet
- In öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Bereich innerhalb des Altstadtrings und in der Königstorpassage (gemäß § 1 Hundehaltungsverordnung)
- Für Kampfhunde im gesamten Stadtgebiet (auch in den Hundefreilaufzonen) (gemäß § 1 Hundehaltungsverordnung)
In Nürnberg gibt es Hundeverbotszonen.
- Auf und im näheren Umgriff von Kinderspielplätzen, abgegrenzten Bolzplätzen, an und in Wasseranlagen, Brunnenanlagen, auf Liegewiesen und in Pflanzbeeten der Grünanlagen sowie bei durch Beschilderung angeordnetem Mitführungsverbot (§ 5 Abs. 4 und 5 Grünanlagensatzung)
- Auf städtischen Friedhöfen (gilt für alle Tiere ausgenommen Blindenhunde, § 32 Abs. 2 Nr. 6 Friedhofssatzung)
- Im Tiergarten (ausgenommen Blindenhunde, § 7 Tiergartensatzung)
- In städtischen Bädern (gilt für alle Tiere, § 1 Abs. 4 Buchstabe f Badeordnung)
- Auf dem Frühlings- und Herbstvolksfest (gilt für alle Tiere ausgenommen Blindenhunde, § 3 Abs. . 2 Volksfestverordnung)
Hundekot auf öffentlichen Flächen
Hundehalter müssen den Kot ihrer Hunde beseitigen und dazu immer geeignete Behältnisse bei sich haben. Wenn ihr eine Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hundekot entdeckt, könnt ihr das beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum melden.