Hundesteuer in Leipzig
In Leipzig beträgt die Hundesteuer 96 Euro pro Jahr für den ersten Hund und 192 Euro für jeden weiteren Hund.Hunde, die aus dem Leipziger Tierheim Breitenfeld adoptiert werden, sind für die ersten sechs Monate von der Steuer befreit. Inhaber des Leipzig-Passes können eine Ermäßigung für den ersten Hund beantragen. Blindenführhunde und Rettungshunde mit entsprechendem Prüfungs- und Dienstnachweis sind auf Antrag von der Steuer befreit.
Vorschriften für Hundehalter in Leipzig
Listenhunde
Besitzer von sogenannten „Listenhunden“ müssen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Außerdem besteht im gesamten Bundesland Sachsen eine Leinenpflicht für diese Hunde. Zu den Listenhunden zählen der American Staffordshire Terrier, der Pitbull Terrier, der Bullterrier und deren Kreuzungen. Diese Regelungen gelten in allen öffentlichen Bereichen außerhalb eingezäunter Grundstücke und privater Zugänge.
Besitzer von Listenhunden müssen nachweisen, dass sie die nötigen Voraussetzungen zur Haltung dieser Hunde erfüllen. Wenn ein Listenhund vorübergehend an eine andere Person übergeben wird, muss diese in der Lage sein, den Hund körperlich und geistig zu führen. Es ist verboten, mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig auszuführen. Für andere Hunde gibt es keine allgemeingültige Leinenpflicht, jedoch haben einige Städte, darunter Leipzig, spezifische Regeln erlassen.
Leinenpflicht
In Leipzig müssen Hunde in allen öffentlichen Grünanlagen und Parks an der Leine geführt werden. Besonders kontrolliert wird dies im Mariannenpark, Volkspark Kleinzschocher und Arthur-Bretschneider-Park. Es gibt über 50 Hundewiesen in Leipzig, auf denen Hunde frei laufen dürfen, erkennbar an speziellen Schildern.
Verstöße gegen die Leinenpflicht können Konsequenzen haben. Wenn der Hund nicht an der Leine geführt wird oder der Hundehalter eines Listenhundes als ungeeignet gilt, drohen Strafen. Auch das Nichtentfernen von Hundekot wird bestraft. Geldbußen können bis zu 1.000 Euro betragen, und bei fehlender oder nicht sichtbarer Hundemarke bis zu 10.000 Euro.
Maulkorbpflicht
In Sachsen gilt eine Maulkorbpflicht für alle Listenhunde. Diese Pflicht gilt außerhalb des eingezäunten Grundstücks des Besitzers, einschließlich Einfahrten, Zugängen und Treppenhäusern. Der Maulkorb muss so gestaltet sein, dass der Hund nicht beißen kann.