Hundesteuer in Köln
In Köln beträgt die Hundesteuer 156 Euro pro Jahr für jeden gehaltenen Hund. Denk daran, deinen Hund beim zuständigen Bezirksordnungsamt anzumelden, wenn es sich um einen meldepflichtigen Hund gemäß dem Landeshundegesetz handelt.Vorschriften für Hundehalter in Köln
Ob dein Hund angeleint werden muss, hängt von der Kategorie ab, zu der dein Hund gehört.
Leinenpflicht für alle Hunde:
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden:
- Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und andere innerörtliche Bereiche, Straßen und Plätze mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- Öffentlich zugängliche Park-, Garten- und Grünanlagen, außer speziell ausgewiesene Hundeauslaufbereiche
- Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und andere Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
Leinenpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde":
Hunde dieser Kategorien dürfen grundsätzlich nur angeleint (maximal 1,5 Meter Leine) ausgeführt werden. Eine Befreiung von der Anleinpflicht kann beantragt werden, wenn der Hund einen Verhaltenstest besteht.
Leinenpflicht für Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" sowie "Hunde bestimmter Rassen":
Besitzt du einen großen Hund, muss dieser außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen immer angeleint geführt werden. Auch hier gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.
Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Blindenführhunde":
Blindenführhunde müssen in öffentlichen Grünflächen und Wildparks an der Leine geführt werden. Ansonsten sind sie von der Anleinpflicht befreit.
Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Behindertenbegleithunde":
Behindertenbegleithunde dürfen unangeleint geführt werden, solange sie bestimmungsgemäß eingesetzt sind. Andernfalls müssen sie ebenfalls angeleint werden.