Hannover mit Hund

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Hundesteuer in Hannover

Die Hundesteuersätze in Hannover sind wie folgt festgelegt:
  • Erster Hund: 150 Euro pro Jahr
  • Jeder weitere Hund: 276 Euro pro Jahr
  • Gefährlicher Hund: 720 Euro pro Jahr
Gefährliche Hunde
Gemäß § 3 Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover gelten folgende Rassen und deren Kreuzungen als gefährlich:
  • Bullterrier
  • Pitbullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Es spielt keine Rolle, in welcher Generation die Einkreuzung dieser Rassen stattgefunden hat. Daher gilt auch der American Bully als gefährlicher Hund.

Vorschriften für Hundehalter in Hannover

Was ist wichtig für dich als Hundeführer*in?

  • Kontrolle über den Hund: Du musst deinen Hund immer im Griff haben und immer eine Leine dabei haben.
  • Dein Hund muss immer in deinem Sichtbereich bleiben und darf nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.
  • Gefahrenvermeidung: Sorge dafür, dass dein Hund Menschen oder Tiere nicht anspringt oder anfällt.
  • Hundekot entfernen: Entferne den Kot deines Hundes sofort und entsorge ihn ordnungsgemäß (z. B. in Abfallbehältern).

Welche Orte darfst du mit deinem Hund nicht besuchen?
Hier gilt ein Hundeverbot:

  • Auf Kinderspielplätzen und in Spielparks
  • Auf Friedhöfen
  • Auf Schulhöfen
  • Im Stadtpark und im Tiergarten
  • In den Herrenhäuser Gärten (Großer Garten, Berggarten)
  • Auf Liegewiesen
  • Auf Schützen-, Volks-, Stadt- und Stadtteilfesten

Auf einzelnen Flächen in Grünanlagen, die mit Schildern als hundefreie Zonen gekennzeichnet sind, darf dein Hund trotzdem mit. Das gilt auch für blinde Personen mit Blindenführhunden und Menschen mit Behinderung, die einen Behindertenbegleithund (Assistenzhund) mit sich führen. Diese Ausnahmen gelten aber nicht auf Kinderspielplätzen, in Spielparks und im Tiergarten.

Leinenpflicht
In Hannover gibt es keinen generellen Leinenzwang, aber in bestimmten Bereichen und zu bestimmten Zeiten müssen Hunde angeleint werden:

  • Im Stadtbezirk Mitte
  • In Fußgängerzonen und Einkaufszentren
  • Innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu Kindertagesstätten und Schulen Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
  • In Wäldern und in der freien Landschaft gilt während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht. Weitere Regelungen dazu stehen in den Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete und Schongebiete. Eine Übersichtskarte zeigt dir, wo genau du deinen Hund an die Leine nehmen musst.

Ausnahmen von der Anleinpflicht in öffentlichen Anlagen
In den ausgewiesenen Hundeauslaufflächen, die es im gesamten Stadtgebiet gibt, gilt der Leinenzwang nicht. Die entsprechenden Flächen und Wege sind gekennzeichnet. Wenn du eine Ausnahme vom Leinenzwang in städtischen Parks, Grünanlagen oder Wäldern willst, kannst du das schriftlich oder online beantragen. Die Ausnahmegenehmigung gibt's nur, wenn der Hundehalter zuverlässig ist, persönlich geeignet und eine Prüfung (Begleithundeprüfung, Hundeführerschein des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. oder eine vergleichbare Prüfung) nachweisen kann. Diese Ausnahme gilt nicht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli und nicht in den Bereichen, in denen Hunde angeleint werden müssen, wie im Stadtbezirk Mitte oder innerhalb von 50 Metern zu Kindertagesstätten und Schulen.

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