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Hundesteuer in Hamburg

In Hamburg beträgt die Hundesteuer 90 Euro pro Jahr, für gefährliche Hunde liegt sie bei 600 Euro jährlich. Die Steuer ist jeweils zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August fällig.
Bei Anträgen auf Erlass oder Befreiung, wie etwa bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder bei einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent, müssen Sie sich neben der Registrierung beim Hunderegister auch an das Finanzamt wenden.

Vorschriften für Hundehalter in Hamburg

In Hamburg müssen Hundehalter die geltenden Vorschriften einhalten. Grundsätzlich gilt in der gesamten Stadt eine Anleinpflicht. Zudem müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet, haftpflichtversichert und im Hunderegister angemeldet sein.
Es gibt in Hamburg spezielle Freilaufflächen (Hundeauslaufzonen) in allen Bezirken, wo Hunde ohne Leine toben können.

Besondere Vorschriften für gefährliche Hunde

Für gefährliche Hunde gelten spezielle Vorschriften. Als gefährlich eingestuft werden neben individuell auffällig gewordenen Hunden auch bestimmte Rassen:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen
  • und Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft wurden.
Auch Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und deren Mischlinge gelten als gefährlich. Freistellungen sind jedoch möglich, wenn der Hund einen Wesenstest besteht.

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