Frankfurt am Main mit Hund

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Hundesteuer in Frankfurt am Main

In Frankfurt am Main beträgt die Hundesteuer 102 Euro pro Jahr für jeden Hund. Für gefährliche Hunde liegt die Steuer bei 900 Euro pro Jahr. Besitzer von Listenhunden, die eine Begleithundeprüfung ablegen, können eine Steuerermäßigung erhalten. Mit Vorlage des Prüfungszeugnisses reduziert sich die Steuer für gefährliche Hunde auf 225 Euro jährlich.

Vorschriften für Hundehalter in Frankfurt am Main

In Hessen müssen alle Hunde so gehalten und geführt werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.

Anleinpflicht
In Hessen gilt eine generelle Leinenpflicht in folgenden Situationen:

  • Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • In Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • In allen öffentlich zugänglichen oder begrenzten Grundstücken, besonders Park-, Garten- und Grünanlagen
  • In Fußgängerzonen

Besondere Vorschriften für große Hunde und gefährliche Hunde
Große Hunde und gefährliche Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen immer an der Leine geführt werden. Für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen ist die Leine auf maximal 1,5 Meter Länge beschränkt. Eine Befreiung von dieser Leinenpflicht ist möglich, wenn der Hund einen Verhaltenstest besteht und als nicht gefährlich eingestuft wird

Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde
Blindenführhunde müssen in öffentlichen Grünflächen und Wildparks an der Leine geführt werden, sind aber ansonsten von der Anleinpflicht befreit. Behindertenbegleithunde dürfen unangeleint geführt werden, sofern sie bestimmungsgemäß eingesetzt sind, andernfalls müssen sie ebenfalls angeleint werden.

Hundekot entfernen
Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihres Hundes aufzuheben und sachgerecht zu entsorgen, um die öffentliche Sauberkeit zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Geldbußen geahndet werden.

Einfuhrverbot für gefährliche Hunde
In Hessen gilt ein generelles Einfuhrverbot für gefährliche Hunde und bestimmte Hunderassen gemäß dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz.

Hundeführerschein in Frankfurt am Main

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