Hundesteuer in Essen
- Ein Hund: 156 Euro pro Jahr
- Zwei Hunde: je 216 Euro pro Jahr
- Drei Hunde: je 252 Euro pro Jahr
- Gefährlicher Hund: 852 Euro pro Jahr
Vorschriften für Hundehalter in Essen
Mikrochip
Das Einsetzen eines Mikrochips für Hunde ist freiwillig und keine Pflicht.
Leinenpflicht
Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Essen müssen Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen grundsätzlich an der Leine geführt werden. Ausnahmen bilden gekennzeichnete Hundewiesen. Zudem gilt gemäß dem Hundegesetz NRW eine Leinenpflicht in folgenden Bereichen:
- Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche, Straßen und Plätze mit hohem Publikumsverkehr
- Öffentlich zugängliche Park-, Garten- und Grünanlagen, außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen
- Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und andere Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- Öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten
In Essen besteht keine generelle Maulkorbpflicht.
Hundesteuer
Jeder Hund muss unabhängig von seiner Klassifizierung beim Steueramt angemeldet werden.
Sonstige Hinweise
- Auf Liegewiesen und Spielplätzen gilt ein generelles Hundeverbot. Hunde dürfen hier nicht mitgenommen werden.
- In Wäldern dürfen Hunde nur angeleint abseits der Wege geführt werden.
- Die Stadt Essen hat Hundewiesen mit Freilaufmöglichkeiten gekennzeichnet, eine Übersicht dazu bietet die Grünflächenverwaltung der Stadt Essen (Grün und Gruga Essen).