Hundesteuer in Dresden
Die Hundesteuer in Dresden ist jährlich fällig und richtet sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Die Gebühren staffeln sich wie folgt:Für den Ersthund werden 108 Euro pro Jahr fällig, für den zweiten und jeden weiteren Hund 144 Euro pro Jahr.
Es ist wichtig, die Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen, um mögliche Strafen zu vermeiden.
Vorschriften für Hundehalter in Dresden
Listenhunde
Für Besitzer von sogenannten „Listenhunden” im Freistaat Sachsen gilt: Sie müssen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen und ihre Hunde stets an der Leine führen. Zu den sogenannten Listenhunden zählen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Die Leinenpflicht gilt für alle Bereiche außerhalb eingezäunter Grundstücke, also auch für Zugangswege, Einfahrten, Wohnungen und Treppenhäuser.
Außerdem müssen Halter von Listenhunden nachweisen, dass sie die nötigen Voraussetzungen zur Haltung dieser Hunde erfüllen. Wenn ein Listenhund vorübergehend einer anderen Person überlassen wird, muss diese körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund zu führen. Außerdem ist es nicht erlaubt, mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig auszuführen. Für andere Hunde gilt keine allgemeine Leinenpflicht. Aber einige Städte haben Regeln für bestimmte Gebiete aufgestellt.
Leinenpflicht
In Dresden müssen Hunde in Grünanlagen und Erholungsgebieten sowie auf Straßen und öffentlichen Plätzen in der Alt- und Neustadt an die Leine. An den entsprechenden Stellen stehen Hinweisschilder, die darüber informieren, wo Hunde frei laufen dürfen.
Maulkorbpflicht
In Sachsen gilt eine landesweite Maulkorbpflicht für alle Listenhunde außerhalb des eigenen Grundstücks. Diese Pflicht gilt übrigens auch für Einfahrten, Zugangswege und Treppenhäuser. Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund nicht beißen kann. Es gibt Studien, die zeigen, dass das Tragen eines Maulkorbs die Kommunikation mit anderen Hunden nicht beeinträchtigt.