Hundesteuer in Dortmund
- 156 Euro pro Jahr für einen Hund
- 204 Euro pro Jahr für jeden von zwei Hunden
- 228 Euro pro Jahr für jeden von drei oder mehr Hunden
Vorschriften für Hundehalter in Dortmund
WegegebotFür alle Hundebesitzer gilt das Wegegebot. Das bedeutet, dass Hunde auf Wegen bleiben müssen. In Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen außerhalb des Waldes müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Im Wald selbst, auch wenn dieser als Naturschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen ist, besteht keine generelle Anleinpflicht, jedoch müssen die Wege eingehalten werden, um Wildtiere und Pflanzen zu schützen.
Leinenpflicht
In Dortmund besteht in bestimmten Bereichen eine Leinenpflicht. Dazu gehören:
- Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und andere innerörtliche Bereiche mit hohem Publikumsverkehr
- Öffentlich zugängliche Park-, Garten- und Grünanlagen, außer speziell ausgewiesene Hundeauslaufbereiche
- Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und andere Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- Öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten
Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen
Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen müssen stets an der Leine geführt und mit einem Maulkorb ausgestattet sein. Dies gilt insbesondere für Hunde wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Die Haltung dieser Hunde bedarf einer Erlaubnis und sie müssen beim Ordnungsamt gemeldet werden.
Bußgelder und Strafen
Verstöße gegen die Leinenpflicht, das Wegegebot oder die ordnungsgemäße Anmeldung von Hunden können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Strafen können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 100.000 Euro betragen, insbesondere bei Verstößen gegen das Landeshundegesetz NRW.