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Hundesteuer in Düsseldorf

In Düsseldorf gelten folgende Hundesteuersätze:

  • Ein Hund: 96 Euro pro Jahr
  • Zwei Hunde: je 150 Euro pro Jahr
  • Drei oder mehr Hunde: je 180 Euro pro Jahr

Für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen gelten höhere Steuersätze:

  • Ein gefährlicher Hund: 600 Euro pro Jahr
  • Zwei gefährliche Hunde: je 900 Euro pro Jahr
  • Drei oder mehr gefährliche Hunde: je 1.200 Euro pro Jahr
  • Wenn ein gefährlicher Hund mit anderen Hunden zusammengehalten wird: 750 Euro pro Jahr
  • Wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde mit anderen Hunden zusammengehalten werden: je 1.050 Euro pro Jahr


Vorschriften für Hundehalter in Düsseldorf

Allgemeine Pflichten eines Hundehalters
Hunde müssen so gehalten, geführt und beaufsichtigt werden, dass sie keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren darstellen. Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten, zu kreuzen oder auszubilden.

Leinenpflicht
Um Gefahren zu vermeiden, müssen Hunde in folgenden Bereichen an einer geeigneten Leine geführt werden:

  • Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und andere innerörtliche Bereiche mit viel Publikumsverkehr
  • Öffentlich zugängliche, umfriedete Park-, Garten- und Grünanlagen (außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen)
  • Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und andere Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • Öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten

Die Düsseldorfer Straßenordnung erweitert diese Bereiche auf alle Grün- und Freizeitanlagen. Auch in Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht. Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und Friedhöfe mitgenommen werden, weder angeleint noch frei.

Freilaufflächen
An bestimmten Stellen in Düsseldorf dürfen Hunde, mit Ausnahme gefährlicher Hunde und bestimmter Rassen, unangeleint laufen. Es gibt diverse Hundeauslaufplätze, auf denen alle Hunde frei laufen dürfen. Gefährliche Hunde müssen jedoch weiterhin einen Maulkorb tragen. Hundehalter müssen stets auf andere Menschen und Tiere Rücksicht nehmen und den Hundekot beseitigen.

Eine Übersicht über die Hundeauslaufplätze und Hundefreilaufflächen findest du auf den Seiten des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes.

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