Hundesteuer in Bremen
Bremen ist ein Zwei-Gemeinden-Bundesland, daher gibt es unterschiedliche Regelungen zur Hundesteuer in Bremen und Bremerhaven:- In Bremen beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr und Hund.
- In Bremerhaven beträgt die Hundesteuer 90 Euro pro Jahr und Hund.
Eine Unterscheidung zwischen normalen Hunden und sogenannten Anlagehunden gibt es nicht.
Vorschriften für Hundehalter in Bremen
Leinenzwang in Bremen
Im Bundesland Bremen, das die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven umfasst, gilt eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde in folgenden Situationen:
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Geschäfte und Einkaufszentren
- Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
Zusätzlich besteht eine Leinenpflicht für Kampfhunde und läufige Hündinnen. Während der Brut- und Setzzeit, vom 15. März bis zum 15. Juli, müssen Hunde generell in der freien Landschaft angeleint sein.
Maulkorbpflicht in Bremen
Die Maulkorbpflicht in Bremen und Bremerhaven gilt nur für Kampfhunde bzw. als gefährlich eingestufte Hunde. Dazu gehören Hunde, die auffällig geworden sind, etwa durch Beißen. Die Maulkorbpflicht gilt außerhalb des eigenen Grundstücks und in Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung. Hundehalter können ihren Hund durch einen Nachweis der Ungefährlichkeit von der Maulkorbpflicht befreien lassen, müssen die Bescheinigung jedoch stets mit sich führen.
Kampfhunde in Bremen
Die Kampfhundeverordnung in Bremen gehört zu den strengsten in Deutschland und beinhaltet ein Halteverbot für bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen. Andere als gefährlich angesehene Hunde unterliegen strengen Auflagen, wenn sie beispielsweise Menschen oder andere Tiere gebissen haben oder als aggressiv gelten.
Verbotszonen für Hunde in Bremen
In Bremen dürfen Hunde auf Spiel- und Liegewiesen zwischen dem 1. April und dem 30. September generell nicht mitgeführt werden.
Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürger sowie der Tiere zu gewährleisten.