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Hundesteuer in Bonn

In Bonn gelten folgende Hundesteuersätze:
  • Ein Hund: 162 Euro pro Jahr
  • Zwei Hunde: je 210 Euro pro Jahr
  • Drei oder mehr Hunde: je 264 Euro pro Jahr
  • Gefährlicher Hund: 840 Euro pro Jahr
  • Zwei gefährliche Hunde: je 1.140 Euro pro Jahr

Für die Anmeldung großer Hunde werden 25 Euro fällig. Für die Anmeldung von Hunden bestimmter Rassen oder von Hunden, die als gefährlich gelten, werden 45 bis 100 Euro berechnet, je nachdem, wie aufwendig die Prüfung ist.

Vorschriften für Hundehalter in Bonn

Große Hunde
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gelten als große Hunde. Aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts können sie in bestimmten Situationen eine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellen.

Diese Hunde müssen innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, Park-, Garten- und Grünanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei öffentlichen Veranstaltungen stets an der Leine geführt werden. Zusätzlich sind Halter verpflichtet, diese Hunde bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzumelden (§ 11 LHundG NRW).

Hunde bestimmter Rassen
Für bestimmte Hunderassen benötigen Halter eine ordnungsbehördliche Erlaubnis:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu
Sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Diese Erlaubnis gilt auch für deren Kreuzungen und Hunde, die diesen Rassen im Erscheinungsbild ähneln. In Zweifelsfällen muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt.

Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde benötigen ebenfalls eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Haltung:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
Auch hier gilt dies für Kreuzungen und Hunde, die diesen Rassen im Erscheinungsbild ähneln. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung nachgewiesen wird.
Gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen müssen außerhalb gesicherter Grundstücke stets an der Leine und mit einem Maulkorb geführt werden. Ausnahmen können nach einem erfolgreichen Verhaltenstest durch das Ordnungsamt erteilt werden.

Allgemeine Anforderungen an die Hundehalter
Hunde müssen so gehalten, geführt und beaufsichtigt werden, dass sie keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren darstellen. Dies gilt auch für Personen, die mit der Aufsicht des Hundes betraut sind.

Leinenpflicht
Alle Hunde müssen in folgenden Bereichen an einer geeigneten Leine geführt werden:

  • Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und ähnliche innerörtliche Bereiche
  • Öffentlich zugängliche, umfriedete Park-, Garten- und Grünanlagen (einschließlich Kinderspielplätzen, ausgenommen besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche)
  • Öffentliche Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
  • Öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten
  • Naturschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete (außerhalb der Wege)

Zusätzlich müssen große Hunde auch auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb bebauter Ortsteile an der Leine geführt werden, außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen.

Sonstige Regelungen Hunde dürfen auf Friedhöfen nur fest und kurz angeleint mitgeführt werden. In Ausnahmefällen kann das Mitführen von Hunden ganz untersagt werden.
Im Wald dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden, außer Jagd- und Polizeihunde im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Gefährliche Hunde dürfen nicht an Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen weitergegeben werden. Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland ist strafbar.
Die Regelungen und Vorschriften sollen sicherstellen, dass Hunde in der Stadt Bonn sicher und verantwortungsvoll gehalten werden.

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