Hundesteuer in Bochum
Die Hundesteuer in Bochum beträgt:- Für einen Hund: 168 Euro jährlich
- Für zwei Hunde: je 192 Euro jährlich
- Ab dem dritten Hund: je 216 Euro jährlich
Vorschriften für Hundehalter in Bochum
Kategorien
Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) teilt Hunde in verschiedene Kategorien ein:
Kleine Hunde: Hunde mit einer Schulterhöhe unter 40 cm und einem Gewicht unter 20 kg.
Große Hunde (§ 11 LHundG NRW): Hunde mit einer Schulterhöhe ab 40 cm oder einem Gewicht ab 20 kg.
Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW): Zu den Hunden, die als gefährlich gelten, gehören Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.
Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen, einschließlich des American Bully.
Hier sind die Verbotszonen für Hunde:
Kinderspielplätze, Schulhöfe, Bolzplätze, Friedhöfe, Badeanstalten und Spiel- und Liegewiesen sind tabu für Hunde.
Leinenpflicht
Die Leinenpflicht richtet sich nach der Kategorie des Hundes.
Für alle Hunde gilt:
- Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereiche und ähnliche innerörtliche Bereiche
- Park-, Grün- und Kleingartenanlagen, städtische Gärten
- Öffentliche Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
- Öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten
- Naturschutzgebiete
- Öffentliche Verkehrsmittel und U-Bahnanlagen
- Mehrfamilienhäuser, Zuwege, Treppenhäuser, Flure und Aufzüge
Zusätzlich für große Hunde gilt:
Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit durchgängiger Bebauung.
In Wäldern gilt auf den Wegen keine Leinenpflicht. Das gilt auch für das Landschaftsschutzgebiet in Sicht- und Rufweite sowie für Hundewiesen. Aber es gibt natürlich auch andere Regelungen, zum Beispiel die Bochumer Sicherheitsverordnung.
Für Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde gilt: Sie müssen immer an der Leine geführt werden, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung nach einem Wesenstest vor. Die Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein und muss reißfest sein.
Maulkorbpflicht
Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde müssen außerhalb des eigenen Grundstücks immer einen Maulkorb tragen, es sei denn, es wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Weitere Hinweise
Hundekot: Hundehalter müssen den Kot ihres Hundes entfernen und geeignete Behältnisse mitführen.
Freilaufmöglichkeiten: Es gibt zahlreiche Freilaufflächen in Bochum. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen muss das Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinenpflicht erteilen.