Hundesteuer in Berlin
In Berlin beträgt die Hundesteuer jährlich 120 Euro. Laut der Senatsverwaltung liegt dieser Betrag im mittleren Bereich der deutschen Kommunen. Für jeden weiteren Hund fällt eine Steuer von 180 Euro an.Vorschriften für Hundehalter in Berlin
Seit Januar 2019 herrscht in Berlin im gesamten öffentlichen Raum Leinenpflicht für Hunde. Ausgenommen sind lediglich gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete.Leinenzwang: 1 Meter Hundeleine
In Fußgängerzonen, auf Straßen mit vielen Menschen, in öffentlichen Gebäuden und Geschäftshäusern, auf Volksfesten sowie auf Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde an einer maximal einen Meter langen Leine geführt werden.
Leinenzwang: 2 Meter Hundeleine In öffentlichen Grünanlagen, Parks, entlang von Kanälen, in Kleingärten, auf Campingplätzen und in Waldflächen müssen Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Ausnahmen gelten nur für gekennzeichnete Auslaufgebiete.
Generelles Hundeverbot Auf Kinderspielplätzen sind Hunde absolut tabu. Auch in einigen Parks und Grünanlagen sowie in vielen öffentlichen Gebäuden und Geschäften sind Hunde unerwünscht. Badeanstalten und Badestellen sind ebenfalls keine hundefreundlichen Zonen. Checken Sie vor dem Besuch einer öffentlichen Einrichtung die Website, das Service Center oder eine Tourist Information auf mögliche Hundeverbote.
Hunderegister Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Hundehalter in Berlin ihre Vierbeiner kostenpflichtig im zentralen Register anmelden.
Hundekot aufsammeln und entfernen Hundebesitzer in Berlin müssen den Kot ihrer Hunde aufsammeln und in einem öffentlichen Abfalleimer entsorgen. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Viele Parks und Plätze bieten Tütenspender mit Plastiktüten an. Da Hundekot auf Gehwegen und in Parks vielen Berlinern ein Dorn im Auge ist, sollten Hundehalter dieser Pflicht unbedingt nachkommen. Die Stadt sauber zu halten, liegt in unser aller Interesse!
Maulkorbpflicht für gefährliche Hunderassen Für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. In gekennzeichneten Auslaufgebieten dürfen diese Rassen ohne Leine laufen, müssen aber trotzdem einen Maulkorb tragen. Außerdem muss der Hund bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Dafür sind ein Führungszeugnis, ein Sachkundenachweis des Halters und ein Nachweis über die Nicht-Aggressivität des Hundes erforderlich.
Hunde im öffentlichen Nahverkehr In S- und U-Bahn, Bus und Tram sowie auf Bahnhöfen dürfen kleine Hunde in geschlossenen Behältnissen wie Tierboxen mitfahren. Hunde, die nicht in einer Transportbox sind, müssen an der Leine geführt und angeleint transportiert werden; zudem besteht Maulkorbpflicht. Große Hunde benötigen einen Fahrschein zum Ermäßigungstarif, kleine Hunde fahren kostenlos.