Hundesteuer in Augsburg
In Augsburg fallen folgende Hundesteuersätze an:- Erster Hund: 84 Euro pro Jahr
- Zweithund: 120 Euro pro Jahr
- Kampfhund-Rassen: Bis zu 840 Euro pro Jahr
Vorschriften für Hundehalter in Augsburg
Keine generelle Leinenpflicht
In Augsburg gibt es keine generelle Leinenpflicht. Ausnahmen sind durch Schilder gekennzeichnet. Beachte folgende Hinweise:
- Rücksichtnahme: Wenn andere Menschen Angst haben oder viel los ist auf Wegen und Wiesen, bitte den Hund anleinen oder bei Fuß nehmen.
- Gehorsam: Hunde, die nicht folgen, gehören immer an die Leine.
Sonstiges
Außerdem dürfen Hunde in Lech und Wertach ins Wasser. Im Autobahnsee, Kuhsee, Ilsesee und Bergheimer Baggersee sind Hunde allerdings verboten.