Dänemark verbotenen Hunderassen ähnlich:
Anatolischer Hirtenhund
Bordeauxdogge
Bullmastiff
Cão Fila de São Miguel
Cane Corso Italiano
Dogo Canario
Dogo Ibérico
Mastiff
Mastino Napoletano
Staffordshire Bullterrier
Polski Owczarek Podhalanski / Tatra-Schäferhund
Wenn Ihr Hund zu einer dieser Rassen gehören sollte, ist es ratsam, Dokumente mit in den Dänemarkurlaub zu nehmen, die dies belegen. Das können zum Beispiel die Papiere des Hundes mit Stammbaum, aber auch ein Nachweis anderer Art sein. Die dänische Polizei ist dazu berechtigt, entsprechende Dokumente zu verlangen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Deshalb ist es sehr wichtig, diese Unterlagen mitzuführen, wenn Sie mit einem Vierbeiner, der vom Erscheinungsbild her einem der gelisteten Hunde ähnelt, in Dänemark auf Reisen sind. Die Polizei darf nicht einfach grundlos einen Abstammungsnachweis von Ihnen fordern. Falls Ihr Hund keinerlei Ähnlichkeit mit einer der in Dänemark verbotenen Hunderassen hat, liegt kein triftiger Grund vor.
Konsequenzen bei Zuwiderhandlung
In der Regel wird dem Halter von der dänischen Polizei eine Frist gesetzt, wenn diese die Vermutung hat, dass ein Hund zu den verbotenen Rassen gehört, innerhalb derer er Unterlagen zur Abstammung des Hundes nachreichen darf. Kann der Hundebesitzer die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen, wird ihm die Möglichkeit gegeben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Entscheiden die zuständigen Polizisten dennoch, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und aus diesem Grund eingeschläfert werden muss, kann der Besitzer bei der dänischen Nationalpolizei Berufung gegen das Urteil einlegen, welches dadurch erst einmal aufgeschoben wird.