Wenn man sich diesen ganzen Mist ersparen will, bleibt man wohl oder übel erstmal in Deutschland.
Die Durchreise ohne Stopp wird durch eine Kontrolle zu nichte gemacht. Daher eben alle Gemeinden oder Autobahn Reviere auf der geplanten Route anschreiben, wenn man wirklich auf Nummer sicher gehen möchte.
War das die Botschaft in Deutschland oder Frankreich direkt? Da gibt es nämlich auch ab und an verschiedene Aussagen.
Wie schon erwähnt, hat der American Staffordshire mit Registerpapieren keinen vorhandenen Stammbaum und das kann zum Verhängnis werden (auch wenn die Botschaft das nicht so sieht, kann ein Polizist während der Kontrolle den Hund wegnehmen und einschläfern lassen, sofern eben die Vorfahren nicht nachgewiesen werden können). Damit gehört der Hund in Frankreich zu Kategorie 1 und muss draußen bleiben. Nur bei einer FCI/VDH Zucht bei der Eltern, Großeltern und Urgroßeltern bekannt sind, wird aus dem Kategorie 1 Hund Kategorie 2 und die Durchreise ist möglich. Das muss man natürlich im besten Fall vor dem Kauf wissen und berücksichtigen, wenn Frankreich auf dem Reiseplam stehen soll.
Bei dem Eignungsnachweis wären wir wieder bei "jede Gemeinde anschreiben und nachfragen". Manchmal wird der Wesenstest anerkannt, eine Begleithundeprüfung oder auch ein Hundeführerschein. Bei uns war es eine umfangreiche Gehorsamkeitsprüfung und unzählige Verhaltensnachweise von Tierärzten (auch auf Französisch ausgestellt), die in unserer Nachbargemeinde über der Grenze anerkannt wird. Zusätzlich muss ich meinen Pass, einen Wohnsitznachweis in Deutschland und der Nachweis über die Hundesteuerzahlungen in Deutschland dabei haben, damit man mir nicht vorwerfen kann, dass ich den Hund nach Frankreich überführe.
In Connis Post steht am Ende, dass Staffordshire Bull Terrier von den Kat. 1&2 Regeln ausgenommen sind. Auf meine Nachfragen hin bei manchen Gemeinden, sind sie dort ohne ausführlichen Stammbaum aber auch nicht erlaubt. Daher sollte man sich auf Aussagen im Netz nicht unbedint verlassen. Seltsamerweise sind viele näher am Meer und in Touristengebieten kulanter als im Inland. Genauso wie in Deutschland jedes Bundesland, jeder Landkreis und jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen mit Listenhund Gesetzen kocht, ist das eben auch in Frankreich.