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Johanna
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zuletzt 8. Apr.

Urlaub mit Hund....

Hallo liebe Dogoramer, habe eine etwas schwierige Frage. Wir fahren seit 15 Jahren nach Spanien mit dem Auto und unseren Hunden. Bisher natürlich immer durch Frankreich. Jetzt habe ich ja seit kurzem einen Bullmastiff. Ein Traum von einem Hund und mein ein und alles. Ich habe im Internet gelesen, dass in Frankreich, wo der Mastiff zur Kategorie 1 der Listenhunde zählt, die Einreise und Durchreise verboten ist. Nun meine Frage: Gibt es nicht doch eine Möglichkeit den Hund mitzunehmen? Wer kennt sich da aus und kann mir eventuell Tipps geben? Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar. Johanna
 
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Conni
11. Okt. 18:51
Aber wenn der Hund vom VDH als Amstaff typisiert wurde und dieses auch auf den FCI Papieren steht auch nicht? Sie ist ja beim FCI als reinrassiger Amstaff registriert und hat auch eine Ahnentafel, wo halt drauf steht dass die Elterntiere sowie Großeltern nicht Nacht VDH gezüchtet wurde. Sie steht aber als reinrassiger Staff drin und dürfte auch bei Ausstellungen mit den Registerpapieren teilnehmen. Der VDH meinte dass die Papiere ihre reinrassigkeit bestätigen. Jetzt bin ich tatsächlich etwas verunsichert weil viele im Internet schreiben dass die Durchreise mit Registerpapieren erlaubt ist. Und im Internet steht, dass die Durchreise erlaubt ist wenn der Staff im FCI anerkannten Stammbuch eingetragen ist. Das ist sie ja mit den Registerpapieren. Oder verstehe ich da was falsch ? 🫤
FCI-International So wie ich das verstehe hast du FCI Papiere also anerkannte Internationale Papiere, dadurch bist du nach meinem Verständnis auf der sicheren Seite. Wir machen das ja auch mit unserem CC aus dem Tierschutz. Wenn er als reinrassig Phänotypisiert wird fühle ich mich sicher.
 
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Natha
11. Okt. 19:51
FCI-International So wie ich das verstehe hast du FCI Papiere also anerkannte Internationale Papiere, dadurch bist du nach meinem Verständnis auf der sicheren Seite. Wir machen das ja auch mit unserem CC aus dem Tierschutz. Wenn er als reinrassig Phänotypisiert wird fühle ich mich sicher.
So habe ich das auch verstanden. Damit müsste die Reinrassigkeit ja belegt sein, sonst hätte sie diese Papiere ja nicht im Nachhinein bekommen. Alles sehr kompliziert 🙃
 
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Jennifer
11. Okt. 20:53
Aber wenn der Hund vom VDH als Amstaff typisiert wurde und dieses auch auf den FCI Papieren steht auch nicht? Sie ist ja beim FCI als reinrassiger Amstaff registriert und hat auch eine Ahnentafel, wo halt drauf steht dass die Elterntiere sowie Großeltern nicht Nacht VDH gezüchtet wurde. Sie steht aber als reinrassiger Staff drin und dürfte auch bei Ausstellungen mit den Registerpapieren teilnehmen. Der VDH meinte dass die Papiere ihre reinrassigkeit bestätigen. Jetzt bin ich tatsächlich etwas verunsichert weil viele im Internet schreiben dass die Durchreise mit Registerpapieren erlaubt ist. Und im Internet steht, dass die Durchreise erlaubt ist wenn der Staff im FCI anerkannten Stammbuch eingetragen ist. Das ist sie ja mit den Registerpapieren. Oder verstehe ich da was falsch ? 🫤
Wenn dir jemand blöd kommen möchte geht das immer noch, da du keine Ahnentafel mitführst. Das ist eben das Gemeine daran. Die können, auch mit FCI Papieren, immer noch der Ansicht sein, dass Pit Bull mit drin sein könnte und die VDH Richter Unfug getrieben haben. Dir fehlt im schlimmsten Fall die Ahnentafel mit vorhandenen Vorfahren um das zu widerlegen. Die Registerpapiere sind z.B. ausreichend für die Reise durch den Eurotunnel nach England mit AmStaff. Je nach Gemeinde auf dem Weg zum Tunnel wird aber dennoch ein Aufenthalt dort verwehrt bzw. kann es zu Problemen bei der Kontrolle auf Autobahnabschnitten führen. Daher meine Anmerkung, nachfragen bei den Gemeinden auf der Route, wenn man sich wirklich absichern möchte. Wir fahren regelmäßig über die Grenze nach Frankreich zum Einkaufen. Dort muss laut Gemeinde unser Hund Maulkorb tragen und ich muss die Ahnentafel im Original und meinen Pass mitführen. Wurde auch schon öfters kontrolliert. An anderen Orten in Frankreich brauchen wir das nicht. In Spanien gibt es auch ein einheitliches Gesetz zu den Kampfhunden. Auf Nachfrage hat uns aber z.B. eine Gemeinde ein Schreiben ausgestellt, dass wir ohne Leine und Maulkorb mit dem Hund laufen können, da wir mehrere absolvierte Gehorsamkeitsprüfungen aus Deutschland vorweisen konnten. Die Nachbargemeinde bestand wiederum auf Maulkorb, 1,5m Leine mit mindestens 1cm Durchmesser. Auf's Beste hoffen geht natürlich immer. Die Chance in eine Kontrolle zu geraten ist echt gering, aber man weiß es eben vorher nicht. Ausreden a la "Gesetze waren mir nicht bekannt" ziehen überhaupt nicht und im schlimmsten Fall muss es der Hund ausbaden. Vorher nochmal anfragen hilft meist und ist auch kein riesiger Aufwand.
 
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Conni
11. Okt. 21:01
So habe ich das auch verstanden. Damit müsste die Reinrassigkeit ja belegt sein, sonst hätte sie diese Papiere ja nicht im Nachhinein bekommen. Alles sehr kompliziert 🙃
Stimmt
 
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Natha
11. Okt. 22:13
Wenn dir jemand blöd kommen möchte geht das immer noch, da du keine Ahnentafel mitführst. Das ist eben das Gemeine daran. Die können, auch mit FCI Papieren, immer noch der Ansicht sein, dass Pit Bull mit drin sein könnte und die VDH Richter Unfug getrieben haben. Dir fehlt im schlimmsten Fall die Ahnentafel mit vorhandenen Vorfahren um das zu widerlegen. Die Registerpapiere sind z.B. ausreichend für die Reise durch den Eurotunnel nach England mit AmStaff. Je nach Gemeinde auf dem Weg zum Tunnel wird aber dennoch ein Aufenthalt dort verwehrt bzw. kann es zu Problemen bei der Kontrolle auf Autobahnabschnitten führen. Daher meine Anmerkung, nachfragen bei den Gemeinden auf der Route, wenn man sich wirklich absichern möchte. Wir fahren regelmäßig über die Grenze nach Frankreich zum Einkaufen. Dort muss laut Gemeinde unser Hund Maulkorb tragen und ich muss die Ahnentafel im Original und meinen Pass mitführen. Wurde auch schon öfters kontrolliert. An anderen Orten in Frankreich brauchen wir das nicht. In Spanien gibt es auch ein einheitliches Gesetz zu den Kampfhunden. Auf Nachfrage hat uns aber z.B. eine Gemeinde ein Schreiben ausgestellt, dass wir ohne Leine und Maulkorb mit dem Hund laufen können, da wir mehrere absolvierte Gehorsamkeitsprüfungen aus Deutschland vorweisen konnten. Die Nachbargemeinde bestand wiederum auf Maulkorb, 1,5m Leine mit mindestens 1cm Durchmesser. Auf's Beste hoffen geht natürlich immer. Die Chance in eine Kontrolle zu geraten ist echt gering, aber man weiß es eben vorher nicht. Ausreden a la "Gesetze waren mir nicht bekannt" ziehen überhaupt nicht und im schlimmsten Fall muss es der Hund ausbaden. Vorher nochmal anfragen hilft meist und ist auch kein riesiger Aufwand.
Ich habe jetzt nochmal die französische Botschaft angeschrieben. Wir machen gar kein Stopp in Frankreich, deswegen wüsste ich jetzt nicht bei welcher Gemeinde ich fragen soll. Maulkorb führen wir natürlich mit. In Spanien habe ich mich schon erkundigt, in unserer Gemeinde ist Leinenpflicht aber keine Maulkorbpflicht. Vielen Dank für deine Hilfe
 
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Natha
12. Okt. 16:22
Wenn dir jemand blöd kommen möchte geht das immer noch, da du keine Ahnentafel mitführst. Das ist eben das Gemeine daran. Die können, auch mit FCI Papieren, immer noch der Ansicht sein, dass Pit Bull mit drin sein könnte und die VDH Richter Unfug getrieben haben. Dir fehlt im schlimmsten Fall die Ahnentafel mit vorhandenen Vorfahren um das zu widerlegen. Die Registerpapiere sind z.B. ausreichend für die Reise durch den Eurotunnel nach England mit AmStaff. Je nach Gemeinde auf dem Weg zum Tunnel wird aber dennoch ein Aufenthalt dort verwehrt bzw. kann es zu Problemen bei der Kontrolle auf Autobahnabschnitten führen. Daher meine Anmerkung, nachfragen bei den Gemeinden auf der Route, wenn man sich wirklich absichern möchte. Wir fahren regelmäßig über die Grenze nach Frankreich zum Einkaufen. Dort muss laut Gemeinde unser Hund Maulkorb tragen und ich muss die Ahnentafel im Original und meinen Pass mitführen. Wurde auch schon öfters kontrolliert. An anderen Orten in Frankreich brauchen wir das nicht. In Spanien gibt es auch ein einheitliches Gesetz zu den Kampfhunden. Auf Nachfrage hat uns aber z.B. eine Gemeinde ein Schreiben ausgestellt, dass wir ohne Leine und Maulkorb mit dem Hund laufen können, da wir mehrere absolvierte Gehorsamkeitsprüfungen aus Deutschland vorweisen konnten. Die Nachbargemeinde bestand wiederum auf Maulkorb, 1,5m Leine mit mindestens 1cm Durchmesser. Auf's Beste hoffen geht natürlich immer. Die Chance in eine Kontrolle zu geraten ist echt gering, aber man weiß es eben vorher nicht. Ausreden a la "Gesetze waren mir nicht bekannt" ziehen überhaupt nicht und im schlimmsten Fall muss es der Hund ausbaden. Vorher nochmal anfragen hilft meist und ist auch kein riesiger Aufwand.
Kurzer Nachtrag: Die Botschaft hat mir geantwortet, dass die Einreise auch mit FCI Papieren nur möglich ist, wenn man eine Besitzgenehmigung, Eignungsnachweis und französischen Wohnsitz vorweisen kann. Somit ist ja jede Durchreise für einen Staff mit Papieren unmöglich. Das war doch bei dir aber nicht so oder?
 
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Conni
12. Okt. 19:19
Kurzer Nachtrag: Die Botschaft hat mir geantwortet, dass die Einreise auch mit FCI Papieren nur möglich ist, wenn man eine Besitzgenehmigung, Eignungsnachweis und französischen Wohnsitz vorweisen kann. Somit ist ja jede Durchreise für einen Staff mit Papieren unmöglich. Das war doch bei dir aber nicht so oder?
Hunde der 1. Kategorie: Frankreich untersagt die Einreise und Durchreise von sogenannten Kampfhunden der Rassen Pitbull (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Wichtig: Ebenso zählen Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, zu dieser Kategorie. Hunde der 2. Kategorie: Die Einreise und Durchreise von Hunden der 1. Kategorie sind dann erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Rottweiler und Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Willst Du Dich  regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir Dich beim Rathaus vor Ort zu erkundigen. Übrigens: Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Empfohlen wird aber das Tragen eines Maulkorbes und dass die Hunde von einer volljährigen Person an der Leine geführt Da wird man ja VERRÜCKT. Es steht doch jetzt oben wenn Hund bei Verband eingetragen ist?????? Da qualmt einem der Kopf
 
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Natha
12. Okt. 19:22
Hunde der 1. Kategorie: Frankreich untersagt die Einreise und Durchreise von sogenannten Kampfhunden der Rassen Pitbull (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Wichtig: Ebenso zählen Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, zu dieser Kategorie. Hunde der 2. Kategorie: Die Einreise und Durchreise von Hunden der 1. Kategorie sind dann erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Rottweiler und Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Willst Du Dich  regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir Dich beim Rathaus vor Ort zu erkundigen. Übrigens: Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Empfohlen wird aber das Tragen eines Maulkorbes und dass die Hunde von einer volljährigen Person an der Leine geführt Da wird man ja VERRÜCKT. Es steht doch jetzt oben wenn Hund bei Verband eingetragen ist?????? Da qualmt einem der Kopf
Ja anscheinend ist es tatsächlich unmöglich mit Staff durch Frankreich zu reisen… Unfassbar! Die Botschaft meinte dass Registerpapiere reichen als Stammbuch ABER dass diese Punkte zusätzlich erfüllt sein müssten, sonst ist ein Aufenthalt sowie die Durchreise nicht möglich. Bin fassungslos.
 
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Conni
12. Okt. 20:00
Ja anscheinend ist es tatsächlich unmöglich mit Staff durch Frankreich zu reisen… Unfassbar! Die Botschaft meinte dass Registerpapiere reichen als Stammbuch ABER dass diese Punkte zusätzlich erfüllt sein müssten, sonst ist ein Aufenthalt sowie die Durchreise nicht möglich. Bin fassungslos.
Es ist nur bekloppt. Wir sind ja immer mal wieder in der Normandie. Natürlich hab ich Maulkorb dabei, haben ja auch nur Dogge ,CC und ein altes Schnauzerlabbimixmädel. Doch wir sind noch nie angehalten ,angesprochen oder an der Grenze aufgehalten worden. Trotzdem kann man dir auch nicht sagen fahr einfach. Ich finde das ganze nur noch abartig.
 
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Dogorama-Mitglied
12. Okt. 20:52
Hallo, ja den Text von E.S. hab ich auch gerade gefunden. Wir fahren auch immer mit dem Auto nach Spanien, demnächst im April. Hab allerdings noch nicht gewusst das rassenabhängig Unterschiede gemacht werden. Haben keinen Kategorien hund. Wir würden trotzdem fahren, sind noch nie kontrolliert worden und fahren ja nur durch. Vor und nach der Grenze große Pause machen und in Frankreich kurze pipipause an abgelegenen Stelle, ggf. mit Maulkorb und definitiv nur an der Leine. 🤷‍♀️
Ohne jetzt Fachwissen zu haben was erlaubt ist und was nicht... Ich würde definitiv nicht, wenn es nicht erlaubt ist, es trotzdem machen... Oder habe ich falsch verstanden das du meintest du würdest das trotzdem tun🤔 Was wenn der Hund dann beschlagnahmt wird, weil wie der Teufel es will gerade dann Kontrollen sind? Wir sind ja hier Grenze zur Schweiz und müssen diverse Papiere beim grenzübertritt dabei haben...seitdem ich das weiss laufe ich selbst grenzüberschreitende Wanderwege im wald nur mit Dokumenten weil ich sonst keine Ruhe hätte. Dänemark war es wo man immer mal wieder von listenhunden lesen konnte die Beschlagnahmt und eingeschläfert wurden, oder? Also touristenhunde...nicht eingeführte die bleiben sollten... Bei dem Thema wäre ich mega vorsichtig... Da würde ich auch nicht nach google und dogorama gehen sondern bei der zuständigen Behörde anfragen. Oh sorry gerade erst gesehen...uralter Beitrag...ich sollte wohl entweder aufmerksam lesen oder schlafen gehen🙈😅sorry😬😬