Sie benötigt halt zur Zeit noch Abstand damit sie sich sicher fühlt. In der Regel so 10 Meter. In einer fremden Umgebung allerdings geht es auch schonmal auf 2 Meter gut. Sie lernt zur Zeit halt noch den frontalen Blick Kontakt. Hinterherlaufen eines fremden Hundes, oder das Vorgehen ist meist kein Problem
DÄNEMARK IST NICHTS FÜR EINEN URLAUB MIT HUND
Das Land ist schön, die Strände sind toll und wenn man ein kühles Meer schätzt, dann sind die Küsten Dänemarks perfekt. Für Hundehalter ist eine Urlaub in Dänemark trotzdem keine gute Idee.
Viele Hundehalter glauben, das dänische Gesetz betrifft "ja nur" die Listenhunde, mit einem nicht gelisteten Hund wäre man auf der sicheren Seite und könnte mit dem Vierbeiner jede Freiheit genießen - dem ist nicht so.
Grundsätzlich gilt für alle Hunde in Dänemark ganzjährige Leinenpflicht in den Wäldern und vom 1. April bis zum 30. September auch an den Stränden. Hunde dürfen aus Hygienebestimmungen keine Restaurants betreten, es sei denn, es handelt sich um Assistenzhunde oder das Restaurant verfügt über eine besondere Erlaubnis. Wer also Fotos von fröhlichen tobenden, leinenlosen Hunden am Strand postet, der hat bereits eine Gesetzesübertretung begangen.
FÜR 13 RASSEN VÖLLIG VERBOTEN
Die gelisteten Hunde werden abgenommen und eingeschläfert. Einzige Ausnahme ist die Durchreise, die ist gestattet. Der Listenhund darf dabei bestenfalls aufs Klo gehen.
DIE GELISTETEN RASSEN
Pit Bull Terrier
Tosa Inu
American Staffordshire Terrier
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
American Bulldog
Boerboel
Kangal
Zentralasiatischer Owtscharka
Kaukasischer Owtscharka
Südrussischer Owtscharka
Tornjak
Šarplaninac
und alle Mischlinge aus den angeführten Rassen
Bei Mischlingen ist man von der Einschätzung der dänischen Behörden abhängig. Wer keine Papiere für seinen Hund hat (Stammbaum) der sollte, so sein Hund einer der aufgeführten Rassen ähnelt, dänischen Boden niemals mit Hund betreten.
In Dänemark ist nicht nur die Zucht, sondern auch der Besitz dieser 13 Hunderassen und Kreuzungen daraus verboten (das Verbot gilt auch für Touristen). Die Polizei, die das dänische Hundegesetz umsetzt, kann daher alle Vierbeiner dieser Rassen legal beschlagnahmen und eine Tötung anfordern. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Hunde, die vor dem 17. März 2010 geboren worden sind; allerdings gilt dies nicht für Tosa Inu und Pitbull Terrier, die bereits seit 1991 verboten sind.
LEBEN NUR LISTENHUNDE GEFÄHRLICH?
Nein - es kann jeden Hund, jeder Rasse treffen. Wenn ein Hund beißt, dann kann der Hund abgenommen und getötet werden.
Der Fall Valdemar zeigt, dass man in Dänemark kein Listenhund sein muss um die Todesspritze zu bekommen. Ein Moment Unaufmerksamkeit hat gereicht, Valdemar hat einen kleinen Hund gebissen, Valdemar ist tot.
"Ein eigentlich kerngesunder Hund muss erst drei Jahre vollkommen isoliert in einem Zwinger leben, ohne sein Herrchen und Frauchen oder anderen menschlichen Kontakt. Als er seine Besitzer das erste Mal wieder sieht, ist es gleichzeitig das letzte Mal: Der Hund wird eingeschläfert.
Auf der Facebookseite „Hjælp Valdemar“ teilt Valdemars Frauchen Pia Meisner ihren jahrelangen Kampf mit den Behörden. Dass es überhaupt zu dem Biss kommen konnte, sei ein Missverständnis gewesen. Pias Freund Kim habe mit Valdemar einen Bekannten im Rollstuhl besucht. Danach habe er vergessen, Valdemar das Lederhalsband anzulegen, und die Leine am Flohhalsband befestigt. Dieses hatte allerdings nur einen Klettverschluss." (Quelle: Deine Tierwelt)
"Valdemar war ein Broholmer, stand also nicht auf der Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen. Doch auch Hunde anderer Rassen können „zum Tode verurteilt“ werden, wenn sie andere Tiere oder Menschen beißen. Das gilt übrigens auch für Hunde, die mit ihren Haltern in Dänemark Urlaub machen. Darüber informiert unter anderem das Dänische Außenministerium." (Quelle: Deine Tierwelt)
MIR PASSIERT DAS NICHT
Die Hoffnung, dass die Polizei bei Touristenhunden alle Augen zudrückt um den Tourismus nicht zu gefährden würde sich im Fall der Fälle nicht erfüllen. Beißt ein Hund, dann stirbt er. Dessen muss sich jeder Hundehalter, der mit seinem Vierbeiner in Dänemark urlaubt, bewusst sein.
Es muss kein Biss gegen Menschen sein, ein Biss gegen einen anderen Hund reicht aus. Was in Deutschland oder Österreich noch mittels Gericht und Gutachten "gelöst" werden kann, ist in Dänemark ein Todesurteil. Wenn ein großer Hund einen kleinen Hund beißt, ist er automatisch "schuld", egal was der kleinere Vierbeiner vorher angestellt hat.
DOGnews - Die Seite schließt sich daher der Empfehlung des ÖHV - Österr. Hundehalterverband an und rät Hundehaltern Dänemark mit Hund zu meiden. Ein Urlaubsvergnügen steht in keiner Relation zu den möglichen, daraus resultierenden, Konsequenzen.