Wie schon gesagt, liegt das Hausrecht beim Gastronomen…
Der entscheidet, ob er einen Gast mit Hund haben möchte oder nicht.
Und wenn er das laut artikuliert vor der Bestellung oder in Form eines Schildes draußen anschlägt, ist das ja in Ordnung. Dann kann jeder Hundebesitzer entscheiden, ob er ein solches Geschäft unterstützen möchte oder nicht.
Ich wurde mal mit meinen Hunden aus einem Restaurant verwiesen. Uns wurde angeboten, bei -2° ein halbes Hähnchen mit Pommes vor dem Restaurant zu essen.
Von diesem interessanten Angebot habe ich dann Abstand genommen und grundsätzlich in der Nähe dieses Restaurants nie wieder Hunger .
Wie schon immer ist es die effektivste Technik, mit den Füßen abzustimmen. Und wenn wir uns mal die aktuelle Wirtschaftslage angucken und diese Entwicklung auf die nächsten zwei oder drei Jahre hochrechnen, wird es eh nicht mehr allzu viele Gastronomiebetriebe geben… und von denen, die übrig geblieben sind, wird es nur sehr wenige geben, die sich den Luxus leisten können, Kunden mit Hund des Restaurants zu verweisen.
Jeder, der ein Geschäft betreibt, geht in eigenes Risiko, um vielleicht etwas mehr als andere einigermaßen risikolos im Angestelltenverhältnis zu verdienen. Und wenn sie sich am Vorabend einer massiven Wirtschaftskrise den Luxus leisten können, auf einen Kundenstamm zu verzichten, der seit Corona um circa 25 % größer geworden ist… (das ist übrigens die Quote der Steigerung von Hundebesitzern gegenüber der vor Corona Zeit)
Meinen Segen haben diese Gastwirte, sich selber ihren Kundenstamm zu limitieren. Und meinen Segen haben sie auch, die Ergebnisse ihrer selbstLimitierung durch ihre Pleite zu genießen.