Welche Besonderheiten gibt es im Nahverkehr?
In jedem Bundesland gelten für die Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr besondere Regeln und eigene Preise. Manche Verkehrsverbünde befördern Fahrräder auch umsonst. Einige Nahverkehrszüge haben Mehrzweckabteile für Fahrräder und Radler.
Bei der DB kann man Fahrräder im Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), der Regionalbahn (RB) und in der S-Bahn mitnehmen. Für die Fahrt in Nahverkehrszügen benötigt man eine Fahrradkarte, aber keine Stellplatzreservierung. Meist gibt es im Nahverkehrszug keine Fahrradständer oder -halter in den Fahrradwagen.
Auch im Nahverkehr kann nur eine begrenzte Zahl von Fahrrädern mitgenommen werden. Wenn der verfügbare Platz besetzt ist, müssen Radler unter Umständen auf den nächsten Zug warten.
Eine Tageskarte wie zum Beispiel ein "Quer-durchs-Land-Ticket" lässt sich mit einer Fahrrad-Tageskarte kombinieren. Diese kostet beispielsweise in Bayern sechs Euro pro Tag und Rad. Wenn Erwachsene mit einer Fahrrad-Tageskarte in Bayern Kinder begleiten, können die bis zu drei kostenfrei mitfahrenden Kinder bis 14 Jahre ihr Fahrrad in sämtlichen Nahverkehrszügen im Geltungsbereich unentgeltlich transportieren.
Das gleiche gilt auch da, Sofern sich der Fahrradanhänger zusammenklappen lässt, ist dies möglich.
Hab grad auch mal ein bisschen geforscht und tendenziell darf man Fahrradanhänger bei uns in S-Bahn und Nahverkehr eher gar nicht mitnehmen. Wird aber in der Praxis wohl meist anders gehandhabt.
Also eher nicht noch in den übervollen Zug reinquetschen und Strecken, die einen eher hohen Takt haben: dann kann man im Zweifel aussteigen und den nächsten Zug nehmen. Vielleicht hat der Kontrolleur da bessere Laune!😉
Hätte zumindest nicht gedacht, dass das so kompliziert wird!
Offensichtlich ist man mit Hund + Fahrradanhänger eher doppelt unerwünscht bei den Bahn…😳
PS: Schön ist ja auch die Hundemitnahme mit 49EUR-Ticket: in Berlin/Brandenburg darf der Vierbeiner mit, in MV nicht…😫