Ja absolut, könnte auch wetten, dass sie keine VDH Züchterin ist. Auch wenn das Abnahmeprotokoll Zuchttauglich sagt, heißt es noch lange nicht, dass es so bleibt. Wenn man ja den offiziellen Weg geht, gibt es ja noch eine Zuchtzulassungsprüfung, die gesundheitliche Vorgaben hat und die Prüfung muss ja auch bestanden werden
Genau, die Wurfabnahme ist ja recht früh und ob der dort zuchttaugliche Hund tatsächlich später in die Zucht gehen kann, steht auf einem anderen Blatt. Wenn es Probleme im Zahnwechsel gibt, kann sich u. U. ein Rückbiss entwickeln. Dann wäre der Hund auch raus, auch wenn in der Ahnentafel was anderes steht.
Sicherlich gibt es dann die Zuchtzulassungsprüfung, die erst nach Vorliegen sämtlicher gesundheitlicher Informationen durchgeführt werden darf. Dennoch meine ich, gibt es da auf jeden Fall Nachbesserungsbedarf.